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Finanztipps

Wichtige Infos zu aktuellen Finanzthemen - nachgefragt bei BRIGITTE-Expertin Helma Sick, unabhängige Finanzfachfrau aus München.

Was tun mit den Telekom-Aktien?

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Ich sitze immer noch auf einer stolzen Zahl von Telekom-Aktien, die ich damals sehr teuer gekauft habe. Was soll ich denn damit tun? Verkaufen? Behalten?

Dieses Schicksal teilen Sie mit der Mehrzahl der Bevölkerung! Ich würde die Telekom-Aktien behalten. Nach dem Managementwechsel ist die Telekom auf einem guten Weg beim Schuldenabbau. Erstmals wurde sogar wieder eine anständige Dividende bezahlt, die sich künftig sogar noch erhöhen könnte. Den alten Höchstkurs wird die Aktie wohl nicht mehr erreichen. Wenn Sie die Aktie aber nicht verkaufen, sondern behalten, können Sie den Verlust verringern und eine interessante Dividende einstreichen.

BRIGITTE 17/05

Was ist "Rating" und "Ranking"?

Im Wirtschaftsteil der Zeitung lese ich immer wieder von "Rating" und "Ranking" bei bestimmten Anlagen. Ist das in etwa das Gleiche? Und was genau ist damit gemeint?

Beim "Rating" durch internationale Agenturen wie Moodys oder Standard & Poors geht es unter anderem um die Kreditwürdigkeit von Staaten oder großen Unternehmen - und damit um das jeweilige Risiko beim Kauf von entsprechenden Anleihen. Die höchste positive Bewertung liegt bei AAA, die niedrigste bei C. BB heißt dann zum Beispiel, dass das Risiko schon erheblich ist. Deutsche Staatsanleihen werden mit AAA bewertet, die Dominikanische Republik dagegen schafft es nur bis zu einem CC (das bedeutet schlimmstenfalls: Totalverlust des Geldes). "Ranking" (der englische Ausdruck für Rennlisten) meint etwas ganz anderes: Diese Einstufung ist besonders bei Fonds üblich geworden. Die werden dann nach der Wertentwicklung in einem bestimmten Zeitraum (ein Jahr, drei Jahre usw.) sortiert. Leider richten sich viele Anlegerinnen oder Anleger inzwischen ausschließlich nach solchen Listen. Sie sind jedoch nur für einen ersten Überblick geeignet. Weil sie beispielsweise nichts darüber aussagen, mit welchem Risiko eine gute Wertentwicklung erreicht wurde. Und: Der gewählte Zeitraum verfälscht unter Umständen die langfristigen Ergebnisse eines Fonds.

BRIGITTE 15/05

Bausparvertrag übertragbar?

Ich zahle seit Jahren in einen Bausparvertrag ein, weil ich mir eine Immobilie kaufen wollte. Der Bausparvertrag ist zuteilungsreif. Aber nun gehe ich ins Ausland und will nichts mehr kaufen. Kann ich meinen Vertrag auch auf jemand anderen übertragen?

Zumindest bei nahen Angehörigen wird eine solche Übertragung in der Regel akzeptiert - also zum Beispiel bei Eheleuten, auch Verlobten, bei Kindern, Geschwistern, Nichten oder Neffen (offiziell: Angehörige gemäß § 15 der Abgabenordnung (AO)). Voraussetzung ist eine ausreichende Bonität der neuen Vertragspartner/innen. Die letzte Entscheidung liegt allerdings immer beim Kreditinstitut. Dies kann in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen nämlich auch andere Regeln festlegen. Informieren Sie sich deshalb bei Ihrer Bank oder Bausparkasse.

BRIGITTE 11/05

Technologiefonds halten oder verkaufen?

Ich habe 1999 zwei Technologiefonds gekauft, die in den letzten Jahren rund 80 Prozent Verlust gebracht haben. Ursprünglich waren die mal für meine Altersversorgung gedacht. Das kann ich jetzt ja wohl in den Wind schreiben. Was soll ich bloß tun?

Viele Aktienfonds haben in den letzten Jahren wieder einen deutlichen Aufwärtstrend zu verzeichnen. Dagegen schaffte meines Wissens kein Technologiefonds ein Plus. Ich denke deshalb, dass es an der Zeit ist, einen klaren Schnitt zu machen und sich von solch verlustreichen Investments zu trennen. Für die Altersvorsorge sind diese spezielleren Fonds ohnehin nicht geeignet. Eine Investition in bestimmte Branchen oder in bestimmte Länder ist immer riskant. Mein Rat: Investieren Sie in breit gestreute Aktienfonds. Die sind, bedingt durch die Kursschwankungen, zwar auch nicht ohne Risiko. Aber Sie haben damit eine Chance, die hohen Verluste im Laufe der Jahre ansatzweise wieder aufzuholen.

BRIGITTE 10/05

Bedeutung des Bankgeheimnisses

Ich habe mit Schrecken gelesen, dass das Bankgeheimnis seit dem 1. April abgeschafft ist. Was heißt denn das konkret? Kann sich jetzt vielleicht mein Chef über meine Finanzen informieren?

Nein, das brauchen Sie wirklich nicht zu befürchten. Zugriff auf bestimmte Kontendaten haben keinesfalls Privatpersonen, sondern ausschließlich Behörden. Finanzämter zum Beispiel können bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht jederzeit abfragen, wo Bürgerinnen und Bürger Konten führen und Ersparnisse deponiert haben. Sie erhalten dann eine Liste aller Konten mit Kontonummer, Eröffnungsdatum und den Angaben, wer darüber verfügen kann. So sollen Kapitalerträge aufgespürt werden, die in der Steuererklärung "vergessen" wurden. Zugriff auf solche Daten haben außerdem auch Sozialämter, Bafög-Stellen und die Bundesagentur für Arbeit. Der Kontostand wird allerdings nicht automatisch mitgeteilt. Erst, wenn sich ein konkreter Verdacht ergibt, darf sich die jeweilige Behörde auch danach erkundigen.

BRIGITTE 09/05

Geldanlage von 10.000 Euro

Ich habe 10.000 Euro, die ich für drei, vier Jahre gut anlegen möchte. Nun bietet mir meine Bank Folgendes an: Die Hälfte meines Geldes kommt auf ein Festgeldkonto mit 6 % Zinsen für ein Jahr. Die andere Hälfte geht in einen internationalen Aktienfonds. Das klingt doch gut, oder gibt's einen Haken?

Interessant ist so ein Angebot nur auf den ersten Blick! Zum einen zahlt die Bank diese hohen Zinsen nur für den vereinbarten Zeitraum von einem Jahr, danach gibt es die üblichen, sehr viel niedrigeren Festgeldzinsen. Zum anderen investieren Sie 5000 Euro in einen Aktienfonds. Und bei dieser Anlage sind starke Kursschwankungen möglich, wie die vergangenen Jahre drastisch gezeigt haben. Wer also in Aktienfonds investiert, sollte auf jeden Fall eine Anlagezeit von mindestens zehn Jahren einhalten können. Deshalb passt diese Anlage gar nicht zu Ihrer Zielsetzung.

BRIGITTE 07/05

"Dread-Disease"-Versicherung

Ich bin 30 Jahre alt und selbständig. Ein Finanzberater hat mir eine so genannte "Dread-Disease-Versicherung" empfohlen. Da bekäme ich Geld, wenn ich schwer krank würde. Klingt für mich wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Oder gibt's da Unterschiede?

Eine Berufsunfähigkeits-(BU-)versicherung garantiert eine monatliche Rente, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Eine Dread-Disease-Versicherung (Dread Disease bedeutet so viel wie "schwere Krankheit") zahlt dagegen eine einmalige Summe, zum Beispiel bei Krebs, Nierenversagen oder multipler Sklerose, bei einem schweren Herzinfarkt oder einem Schlaganfall. Einige Anbieter zahlen außerdem bei anderen Erkrankungen, die genau definiert sind. Ein weiterer Unterschied: Eine BU-Versicherung läuft immer bis zum vereinbarten Vertragsende, z. B. bis zum 65. Lebensjahr, auch wenn Sie während dieser Zeit berufsunfähig werden sollten und eine BU-Rente beziehen. Bei einer Dread-Disease-Versicherung dagegen endet der Vertrag, wenn die Versicherungssumme ausgezahlt wird. Sie müssten sich dann anschließend neu versichern, was nach einer schweren Erkrankung allerdings schwierig wird. Als 30-Jährige (Nichtraucherin) zahlen Sie für eine Dread-Disease-Versicherung (Laufzeit bis 65) mit einer Versicherungssumme von 100 000 Euro beispielsweise einen Monatsbeitrag von etwa 42 Euro (Canada Life). Welche der beiden Alternativen die beste Absicherung bedeutet, hängt von den persönlichen Lebensumständen ab. Deshalb sollten Sie sich vor einer Entscheidung eingehend beraten lassen.

BRIGITTE 06/05

Immobilienfonds - was bringen die noch?

Ich wollte einige meiner Ersparnisse für etwa fünf, sechs Jahre anlegen und habe an einen offenen Immobilienfonds gedacht. Nun lese ich aber immer wieder, dass die nichts mehr bringen und dass man die Hände davon lassen soll. Was meinen Sie dazu?

Es ist richtig, dass einige große, schon lange bestehende offene Immobilienfonds derzeit wenig Rendite bringen. Hauptsächlich sind dies Fonds, die ausschließlich in Deutschland anlegen und von der Wirtschaftsflaute stark betroffen sind: Immobilienwerte und Mieterträge sind gesunken, immer mehr Bürogebäude stehen leer, weil neue Mieter zur Zeit nicht so einfach zu finden sind. Aber es sind durchaus nicht alle Fonds von der schwierigen Situation betroffen. Gute Renditen bringen vor allem diejenigen, die europaweit oder global investieren. Deshalb sind offene Immobilienfonds bei sorgfältiger Auswahl nach wie vor ein lohnendes Investment und damit auch ein sinnvoller Bestandteil eines Depots: Sie bieten eine ähnliche Rendite oder sogar mehr als festverzinsliche Wertpapiere. Außerdem haben sie im Vergleich zu den Festverzinslichen noch einen steuerlichen Vorteil, weil - je nach Fonds - bis zur Hälfte des Ertrags steuerfrei ist. Gut also für alle, die den Freibetrag für Zinserträge schon ausgeschöpft haben.

BRIGITTE 05/05

Rentenversicherung weiterfinanzieren während Arbeitslosigkeit

Ich bin 47 Jahre alt und habe vor fünf Jahren eine Rentenversicherung mit 200 Euro Monatsbeitrag abgeschlossen. Was passiert damit, wenn ich irgendwann mal Arbeitslosengeld II beziehen sollte? Muss ich dann meine private Rentenversicherung auflösen und das Geld verbrauchen?

Sie haben pro Lebensjahr einen Grundfreibetrag von 200 Euro (insgesamt jedoch höchstens 13000 Euro) für Ihre Sparguthaben, Fonds etc. Mit 50 zum Beispiel kämen Sie also auf 10000 Euro. Ein weiterer Freibetrag in gleicher Höhe steht Ihnen zu, wenn Sie Ihre Rentenversicherung rechtzeitig "Hartz-IV-sicher" machen. Dazu schließen Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft eine so genannte "Vereinbarung über einen Verwertungsausschluss nach § 165 Abs. 3 VVG". Sie unterschreiben damit, dass Sie Ihren Vertrag nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres kündigen, dass Sie ihn nicht beleihen, verpfänden oder abtreten werden. Diese Vereinbarung kann nicht widerrufen werden. Und sie muss unbedingt abgeschlossen sein, bevor Sie Arbeitslosengeld II beantragen. Als 50-Jährige können Sie dann für Ihre Rentenversicherung auf jeden Fall einen Freibetrag von 10000 Euro in Anspruch nehmen. Haben Sie kein weiteres Vermögen, das bei Hartz IV angerechnet wird, kommt Ihnen auch der Grundfreibetrag von 10000 Euro zugute. Und damit wären 20000 Euro Ihrer Rentenversicherung geschützt.

BRIGITTE 04/05

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