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Fehler im Arbeitszeugnis

Zeugnisse sind wichtige Bestandteile einer Bewerbung. Jedes zweite Arbeitszeugnis hat jedoch gravierende Mängel, wie Experten in einer aktuellen Untersuchung herausfanden.

Wie gut ist mein Zeugnis wirklich? Eine Frage, die entscheidend sein kann für den Erfolg einer Bewerbung. Personalexperte Klaus Schiller von Arbeitszeugnis.de, gibt Auskunft über typische Zeugnisfehler.

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Brigitte.de: Sie haben 1.000 Zeugnisse für Ihre Untersuchung ausgewertet. Welcher Fehler ist Ihnen dabei am häufigsten untergekommen?

Klaus Schiller: Besonders oft haben wir das so genannte "beredte Schweigen" festgestellt. Das heißt, der Arbeitgeber lässt bestimmte Attribute in der Beschreibung der Qualität der Arbeitsweise einfach weg, zum Beispiel "engagiert". Das heißt dann, der Arbeitnehmer war unmotiviert, obwohl das nicht ausdrücklich im Zeugnis steht. Allerdings muss nicht jede Auslassung abwertend sein. Es kommt immer darauf an, welchen Beruf jemand ausübt. Wenn etwa einem Sachbearbeiter keine Kreativität bescheinigt wird, ist das keine Abwertung seiner Arbeit, bei einem Werbetexter wäre dies jedoch ein grober Mangel. Die wichtigsten Qualitäten einer Stelle müssen im Zeugnis genannt werden - bei einem Buchhalter zum Beispiel wäre das "äußerste Sorgfalt".

Brigitte.de: Habe ich als Arbeitnehmer denn die Möglichkeit, eine bestimmte Beschreibung meiner Arbeitsweise einzufordern?

Klaus Schiller: Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die Formulierungssouveränität bei Zeugnissen. Man kann ihm nicht vorschreiben, was er hinzufügen oder weglassen soll. Allerdings hat er die Pflicht, eine Leistung vollständig zu bewerten. Das heißt, wenn wichtige Bestandteile fehlen, etwa eine Beurteilung der Arbeitsbereitschaft, sollte ich frühzeitig meinen Arbeitgeber ansprechen und eine Ergänzung des Zeugnisses reklamieren.

Brigitte.de: Aber was kann ich machen, wenn ich mich nicht unvollständig, sondern tatsächlich ungerecht beurteilt fühle?

Klaus Schiller: Hier muss zunächst geklärt werden, ob bei einer bestimmten Formulierung wirklich eine Abwertung vorliegt. Als ersten Schritt kann ich ein Schreiben an den Arbeitgeber aufsetzen, in dem ich mein Anliegen mit der Bitte um Änderung schildere. Wenn sich der Arbeitgeber weigert, das Zeugnis neu zu formulieren, bleibt nur der Gang zum Anwalt.

Brigitte.de: Was übersehe ich als Laie eigentlich am ehesten, wenn ich mir mein Zeugnis anschaue? Vermutlich kann ich die Bedeutung meines Zeugnisses nicht so gut aufschlüsseln, wie die Personalabteilung meiner Wunsch-Firma...

Klaus Schiller: Zeugnisse klingen immer positiv, und man denkt schnell "das hört sich doch ganz gut an". Den meisten fällt es schwer, die Formulierungen im Hinblick auf die dahinter stehende Bewertung richtig einzuordnen. Nur mithilfe eines Fachbuchs kann ich den schmalen Grat zwischen einer guten und einer schlechten Bewertung erkennen. Es kommt oft vor, dass Arbeitnehmer ein Zeugnis bekommen, das einer 2 oder 3 entspricht, obwohl sie sehr gute Leistungen erbracht haben. Man muss die Abstufungen kennen: Ein "zu unserer Zufriedenheit" ist keine gute Beurteilung, sondern eine 4. So ein schlechtes Zeugnis ist wertlos, auch wenn es gut klingt.

Beispiele aus der Studie: Zeugnisformulierungen für schlechte Leistungen

  • Sie war als Außendienstmitarbeiter bei den Kunden schnell beliebt.(= Sie besitzt keine Verhandlungsstärke und machte rasch zu große Zugeständnisse, z.B. in Form von großzügigen Rabatten)
  • Er bearbeitete seine Aufgaben ordnungsgemäß. (= Er erfüllte nur die Mindestanforderungen, zeigte keine Initiative)
  • Sie hat alle Aufgaben in ihrem und im Firmeninteresse gelöst. (= Sie hat den Arbeitgeber bestohlen)
  • Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war ohne jeden Tadel.(= Es war aber auch nicht lobenswert)
  • Ihr Verhalten gegenüber Kollegen war vorbildlich. (= Nicht aber gegenüber Vorgesetzten)
  • Besonders hervorzuheben ist, dass er stets ehrlich und pünktlich war. (= Aber außer diesen Selbstverständlichkeiten leistete er nichts Erwähnenswertes)
  • Wir hatten ihn sehr geschätzt. Umso mehr bedauern wir, dass wir das Arbeitsverhältnis zum 'KRUMMES DATUM' beenden müssen. (= Inzwischen schätzen wir ihn nicht mehr; Vertrauensbruch, fristlose Kündigung)
  • Er nutzte jede sich bietende Gelegenheit, um sein Fachwissen zu erweitern. (= Er hat seinen Arbeitsplatz zur Fortbildung unnötig oft verlassen. Nicht jede sich bietende Gelegenheit ist auch sinnvoll.)
  • Sie scheidet aus, um in einem anderen Unternehmen eine höherwertige Aufgabe zu übernehmen. (= die wir ihr nicht zutrauten)
  • Wir wünschen ihr alles Gute, insbesondere auch Erfolg. (= den sie bei uns nicht hatte)
Interview: Wiebke Peters Foto: privat

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