Ab Januar 2019 wird die Krankenversicherung für alle gesetzlich Versicherten günstiger. Dann tritt das „Gesetz zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung“ in Kraft.
Es enthält im Wesentlichen zwei Neuerungen: Bei Selbstständigen sinkt die Einkommensgrenze für den Mindestbeitrag deutlich - und Angestellte profitieren davon, dass Arbeitgeber die Hälfte der Zusatzbeiträge bezahlen.
Zusätzlich senken 18 Krankenkassen ab 2019 ihre Beiträge - unabhängig vom Gesetz.
Selbstständige mit geringem Verdienst profitieren am meisten
Der Mindestbeitrag für Selbstständige sinkt, wovon vor allem Menschen mit geringem Einkommen profitieren.
Bisher zahlen Selbstständige so viel Beitrag, als ob sie mindestens 2284 Euro brutto im Monat verdienten, also 365 Euro. Selbst "Härtefälle" mit einem Einkommen von unter 1523 Euro müssen 238 Euro Beitrag im Monat leisten.
Im Januar 2019 sinkt die Einkommensgrenze für den Mindestbeitrag auf 1038 Euro monatlich. Verdient jemand weniger, zahlt er maximal noch Beiträge auf ein Einkommen in dieser Höhe. Beispiel: Wenn eine Krankenkasse inklusive Zusatzbeitrag einen Beitragssatz von 15,6 Prozent verlangt, müssen nur noch 160 Euro im Monat bezahlt werden.
Beziehen Selbstständige Krankengeld oder Mutterschaftsgeld, zahlen sie ab Januar 2019 gar keine Krankenkassenbeiträge mehr.
Angestellte: Beiträge werden paritätisch mit dem Arbeitgeber geteilt
Ab 2019 tragen Arbeitgeber wieder die Hälfte aller Beiträge zur Krankenversicherung. Bisher übernehmen sie nur die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent. Den Zusatzbeitrag, den jede Kasse individuell festlegt, zahlen die Beschäftigen allein. Ab 2019 wird auch dieser Betrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt.
Stiftung Warentest rechnet vor: Ein Angestellter, der monatlich 3000 Euro brutto verdient und dessen Kasse 1 Prozent Zusatzbeitrag verlangt, spart rund 180 Euro im Jahr. Ist er bei einer teuren Kasse versichert, die 1,5 Prozent Zusatzbeitrag verlangt, zahlt er sogar 270 Euro im Jahr weniger.
Diese 18 Krankenkassen senken 2019 ihre Beiträge
Zusätzlich senken 18 Krankenkassen 2019 ihre Beiträge. Fast alle genannten Kassen erreichen die Beitragssenkung durch eine Reduzierung des Zusatzbeitrags.
- AOK Bremen/Bremerhaven: 15,4 Prozent -> 15,3 Prozent
- AOK Hessen: 15,6 Prozent -> 15,5 Prozent
- AOK Rheinland / Hamburg: 16 Prozent -> 15,7 Prozent
Bergische KK: 15,99 Prozent -> 15,75 Prozent
Bertelsmann BKK: 15,8 Prozent -> <15,8 Prozent
BKK Firmus 15,2 Prozent -> 15,04 Prozent
BKK Freudenberg: 15,5 Prozent -> 15,3 Prozent
BKK Gildemeister Seidensticker: 15,8 Prozent -> 15,7 Prozent
BKK Melitta Plus: 15,7 Prozent -> 15,5 Prozent
BKK Verbund Plus: 15,3 Prozent -> <15,3 Prozent
Continentale BKK 15,9 Prozent -> 15,7 Prozent
Debeka BKK: 15,5 Prozent -> 15,4 Prozent
hkk: 15,19 Prozent -> <15,19 Prozent
mhplus BKK: 15,7 Prozent -> 15,58 Prozent
Salus BKK: 15,55 Prozent -> 15,39 Prozent
Securvita: 16,3 Prozent -> 15,7 Prozent
TK: 15,5 Prozent -> <15,5 Prozent
WMF BKK: 15,7 Prozent -> 15,5 Prozent
BKK Wirtschaft und Finanzen: 15,7 -> <15,7
Tipp: Es kann sich durchaus lohnen, die Krankenkasse zu wechseln. Hilfestellung gibt u.a. die Stiftung Warentest.