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Berufsunfähigkeit: Der Versicherungs-Check

Bevor Sie überlegen, Ihren Hausrat oder Ihre Brille zu versichern: Denken Sie zuerst an Ihre Arbeitskraft! Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Denn der Staat hilft nicht, wenn Sie Ihren Job nicht mehr ausüben können. Im Versicherungs-Check der Zeitschrift "Börse Online" erfahren Sie, worauf Sie bei Berufsunfähigkeitspolicen achten müssen.

"Wer heute jünger als 44 Jahre alt ist und nach einem Unfall oder durch eine Krankheit seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, hat schlechte Karten", sagt Gerhard Schreiber, unabhängiger Versicherungsmakler aus dem bayerischen Deggendorf.

Denn seit Januar 2001 gilt das "Vorschaltgesetz zur Rentenreform". Die Neuregelung beinhaltet kurz und knapp: Betroffene bekommen aus der Rentenkasse keinen Cent, solange sie noch in einem anderen Job arbeiten können. Erwerbsminderungsrente gibt es laut Gesetz nur dann in voller Höhe, wenn man bis zu drei Stunden täglich, oder zur Hälfte, wenn man noch bis zu sechs Stunden arbeiten kann.

"Je nach beruflicher Laufbahn sind das etwa 18 Prozent des letzten Bruttoeinkommens bei halber und 36 Prozent bei voller Erwerbsminderung", erklärt der Versicherungsexperte. Wer also bisher 3.000 Euro Bruttoeinkommen hatte, bekommt nur noch 499 Euro beziehungsweise 997 Euro pro Monat. Ganz schlecht sieht es für junge Berufseinsteiger aus, die noch keine fünf Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben. Sie bekommen in der Regel gar nichts. Auch Selbständige haben meistens nur sehr geringe Ansprüche, da sie häug - wenn überhaupt - nur kurze Zeit abhängig beschäftigt waren.

Im Falle eines Falles ist das Geld zu wenig zum Leben. Und obwohl es statistisch gesehen jede fünfte Frau und sogar jeden dritten Mann trifft, haben laut Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen nur etwa 16 Millionen Arbeitnehmer und Freiberufler mit einer entsprechenden Police vorgesorgt. Zu den geeigneten Versicherungen, die ein solches Risiko absichern, gehören die Dread- Disease-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Unfallversicherung. Je früher man sie abschließt, desto besser. Denn gerade bei der Berufsunfähigkeitsversicherung steigen die Beiträge mit dem Alter.

"Das Gesundheitsrisiko nimmt mit den Jahren zu. Wer sich erst ab 55 absichern möchte, muss darum mehr zahlen als ein 25-Jähriger", erklärt der unabhängige Versicherungsmakler Schreiber. Allerdings gibt es auch Menschen, die eine solche Versicherung nicht oder nur erschwert abschließen können, weil der Versicherungsgesellschaft das Risiko zu hoch ist, ihren Beruf abzusichern. Dazu gehören zum Beispiel Berufsmusiker, Akkordschlachter oder Sprengmeister. Wer chronisch krank ist oder unter Allergien leidet, muss gegebenenfalls einen Risikozuschlag zahlen. "Oder die Gesellschaft schlägt vor, diese Vorerkrankung für eine Leistungserbringung im Falle einer Berufsunfähigkeit auszuschließen", sagt Michael Gaedicke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Für die Betroffenen kann gegebenenfalls eine Unfallversicherung die Alternative sein. Ein Grund, warum Berufsunfähigkeitsversicherungen so selten abgeschlossen werden, könnte die so genannte Verweisklausel sein. Sie sieht vor, dass ein Versicherter, der in seinem gelernten Beruf beispielsweise als Bauingenieur nicht mehr arbeiten kann, theoretisch in einen ähnlichen Beruf verwiesen werden kann. Wegen dieser Bestimmung haben viele Deutsche Angst, im Falle eines Falles trotz Versicherung kein Geld zu bekommen.

Aber: "Immer mehr Versicherungsgesellschaften verzichten auf diese Klausel, sogar im handwerklichen Bereich", betont der Experte Schreiber. Insgesamt gibt es rund 100 Anbieter am Markt, die sich bei den Konditionen und der Höhe der Beiträge stark unterscheiden: "Es sind Beitragsdifferenzen von mehr als 300 Prozent möglich", sagt Martin Zsohar, Chefanalytiker beim Unternehmen Morgen & Morgen, das für BÖRSE ONLINE die Konditionen der Versicherer verglichen hat.

Wer sich für eine Berufsunfähigkeitspolice entschieden hat, muss damit allerdings nicht automatisch gut versorgt sein. Denn im Schnitt ist nur eine Rente von monatlich rund 400 Euro abgesichert. Darum ist es wichtig, sich vor Vertragsabschluss seine Versorgungslücke auszurechnen. Für den Notfall sollte am besten das jetzige Nettoeinkommen abgesichert sein. Allerdings bieten das nur wenige Gesellschaften an. Zwei Drittel bis zu drei Viertel abzusichern sollte jedoch möglich sein..

Wer Jahre nach Abschluss des Vertrags feststellt, dass andere Policen besser und günstiger sind, muss sich einen Wechsel gut überlegen. "Neue Verträge sind auf Grund des höheren Eintrittsalters und eventuell hinzugekommener Erkrankungen in der Regel teurer", warnt Zsohar. Darum lohnt sich der Vergleich am ehesten vor Abschluss eines Vertrages. "Stellt man im Nachhinein fest, dass der Berufsunfähigkeitsschutz zu gering ist, kann man besser einen zweiten Vertrag zusätzlich abschließen, als den alten zu kündigen und einen ganz neuen zu unterschreiben", rät der Versicherungsprofi.

Möchten Sie erstmals eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sollten Sie dabei Folgendes beherzigen: Stellen Sie bei allen Gesellschaften, die für Sie in Frage kommen, möglichst gleichzeitig einen Antrag. Hintergrund ist dabei, dass die Unternehmen nicht zur Annahme verpichtet sind und fast immer fragen, ob Sie von einer anderen Versicherung bereits abgelehnt wurden. Diese Frage können Sie zu diesem Zeitpunkt somit wahrheitsgemäß mit Nein beantworten.

Ganz wichtig bei Abschluss eines Vertrags: "Es besteht eine vorvertragliche Anzeigepflicht", erklärt Michael Gaedicke. Damit ist die Beantwortung der Gesundheitsfragen gemeint. "In etwa 15 Prozent der Schadensfälle zahlen die Gesellschaften nicht. Hauptgrund ist, dass die Anzeigepflicht verletzt wurde." Das heißt, bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen wurden Fehler gemacht oder wichtige Tatsachen verschwiegen. Auch Dread-Disease-Policen sind eine Möglichkeit vorzusorgen: Sie bieten sich besonders für Selbständige an oder Personen in Schlüsselfunktionen eines Unternehmens. Mit ihnen versichert man sich gegen schwere Krankheiten wie Krebs, Multiple Sklerose oder Nierenversagen. Eine weitere Möglichkeit sind Erwerbsunfähigkeitsversicherungen. Sie kosten deutlich weniger als Berufsunfähigkeitsversicherungen, zahlen aber auch nur dann, wenn man gar keinen Beruf mehr ausüben kann.

Unfallversicherung: Geschützt bei Invalidität

Wer keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann, ist mit einer Unfallversicherung gut beraten. Dazu zählen Rentner oder Menschen, die in gefährlichen Berufen arbeiten und darum keine Versicherungsgesellschaft nden oder Erwerbstätige, die chronische Krankheiten oder Vorerkrankungen haben, die bei Vertragsabschluss eine hohe Risikoprämie oder Ausschlüsse mit sich brächten. Für Hausfrauen gibt es einige Gesellschaften, die eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten, Kinder ab sechs können mit einer Schulunfähigkeitsversicherung geschützt werden.

Sollte der Betroffene nach einem Unfall nicht mehr arbeitsfähig sein, springt diese Police ein und sichert somit zumindest ein monatliches Einkommen. Die private Unfallversicherung gilt 24 Stunden am Tag und das weltweit, also auch im Urlaub. Der wesentliche Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung: "Die Unfallversicherung zahlt nicht, wenn man durch eine Krankheit berufsunfähig wird", erklärt Thorsten Rudnik, Versicherungsberater beim Bund der Versicherten. "Die Unfallversicherung zahlt nur dann, wenn der Versicherte nach einem Unfall berufsunfähig wird."

Eine solche Police kann sowohl für den Fall der Invalidität als auch für den Unfalltod abgeschlossen werden. "Den Todesfall sollte man nur dann absichern, wenn man Hinterbliebene versorgen möchte", erklärt Rudnik, "meistens ist für diesen Fall aber eine Risiko- Lebensversicherung besser". Bei der Unfallversicherung kann eine Progressionsvereinbarung sinnvoll sein.

Denn für bleibende Schäden wird nach der Gliedertaxe bezahlt. Bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit des Daumens werden beispielsweise 20 Prozent der Versicherungssumme gezahlt, geht es um den großen Zeh, sind es dagegen nur fünf Prozent. "Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad steigen die Zahlungen dann überproportional an", erklärt Peter Rabow, Versicherungsexperte bei Morgen & Morgen. Beispielsweise könnte der Versicherte bei einer Erblindung, die einer Invalidität von 100 Prozent entspricht, anstelle von 100 000 Euro so 500 000 Euro bekommen. Höher als 225 Prozent sollte die Progression aber nicht sein.

"Dann sollte man eher die Versicherungssumme heraufsetzen", sagt Rudnik. Bei Hausfrauen, Kindern und Berufseinsteigern geht man von mindestens 200.000 Euro Versicherungssumme aus. Muss eine Familie davon leben können, empfehlt Rudnik einem 30-Jährigen das sechsfache Bruttojahreseinkommen, einem 40-Jährigen den fünf- und einem 50- Jährigen den vierfachen Bruttojahreslohn.

"Grundsätzlich muss man allerdings die individuelle Situation betrachten", sagt Rudnik. Der Bund der Versicherten rät von Unfall- Krankenhaustagegeld, Unfall-Genesungsgeld, Überbrückungsleistungen oder Unfall-Renten ab. "Die drei erstgenannten Leistungen kosten viel Geld, werden aber nur nach einem Unfall gezahlt. Wer also mit einer Blinddarmentzündung ins Krankenhaus kommt, erhält nichts. Die Unfall-Rente zahlt erst ab 50 Prozent Invalidität, die meisten Unfälle verursachen aber dank der modernen Technik eine geringere Behinderung." Auch bei der Unfallversicherung gilt: Es zahlt sich aus, im Vorfeld die Beiträge zu vergleichen.

Dieser Artikel stammt aus dem Angebot von Börse Online. Wenn Sie wissen möchten, welche Versicherungen sich für Sie lohnen und auf welche Sie getrost verzichten können: Schauen Sie in den Versicherungscheck der Börse-Online-Experten!

Das kleine Versicherungsglossar

Gesundheitsprüfung Gesundheitsprüfung bedeutet, dass vor Abschluss der Versicherung Fragen zur Gesundheit beantwortet werden müssen. Bei Berufsunfähigkeitspolicen können zusätzlich ärztliche Untersuchungsergebnisse und Einkommensnachweise ab einem gewissen Alter oder ab bestimmten vertraglich festgelegten Rentenhöhen im Schadensfall verlangt werden.

Gliedertaxe Der Begriff kommt aus dem Wortschatz der Unfallversicherungen. Bei Verlust eines Sinnesorgans oder von Gliedmaßen oder bei deren Funktionsunfähigkeit sieht die Gliedertaxe feste Prozentsätze vor. Ist das Auge betroffen, fallen 50 Prozent der Invaliditätssumme an; geht eine Hand verloren, 55 Prozent.

Überschussbeteiligung Entsteht bei den Versicherungsgesellschaften ein Überschuss, wird er in der Regel und zu großen Teilen an die Versicherten weitergegeben. Einen Überschuss erwirtschaftet eine Versicherungsgesellschaft dann, wenn sie sich effizient verwaltet, die Beiträge der Kunden rentabel anlegt und weniger Fälle von Berufsunfähigkeit eintreten als angenommen. Versorgungslücke Vom Nettogehalt werden Einnahmen, verwertbares Vermögen sowie betriebliche und gesetzliche Renten abgezogen. Was übrig bleibt, ist die monatliche Versorgungslücke, die mit einer Versicherung geschlossen werden sollte.

Text: Brigitte Wallstabe-Watermann Foto: Getty Images

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