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Berufstätig: Was tun, wenn das Kind krank ist?

Wenn beide Eltern berufstätig sind und Kinder unter 12 Jahren krank sind, darf jeder gesetzlich krankenversicherte Elternteil - gegen Vorlage eines Attests - zehn Tage im Jahr pro Kind zu Hause bleiben...

... und sich um das Kind kümmern, bei mehreren Kindern maximal 25 Tage. Alleinerziehende dürfen 20 Tage, maximal 50 Tage fehlen. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen ein Krankengeld: 70 Prozent des Bruttoverdienstes oder maximal 90 Prozent des Nettogehalts. Man spricht dann von unbezahlter Freistellung. Diese Regelung gilt auch für einen Unfall des Kindes, der in Kindergarten, Hort oder Schule passiert ist - oder auf dem Weg dorthin oder nach Hause.

Und: hat z.B. die Mutter ihre Fehltage schon ausgeschöpft, kann sie sich (so die Empfehlung der Spitzenverbände der Krankenkassen) die Tage des Vaters übertragen lassen, sofern dieser die Betreuung des kranken Kindes nicht übernehmen kann.

Manchmal lohnt auch ein Blick in den Arbeitsvertrag: Manche berufstätige Mütter und Väter, die gesetzlich krankenversichert sind, haben einen Anspruch auf bezahlte Freistellung und dürfen etwa fünf Tage im Jahr zu Hause zu bleiben, um ihr krankes Kind zu betreuen - auch hier muss man ein Attest vorlegen. Der Arbeitgeber zahlt regulär das Gehalt weiter, so wie er es auch tut, wenn man selbst krank ist. Dieser Anspruch auf bezahlte Freistellung geht vor und verdrängt den gesetzlichen Anspruch auf unbezahlte Freistellung. Kombinieren kann man die beiden nicht. Ist diese Lohnfortzahlung via Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen - dann greifen die oben genannten zehn Tage Freistellung.

Selbständige, die in einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, können Anspruch auf unbezahlte Freistellung haben - das hängt von der Satzung der jeweiligen Krankenkasse ab. Deshalb gilt: nachfragen!

Info: Kostenlose Broschüre "Staatliche Hilfen für Familien. Wann? Wo? Wie?" des Familienministeriums. Zu bestellen unter Telefon: 01801/90 70 50 (4,6 Cent/Minute) oder oder www.familien-wegweiser.de

Für Notfälle gibt es für Stadt und Landkreis München das Projekt "Zuhause gesund werden". Der Verein für Fraueninteressen schickt kurzfristig ehrenamtliche Betreuerinnen (Kinderkrankenschwestern, Kindergärtnerinnen oder Lehrerinnen) zu den kranken Kindern nach Hause. Sie bleiben in der Regel bis zu fünf Tage. Kosten: 5,20 Euro pro Stunde (Stadtgebiet, Landkreis München: 6,20 Euro) plus 4 Euro Fahrkosten - unterstützt wird das Projekt vom Allgemeinen Sozialdienst der Stadt München. Die Vermittlung einer Helferin erfolgt für den nächsten Tag. www.fraueninteressen.de, , Tel: 089/290 44 78.

Auch in Nürnberg gibt es inzwischen einen derartigen Service, die Tagespflegebörse Nürnberg vermittelt "Not-Tagesmütter", www.kinderhaus.de, Button "Tagespflegebörse", Tel. 0911/35 39 36

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