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Kündigungsgründe: Das kann Sie den Job kosten!

Frau packt ihre Sachen in einen Karton
© New Africa / Shutterstock
Was darf man bei der Arbeit und was nicht? Kündigungsgründe - und wann auch der Chef zu weit geht.

Was Sie über Kündigungen wissen müssen

Ein Arbeitsverhältnis beenden können sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer. Dem Arbeitgeber sind dabei aber Grenzen gesetzt. Grundsätzlich wird zwischen Betriebs- und Verhaltensbedingten Kündigungen unterschieden. Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung liegen vor, wenn Sie sich schweres Fehlverhalten haben zu Schulden kommen lassen. Wie Sie selbst ihr Verhalten beurteilen, ist dabei unwichtig. Aber keine Sorge. In den meisten Fällen muss Ihr Vorgesetzter Sie abmahnen und Ihnen vier Wochen Zeit geben, Ihr Fehlverhalten abzustellen. Erst dann darf er Ihnen regulär kündigen.

Die Ausnahme von dieser Regel ist die fristlose Kündigung. Sie ist ein sofortiger Rausschmiss. Arbeitgeber dürfen sie aber nur in Ausnahmefällen aussprechen, wenn es wegen Ihres Fehlverhaltens nicht mehr vertretbar wäre, Sie noch einen Tag länger zu beschäftigen.

Finger weg: Diebstahl am Arbeitsplatz

Damit es gar nicht erst so weit kommt, lautet die oberste Regel: Verspielen Sie nicht das Vertrauen Ihres Chefs. Denn ist das einmal futsch, haben Sie sehr schlechte Karten. Das zeigt das Beispiel der Berliner Supermarktkassiererin "Emmely", die einen Pfandbon im Wert von 1,30 Euro unterschlagen hatte und daraufhin ihre fristlose Kündigung bekam. Zu Recht, wie die Richter in unteren Instanzen fanden. Das Bundesarbeitsgericht gab ihr zwar Recht, als sie gegen die Kündigung klagte. Aber ein Grund für eine Abmahnung ist eine solche Aktion allemal.

Bei Unterschlagungen und Diebstahl am Arbeitsplatz geht es nicht um den Wert, den der Mitarbeiter dem Unternehmen nimmt. Es geht vor allem um den Vertrauensverlust. Auch wenn neuerdings die Arbeitsgerichte bei solchen Bagatellkündigungen nicht mehr ganz so hart entscheiden, sollte man Kugelschreiber und Druckerpapier, Büroklammern und Ordner besser im Büro lassen, um dem Arbeitgeber keine Gründe für eine Kündigung zu bieten.

Arbeitszeiten: Auch die Zigarettenpause zählt

Wer ständig zu spät zur Arbeit kommt, seine Mittagspause überzieht und auch für ein eine Zigarettenpause nicht ausstempelt, muss mit einer Abmahnung oder Kündigung rechnen. Denn ein Unternehmen hat Anspruch auf die gesamte Zeit, für die es einen Angestellten bezahlt. Und es darf auch die Arbeitszeiten festlegen, zu denen alle Angestellten anwesend sein müssen. Wer also gerne morgens früher ins Büro geht, um abends auch früher zu gehen, sollte in seinen Arbeitsvertrag und die betrieblichen Vereinbarungen schauen und im Zweifelsfall mit seinem Chef verhandeln. Wenn ein wichtiger Auftrag fertig werden muss, darf ein Chef auch Überstunden anordnen. Die müssen allerdings in den nächsten sechs Monaten ausgeglichen werden. Das gleiche gilt für den Urlaub. Vorgesetzte sind verpflichtet, ihren Angestellten die Möglichkeit einzuräumen, ihren Urlaub zu nehmen. Wenn ein Angestellter ungenehmigt Urlaub nimmt, ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung.

Krankheit: Erholen Sie sich!

Eine Grippe ist kein Kündigungsgrund. Es sei denn, Ihr Chef erwischt Sie, wie Sie grippekrank Ihre Wocheneinkäufe machen. Wer krank ist, muss zwar nicht zur Arbeit, darf aber auch nichts tun, was seiner Genesung im Wege steht. Im Falle einer Grippe heißt das, dass Sie ihre vier Wände möglichst nicht verlassen sollten. Es heißt aber auch, dass Sie zum Beispiel mit einer gebrochenen Hand nicht im Bett liegen müssen, sondern den Vormittag auch mit einer Freundin im Café verbringen dürfen. Allerdings sollten Sie sich nicht dabei sehen lassen, wie sie schwere Einkaufstüten schleppen. Das könnte Sie den Job kosten. Wenn es Ihnen morgens so schlecht geht, dass Sie es nicht gleich zum Arzt schaffen, denken Sie daran, dass Sie Ihrem Chef spätestens nach drei Tagen ein Attest vorlegen müssen. Und das gilt unabhängig von Sonn- und Feiertagen. Werden Sie also am Freitag krank, reichen Sie das Attest spätestens am Montag ein.

Am Arbeitsplatz: Einfache Spielregeln

Die meisten Vorgesetzten wissen, wie wichtig ein gutes Arbeitsklima ist und drücken auch mal ein Auge zu, wenn sie ihre Angestellten beim Schwatz auf dem Flur erwischen. Wer dabei aber ein zu loses Mundwerk hat, dem kann das zum Verhängnis werden. Über den Chef zu lästern oder den Betrieb schlecht zu reden, ist tabu. In besonders krassen Fällen kann das wegen Vertrauensmissbrauchs und betriebsschädigenden Verhaltens zur Kündigung führen. Wenn Sie sich also über Ihren Vorgesetzten ärgern, suchen Sie entweder direkt das Gespräch mit ihm, oder reden Sie darüber mit jemandem, der Ihre Sorgen nicht weitertratscht. Halten Sie sich aus dem allgemeinen Büroklatsch raus, aber bleiben Sie auf dem Laufenden. Und seien Sie den Kollegen gegenüber fair. Wer über andere lästert oder sie mobbt, kann rausfliegen. Ebenfalls verboten am Arbeitsplatz: Alkohol. Ein Flachmann in der Schublade, eine Flasche Sekt unter Kolleginnen oder eine morgendliche Fahne können für einen Rauswurf reichen. Viele Betriebe machen bei bestimmten Anlässen wie Betriebsfeiern, Geburtstagen etc. eine Ausnahme. Aber auch hier gilt: Im Zweifelsfall auf Nummer sicher gehen und mit dem Trinken bis zum Feierabend warten.

Privat am Telefon und im Internet: Darauf sollten Sie achten

Während der Arbeit mal eben mit dem Mann den Einkaufszettel durchgeben, mit der besten Freundin den Termin für heute Abend klarmachen und bei Facebook das Profil aktualisieren - alles verboten. Computer und Telefone sind Geräte, die ein Unternehmen seinen Angestellten zum Arbeiten zur Verfügung stellt. Wer sie für andere Zwecke benutzt, macht sich kündbar. Zumindest theoretisch. Praktisch haben die meisten Unternehmen Regeln und Vereinbarungen getroffen, die die private Nutzung von Internet und Telefon regeln. Einige erlauben privates Surfen und Telefonieren nur in der Pausenzeit, andere verlangen von ihren Angestellten, dass sie bei Privatgesprächen eine Nummer vorwählen. Solche Regeln müssen schriftlich festgehalten werden, im Arbeitsvertrag, den betrieblichen Vereinbarungen oder auf Aushängen. Besonders vorsichtig sollten Sie beim Surfen im Internet sein. Denn gerade große Unternehmen protokollieren oft, auf welchen Seiten von welchem Computer aus gesurft wurde. Diese Daten könnten Ihrem Chef mehr verraten, als er zu wissen braucht. Ob Sie gerade einen Scheidungsanwalt suchen oder an einem anderen Job interessiert sind, sollte Ihre Privatsache bleiben. Achtung: Wenn es in Ihrem Unternehmen keine Regelung gibt, die privates Surfen ausdrücklich erlaubt, ist es automatisch verboten.

Mit Detektiv und Kamera: So weit darf der Chef gehen

Für viele Kassiererinnen ist es schon längst normal, dass sie bei der Arbeit von Kameras beobachtet werden. Besonders bei Jobs, die mit Geld zu tun haben, dürfen Chefs ihre Angestellten überwachen. Aber auch sonst darf ein misstrauischer Vorgesetzter seinen Angestellten hinterherschnüffeln. So werben beispielsweise viele Privatdetekteien ganz offen und ungeniert mit der Überwachung von krank geschriebenen Arbeitnehmern. Wer hier beim Blaumachen erwischt wird, muss nicht nur mit einer fristlosen Kündigung rechnen, sondern auch für die Kosten der Überwachung gerade stehen. Auch wenn der Chef einen Angestellten verdächtigt, zu hohe Spesen abzurechnen, schwarz zu arbeiten oder Fehlstunden falsch anzugeben, kann er einen Detektiv auf ihn ansetzen. Wenn Ihr Chef allerdings anfängt, Ihre Telefongespräche mitzuhören oder persönliche Briefe zu öffnen, geht er zu weit und Sie sollten sich wehren. Manchmal braucht ein Vorgesetzter für eine Kündigung allerdings nicht einmal Beweise. Wenn ihr Chef Sie beispielsweise verdächtigt, in die Kasse gegriffen zu haben, darf er Ihnen kündigen. Er muss zwar mit Ihnen über die Vorwürfe sprechen und Ihnen die Gelegenheit geben, sich zu verteidigen. Aber die Kündigung ist auch dann gültig, wenn sich hinterher herausstellt, dass an dem Verdacht nichts dran war. In einem solchen Fall haben Sie jedoch vor Gericht einen Anspruch auf Wiedereinstellung, den Sie einklagen können.

Nicht Ihre Schuld: Betriebsbedingte Kündigung

Bei einer betriebsbedingten Kündigung ist der einzige Trost: Es liegt höchstwahrscheinlich nicht an Ihnen. Wenn es einem Unternehmen schlecht geht, wenn die Auftragsbücher leer bleiben und die Produkte keine Käufer finden, darf ein Unternehmen seinen Angestellten kündigen. Allerdings muss es dafür nachweisen, dass durch die schlechte wirtschaftliche Lage nicht nur weniger Geld in die Kassen kommt, sondern tatsächlich weniger Arbeit zu erledigen ist. Vor Gericht kann das bedeuten, dass der Betrieb seine Bilanzen vorlegen muss, um eine Kündigung zu rechtfertigen.

Deshalb bedienen sich viele Arbeitgeber einer anderen Strategie: Sie strukturieren ihr Unternehmen um, legen Abteilungen zusammen, vergeben die Arbeit an externe Anbieter oder ziehen um. Wer dann nicht mehr gebraucht wird oder den Umzug an einen neuen Standort nicht mitmachen will, dem darf der Arbeitgeber kündigen. Juristen sprechen in einem solchen Fall von einer gestaltenden Unternehmerentscheidung und in die redet der Staat dem Unternehmer auch nicht rein.

Gekündigt: Was Sie jetzt noch tun können

Bewahren Sie Ruhe. Ein Kündigungsschreiben zu bekommen, ist erstmal ein Schock. Doch selbst wenn Sie nun keine Lust mehr haben, für Ihren Arbeitgeber noch einen Finger krumm zu machen, sollten Sie die Kündigung nicht so einfach hinnehmen. Nicht selten können Sie die Bedingungen der Kündigung zu Ihren Gunsten verändern. Wenn es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, setzen Sie sich mit ihm in Verbindung. Klären Sie, ob aus Sicht des Betriebsrates die Kündigung rechtens ist und sprechen Sie mit einem Anwalt. Besonders gegen eine fristlose Kündigung sollten Sie versuchen vorzugehen. Denn wer fristlos gekündigt wird, bekommt ab sofort kein Gehalt mehr und kann Schwierigkeiten bei der Suche nach einem neuen Job bekommen. Oft lassen sich vor Gericht Abfindungen oder die Umwandlung in eine normale Kündigung erreichen. Dafür müssen Sie aber auf jeden Fall innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Kündigung klagen. Sonst sind Sie Ihren Arbeitsplatz los - für immer.

Text: Veronika von Zahn Foto: Getty Images

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