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Altersvorsorge: Rürup-Rente

Der aktuelle Geldtipp vom Helma Sick - diesmal: Warum die Rürup-Rente als Altersvorsorge für Selbstständige viele Vorteile hat.

"Sie schreiben sehr oft über die Vorteile der Riester-Rente mit ihren staatlichen Zulagen. Aber diese staatlichen Zulagen gibt es doch nur für Angestellte und Beamte. Könnten Sie nicht auch mal Hinweise geben, was Selbständige für die Altersversorgung tun können?"

Weil ich solche Briefe in letzter Zeit öfter bekam, geht es heute um die Absicherung für Selbständige - und da bietet sich natürlich in erster Linie die Rürup-Rente an. Sie wird auch Basis- Rente genannt, und es gibt sie seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes 2005. Den Namen hat sie von ihrem Erfinder, dem Rentenexperten Bert Rürup. Die Rente wird staatlich gefördert, die Unterstützung sieht hier aber anders aus als bei der Riester-Rente: Bei ihr gibt es staatliche Zulagen, bei der Rürup- Rente dagegen eine hohe steuerliche Förderung. Weil es aber nichts umsonst gibt auf dieser Welt, haben Rürup-Verträge einige Besonderheiten, die denen der gesetzlichen Rentenversicherung ähneln (siehe Kasten). Denn der Staat will natürlich sichergehen, dass das in einem Rürup-Vertrag angesparte Vermögen tatsächlich in eine lebenslange Rente investiert wird.

Die späteren Auszahlungen aus einer Rürup-Rente werden übrigens steuerlich genauso behandelt wie Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung: Wenn Sie im Jahr 2008 in Rente gehen, werden bis an Ihr Lebensende 56 Prozent Ihrer Rente versteuert. Dieser Prozentsatz erhöht sich bis 2020 pro Jahr für alle neu hinzugekommenen Rentner um zwei, später um einen Prozentpunkt. Bevor Sie jetzt gleich die Lust verlieren, weil so viele Bedingungen an die Rürup-Rente geknüpft sind, schauen Sie sich unbedingt einmal die besonderen Vorteile an: 2008 können 66 Prozent der jährlich eingezahlten Beiträge (maximal 20000 Euro, Verheiratete 40000 Euro) als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der absetzbare Betrag steigt jährlich um zwei Prozentpunkte an. Ab 2025 akzeptiert das Finanzamt dann also hundert Prozent der eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben. Damit sich die Rürup-Rente steuerlich für Sie wirklich lohnt, sollten Sie in der Ansparzeit gut verdienen. Und Sie sollten in der späteren Rentenzeit ein geringeres Einkommen haben als in der Zeit der Berufstätigkeit.

Ein weiteres Plus: Die Rürup-Rente ist in der Ansparzeit sehr flexibel. Es gibt keinen vorgeschriebenen Mindestbeitrag. Je nach finanzieller Lage bestimmen Sie selbst, wie viel Sie anlegen wollen. Gerade für Selbständige, die häufig erst am Jahresende wissen, wie viel sie für die Altersvorsorge zurücklegen können, ist das ein entscheidender Vorteil. Sie können also je nach Geschäftsverlauf Jahr für Jahr neu entscheiden, wie viel Sie in die Rürup-Rente investieren wollen. Es ist zum Beispiel möglich, jährlich einmalig einen hohen Beitrag zu leisten. Oder Sie sparen monatlich einen festen Betrag und stocken diesen durch eine jährliche Sonderzahlung auf.

Aber auch wenn das Geschäft einmal nicht so gut läuft, ist die Rürup-Rente eine Überlegung wert. Denn das Kapital, das Sie in eine Rürup-Rente einzahlen, wird bei einer Pleite nicht in die Insolvenzmasse einbezogen. Auch bei Bedürftigkeit (Hartz IV) ist das Rürup-Vermögen vor dem Zugriff des Staates geschützt. Es wird auch nicht herangezogen, wenn die eigenen Eltern pflegebedürftig werden und Sie als Kind Unterhalt zahlen müssen. Allerdings: Es darf kein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Abschluss einer Rürup-Rente und dem Bedürftigkeitsfall der Eltern bestehen.

Die erwähnten Einschränkungen bei der Rürup-Rente stören Sie trotzdem? Sie können die Steuervorteile nicht wirklich nutzen? Dann steht Ihnen die große Palette der "normalen" Rentenversicherungen zur Verfügung: Sie können hier - wie auch bei der Rürup-Rente - zwischen der klassischen oder fondsgebundenen Rentenversicherung wählen oder der britischen auf Aktienbasis. Aber bei den normalen Varianten kann das Angesparte vererbt werden, und Sie können am Ende der Laufzeit zwischen Kapitalauszahlung und lebenslanger Rentenzahlung wählen. Wenn Sie sich in dem Fall für die Zahlung als Rente entscheiden, so wird diese nur geringfügig besteuert.

Mein dringender Rat: Welches Modell und welche Versicherungsgesellschaft für Sie in Ihrer speziellen Situation geeignet ist, sollte eine qualifizierte Beratung ergeben. Es geht ja um Ihre Absicherung, da müssen die einzelnen Bausteine stimmen. Adressen unabhängiger Finazberaterinnen bekommen Sie zum Beispiel unter www.finanzfachfrauen.de.

BRIGITTE Heft 26/07

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