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Achtung - Nebenjob!

In unserer Serie "Achtung" machen wir komplexe Alltagsthemen verständlicher. Diesmal: Nebenjobs. Wir liefern euch Antworten auf die wichtigsten Fragen

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Für viele Studenten, Auszubildende, aber auch hauptberuflich Tätige ist ein Nebenjob unumgänglich. Ob Kellnerin, Statistin, Verkäuferin oder Taxifahrerin - ein paar Stunden in der Woche oder ein paar Wochen im Jahr opfern die meisten, um ihr Einkommen aufzubessern. Was es dabei zu beachten gilt und was man wissen sollte, haben wir für euch zusammengefasst.

1. Beschäftigungsverhältnisse und Verdienst

Nebenjob ist nicht gleich Nebenjob. Der klassische Minijob ist ein so genanntes geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis. Dabei darf eine Verdienstgrenze von 400 Euro nicht überschritten werden, entscheidendes Kriterium ist der durchschnittliche monatliche Verdienst innerhalb eines Jahres. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt dann vor, wenn ihr maximal 50 Tage oder zwei Kalendermonate eines Jahres arbeitet. Die Verdienstgrenze ist in diesem Fall nicht auf 400 Euro begrenzt. Bei einem Verdienst bis zu 800 Euro spricht man von der "Gleitzone im Niedriglohnsektor", hier gibt es gegenüber einer hauptberuflichen Beschäftigung Rentenversicherungsvorteile. Seid ihr Studenten, sind die Kindergeld- und Baföggrenzen entscheidend. Im jeweiligen Bafög-Bewilligungszeitraum dürft ihr 4.330,63 Euro brutto verdienen. Achtung: auch Waisenrenten, Waisengelder und andere Ausbildungsbeihilfen gelten als Einkommen. Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gehören ebenfalls zum Verdienst. Kindergeld wird erst in dem Moment nicht mehr gezahlt, in dem euer eigenes Einkommen 7680 Euro im Jahr übersteigt. Ausbildungen, die mit weniger als 400 Euro monatlich entlohnt werden, gelten nicht als Minijob. Gewisse Besonderheiten gibt es außerdem für das Jobben an der Uni und für Honorarjobs, bzw. freie Mitarbeit. Mehr Infos findet ihr hier.

2. Sozialabgaben für Minijobber und Arbeiten im Niedriglohnsektor

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Unter die Sozialversicherung fallen allgemein die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Arbeitnehmer im Angestelltenverhältnis (ausgenommen Beamte, Ärzte, Rechtsanwälte und ähnliches) zahlen in die Sozialversicherung ein. Für geringfügig Beschäftigte zahlen die Arbeitgeber Pauschalabgaben von maximal 30,1 Prozent an die Minijob-Zentrale. Wer in einem Minijob arbeitet, spart also Sozialabgaben, denn für den Arbeitnehmer ist das Einkommen sozialabgabefrei - diese Regelung gilt auch für Minijobber mit Hauptberuf!

Eine Arbeitszeitbegrenzung gibt es nicht. Grundsätzlich dürft ihr auch mehrere Minijobs ausüben. Sobald der Verdienst aber insgesamt die 400-Euro-Grenze übersteigt, werden Sozialabgaben fällig. Bei Beschäftigungen im Niedriglohnsektor (mehr als 400 Euro bis 800 Euro) zahlt ihr reduzierte Beiträge zur Sozialversicherung und Lohnsteuer, die euch aber gegebenenfalls am Ende des Jahres vom Finanzamt zurückerstattet wird. Eine Steuererklärung kann sich also lohnen. Mehr Infos dazu findet ihr hier. Für Studenten ist im Verdienstbereich zwischen 400 und 800 Euro wichtig, dass sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, da sonst zusätzliche Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Alles weitere zu Versicherungen und Steuern kannst du bei Students at work nachlesen.

3. Arbeitsvertrag

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Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage eures Arbeitsverhältnisses, in so fern solltet ihr diesen vor dem Unterschreiben immer gründlich prüfen. Folgende Punkte dienen als Orientierungshilfe, was in einem solchen Arbeitsvertrag überhaupt aufgeführt werden sollte:

Wenn ihr länger als einen Monat beschäftigt werdet, habt ihr gesetzlichen Anspruch auf einen schriftlichen Vertrag, den ihr unbedingt geltend machen solltet. Denn wenn später beim Streit um Lohn oder Kündigung keine schriftlichen Vereinbarungen vorliegen, zieht ihr als Arbeitnehmer immer den Kürzeren. Wenn ihr euch unsicher seid, ob der Vertrag in Ordnung ist, lasst euch am besten vom Betriebsrat/Personalrat beraten.

4. Lohn

Der Lohn ist das, was für euch am Ende von der Arbeit übrig bleibt. Also: aufgepasst! Ihr habt Anspruch auf regelmäßige Zahlung - ob zur Monatsmitte oder am Monatsende gezahlt wird, sollte im Arbeitsvertrag festgelegt sein - und selbstverständlich auf die vereinbarte Lohnhöhe. Informiert euch am besten über gängige Bezahlungen in dem jeweiligen Bereich, bevor ihr einen neuen Job anfangt.Die Höhe des Lohns ist nicht nur Verhandlungssache, sondern für die meisten Bereiche gibt es entweder Tarifvereinbarungen oder zumindest gewisse Richtwerte, an die euer Arbeitgeber sich in jedem Fall halten sollte.

5. Krankheit

Ihr liegt eigentlich mit Fieber im Bett und schleppt euch trotzdem zur Arbeit, weil ihr das Geld braucht oder Angst vor einer Kündigung habt? Beides sind keine Gründe, nicht erstmal gesund zu werden. Im Krankheitsfall hat man als Arbeitnehmer Anspruch auf hundertprozentige Lohnfortzahlung - Voraussetzung ist natürlich eine ärztliche Krankschreibung und mindestens vier Wochen Betriebszugehörigkeit. Diese Regelung gilt immer, unabhängig von der Art der Beschäftigung und dem Status des Arbeitnehmers. Krankschreibungen sind, auch wenn sie häufiger auftreten, kein Grund zur Kündigung.

6. Arbeitszeit, Pausen und Urlaub

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Geringfügig Beschäftigte sind den Vollzeitbeschäftigten auch hier im Wesentlichen gleichgestellt. Laut Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Überstunden sind in Ausnahmefällen aber okay. Bei einer Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden müsst ihr mindestens 15 Minuten und ab sechs Stunden mindestens 30 Minuten Pause machen. Für mehr als neun Stunden gelten 45 Minuten Pausenzeit. Wenn ihr noch nicht volljährig seid, habt ihr schon nach mehr als viereinhalb Stunden Anrecht auf 30 Minuten Pause. Das Bundesurlaubsgesetz garantiert allen Arbeitnehmern vier Wochen bezahlten Urlaub. Allerdings gilt der volle Urlaubsanspruch erst nach einer Beschäftigungsdauer von sechs Monaten. Sowohl euer individueller Pausen- als auch euer Urlaubsanspruch kann aber höher sein, wenn das vertraglich geregelt ist.

7. Kündigung

Eine Kündigung, egal von welcher Seite, ist immer unangenehm. Wenn gewisse Fristen und Regeln eingehalten werden, erleichtert das die Sache wenigstens etwas. Hier das Wichtigste zum Thema Kündigung in Kürze: Ein normaler Arbeitsvertrag kann mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats gekündigt werden (die sogenannte ordentliche Kündigung). Je länger das Arbeitsverhältnis schon besteht, desto länger ist die gesetzliche Kündigungsfrist auf Seite des Arbeitgebers. Als Arbeitnehmer könnt ihr aber nach Gesetz immer binnen vier Wochen kündigen, es sei denn, die Frist ist durch den Arbeitsvertrag anders festgelegt. Aus wichtigem Grund können beide Seiten auch außerordentlich kündigen. Die Kündigung ist in diesem Fall sofort wirksam. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Kündigenden aufgrund bestimmter Tatsachen unzumutbar ist (z. B. grobe Beleidigungen, Arbeitsverweigerung, Nichtzahlen des Lohnes...). Eine Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen! Wenn sich euer Arbeitgeber nicht an die Fristen und Regelungen hält, solltet ihr die Kündigung prüfen und gegebenenfalls Rechtsbeschwerde einreichen. Betriebsrat und Gewerkschaft können weiterhelfen! Detaillierte Infos rund ums Thema Kündigung gibt es hier.

8. Unseriöse Angebote

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Bei bestimmten Angeboten ist Vorsicht geboten! Wir haben einige Tipps zusammengestellt, die euch vor unseriösen Nebenjobs bewahren sollen. Trifft einer der folgenden Punkte oder treffen mehrere davon auf ein Angebot zu, das euch interessiert, raten wir euch: lasst die Finger davon!

1. Weder Zweck noch Name des Unternehmens werden aus der Anzeige ersichtlich 2. Es wird mit "wenig Arbeit", "leichter Arbeit" oder "Arbeit von zu Hause" geworben 3. Die Angabe der Verdienstmöglichkeit ist unrealistisch hoch 4. Ihr könnt nur über Telefon oder eine Postfachadresse Kontakt aufnehmen 5. Die Formulierungen sind durchgehend unverständlich 6. Ihr müsst, um den Job ausüben zu können, zunächst auf eure Kosten an einem vorbereitenden Seminar teilnehmen 7. Um in einen Fotokatalog einer Agentur aufgenommen zu werden, werdet ihr selber zur Kasse gebeten 8. Ihr sollt Geräte oder Waren erwerben und diese dann auf eigenes unternehmerisches Risiko weiter verkaufen 9. Euch wird Arbeit von eurem PC zu Hause angeboten, mit der allerdings der Erwerb eines meistens superteuren Computerprogramms einhergeht

Wenn ihr an der Seriosität des Angebots zweifelt, können in den meisten Fällen die Verbraucherzentralen weiterhelfen.

Weitere Informationen

www.minijob-zentrale.de: Das sind die Seiten der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Sie ist für alle geringfügigen Beschäftigungen in Deutschland zuständig.

www.400-euro.de: Private Seiten eines Juristen, auf denen ausführlich über die 400-Euro-Jobs informiert wird

www.travelworks.de: Interessant für alle, die im Ausland jobben möchten

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