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Neue Tierschutz-Hundeverordnung Was sich für Hundebesitzer:innen jetzt ändert

Eine Frau umarmt ihren Hund
© Mariia Korneeva / Shutterstock
Seit dem 1. Januar 2022 gelten neue Regeln für Hundehalter:innen. Wie lange muss der Hund zum Gassigehen raus? Was muss bei der Betreuung und Haltung beachtet werden und welche Einschränkungen gibt es in der Zucht? Wir haben uns die neue Tierschutz-Hundeverordnung einmal angesehen.

Die Deutschen lieben ihre Haustiere und gerade während der Pandemie haben die Vierbeiner noch einmal einige Beliebtheitspunkte gesammelt – viele haben sich einen Hund angeschafft, während Homeoffice und Kurzarbeit schien ja genug Zeit zu sein. Aktuell leben rund 12,27 Millionen Hunde in deutschen Haushalten. Um die Haltung und die Zucht der Tiere besser zu schützen, wurden jetzt strengere Gesetze erlassen. Hier kommen die neuen Regeln im Überblick.

Gassi-Pflicht

Ein Hund benötigt ausreichend artgerechten Auslauf im Freien. Das bedeutet außerhalb der eigenen Wohnung und erst recht eines Zwingers. Leider wurde nicht wie im Referentenentwurf eine Dauer des Spaziergangs festgelegt. Dort hieß es noch: "Einem Hund ist mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien […] zu gewähren."

Wichtig ist es, auf die Bedürfnisse des Hundes einzugehen. Mit einem Spaziergang durch den Park ist es bei den meisten Hunden nicht getan. Viele benötigen geistige Auslastung, wollen Neues lernen und entdecken. Es muss sich immer die Waage halten, dann ist auch mal ein Tag auf der Couch mit kurzen Gassi-Gängen möglich.

Haltung

Hunden (in Räumen) muss der Blick ins Freie gewährt werden, die Anbindehaltung ist grundsätzlich verboten – jedoch erst ab dem 1. Januar 2023. Mit Räumen sind in diesem Fall Schuppen oder Scheunen gemeint. Hunde sind sensible und soziale Tiere, sie brauchen die Nähe zu anderen Lebewesen, das müssen nicht unbedingt andere Hunde sein, für das domestizierte Haustier reicht häufig auch der Mensch.

Das Problem: Die Haltung von Hunden in Zwingern ist weiterhin möglich. Die Tierschutzorganisation "Peta" fürchtet jetzt, dass viele Hunde aus der Anbindehaltung in eine Zwingerhaltung wechseln werden. Doch auch das ist für die Tiere nicht artgerecht. Sie benötigen ein liebevolles Zuhause mit viel Auslauf und Aufmerksamkeit.

Gewerbsmäßige Hundezucht

Eine Betreuungsperson darf künftig maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen. Ein Tipp: Ein:e seriöser Züchter:in hat in der Regel nicht mehr als einen Wurf gleichzeitig, um diesen optimal betreuen zu können. Bei einer Zucht sollte es um die Liebe zu den Tieren oder der Rasse gehen und nicht um Profit. Die Zucht an sich wird immer wieder kritisiert, wichtig ist es aber nicht alle Züchter:innen über einen Kamm zu scheren. Es gibt sehr liebevolle Züchter:innen, die für eine optimale Sozialisierung der Kleinen sorgen. Vielleicht könnte man aber auch kurz einmal darüber nachdenken, sich im Tierheim nach einem Vierbeiner umzuschauen.

Umgang mit Welpen

Mindestens vier Stunden täglicher Umgang mit Welpen ist sicherzustellen. Damit soll eine bessere Sozialisation der Welpen mit Menschen und Artgenossen gewährleistet werden. Die Wurfkiste muss eine Mindesttemperatur von 18 Grad aufweisen.

Hundeerziehung

Stachelhalsbänder oder andere schmerzhafte Mittel sind verboten. Zu diesem Thema gab es zur Einführung des Gesetzes eine Meldung, die viele überraschte: 49 der 130 Polizeihunde in Berlin durften vorläufig nicht an Einsätzen teilnehmen. Schmerzhafte Mittel sind verboten und die Polizeihunde können nicht mehr arbeiten – warum? Die sogenannten Schutzhunde der Polizei werden mit Halsbändern ausgebildet und geführt, die ihnen kurzzeitig die Luft abschnüren können. Nur so können sie meist den gezielten Angriff eines Hundes auf eine:n Täter:in beenden.

Qualzuchtmerkmale

Für Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen, gilt ein Ausstellungsverbot. Dieses Verbot gilt nicht nur für reine Zuchtausstellungen, sondern alle Veranstaltungen, bei denen eine Beurteilung, Prüfung oder ein Vergleich von Hunden stattfindet. Darunter fallen beispielsweise Zuchtleitungsprüfungen und Hundesportveranstaltungen. Das bisher bereits vorherrschende Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig amputierte Hunde wird ebenfalls auf derartige Veranstaltungen ausgedehnt. Damit sind unter anderem kopierte Schwänze gemeint.

Unter Qualzucht versteht man eine extreme Überzüchtung von Tieren, die dazu führt, dass das Leben dieser Tiere nur eingeschränkt möglich ist. Die Ursache von Qualzuchten: Der Mensch findet gewisse Trends schön. Aktuell leiden vor allem kurzköpfige Hunde wie der Mops, die Französische Bulldogge oder auch der Cavalier King Charles oder der Pekinese unter den bizarren Trends. Gemein haben diese Rassen: große Augen, flache Nase, runder Kopf (das sogenannte "Kindchenschema"), tapsige Beine, einen gedrungenen quadratischen Körper und bei vielen das „charakteristische“ Röcheln.

Dieses Röcheln gehört keinesfalls zu dieser Rasse dazu. Es ist ein Anzeichnen dafür, dass das Tier unter Atemnot leidet. Im Internet grassieren viele vermeintlich witzige Videos von im Sitzen schlafenden Möpsen oder Französischen Bulldoggen, manchmal sogar in einer Buddha-Haltung – ein klares Anzeichen dafür, dass der Hund sonst keine Luft bekommt. Kurzköpfige Hunde sind die Einzigen, die nicht verrückt werden, wenn sie nach einer OP den Tubus noch im Hals haben, es ist häufig das erste Mal, dass sie richtig atmen können.

Qualzuchtmerkmale sind in der neuen Hundeverordnung jedoch noch immer zu schwammig formuliert. Denn auch das sogenannte Merle-Gen führt bei Hunden zu teilweise schweren Erkrankungen. Dabei handelt es sich um eine gewisse Färbung des Fells, die vorwiegend bei Collie-Rassen auftritt, mittlerweile jedoch in alle möglichen Rassen eingekreuzt wird – warum? Weil Menschen es schön finden. Verpaart man zwei Hunde, die das Gen in sich tragen, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass mindestens 50 Prozent der Welpen blind, taub oder tot auf die Welt kommen.

Verwendete Quellen: rnd.de, mopo.de, peta.de, tierschutzbund.de, tierrecht-anwalt.de

Brigitte

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