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Gefälschte Steuermails Polizei warnt vor dieser Betrugsmasche

Vorsicht Phishing!
© VectorRocket / Adobe Stock
Mails von Betrüger:innen sind heutzutage leider keine Seltenheit mehr. Diese Masche ist an Dreistigkeit aber kaum zu überbieten.

Die Zahl der kriminellen Übergriffe nimmt gefühlt von Jahr zu Jahr zu, vor allem mit dem Internet und der Digitalisierungsteigt die Zahl der betrügerischen Maschen. Auch im Bereich der Steuerzahlungen ist jetzt Vorsicht geboten, denn weitere kriminelle Angriffe sind nun im Umlauf.

Gefälschte Steuermails sorgen für Unruhe

Phishing-Mails sind heutzutage leider keine Seltenheit mehr. Durch ominöse Nachrichten geben sich Betrüger:innen als Freund:innen oder Verwandte aus, um an hohe Summen des Vermögens ihrer Opfer zu gelangen. Sie erzeugen ein Gefühl des Unbehagens, bauen Druck auf und schaffen es mehr oder weniger professionell, ihre Opfer zu verunsichern. Wie das Landeskriminalamt Niedersachsen jetzt mitteilt, häufen sich derzeit Phishing-Mails, in denen Menschen sich als Mitarbeiter:innen des Bundesfinanzministeriums ausgeben und gefälschte Steuerbescheide versenden, die ihre Opfer des Steuerbetrugs anklagen. 

Obacht bei diesen Betreffzeilen

Die Polizei hat in ihrer Mitteilung folgende Betreffzeilen veröffentlicht, die bereits von Betrüger:innen für die kriminelle Masche genutzt wurden. So hieß es in einigen Mails bereits: "Steuerbescheid // Akte-102.UP //", "Einkommensteuererklärung / Steuerbescheid / Steuerbetrug" oder "Steuerbescheid Aktenzeichen 4785-OP.UT". Als Absender werden häufig Bezeichnungen wie "Generaldirektion für Finanzen" oder "Steuerbehörde" verwendet. Die Mail besteht meist aus einer Anfrage und einem gefälschten Steuerbescheid im Anhang. Als Beispiel wurde die Anfrage aus dem Steuerbescheid veröffentlicht. "Sehr geehrter Herr , Sehr geehrte Frau ,Im Anschluss an eine Steuerprüfung teilt Ihnen das Hauptamt der deutschen Finanzverwaltung mit : Für weitere Informationen lesen Sie bitte das Dokument."

Im Dokument selbst wird gegen das Betrugsopfer eine gefälschte Anklage wegen Steuerhinterziehung erhoben. Dabei wird mit einer Freiheitsstrafe sowie einer Geldstrafe von bis zu 500.000 Euro gedroht. Zudem wird zur Zahlung eines meist fünfstelligen Geldbetrages innerhalb von 48 Stunden aufgefordert.

Nach Angaben des Landeskriminalamtes Niedersachsen sind bereits weitere angebliche Schreiben des BKA oder von Europol im Umlauf. Neben der Gefahr des Phishings im Bereich des Online-Bankings besteht auch die Gefahr von Schadsoftware, die durch angehängte Links auf dem Computer landen kann.

Phishing-Mail erhalten: Und jetzt?

Bist du Empfänger:in eines solchen Schreibens, so kannst du dieses bedenkenlos löschen oder bei mehreren solchen Mails direkt die Polizei in Kenntnis setzen. Solltest du bereits eine Zahlung getätigt haben und erst im Nachhinein einen Betrug vermuten, so kontaktiere umgehend deine Bank und melde den Vorfall bei deiner örtlichen Polizeidienststelle. Eine Online-Meldung ist ebenfalls möglich.

Verwendete Quellen: Landeskriminalamt Niedersachen, polizei-praevention.de

Brigitte

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