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Zwischenbilanz: Kleiner, großer NSU-Prozess

Das Verfahren in München geht in die Sommerpause. Die Bilanz fällt zwiespältig aus. Allzu oft wird der Prozess seiner historischen Bedeutung nicht gerecht, meint unsere Mitarbeiterin Lena Kampf, die den Prozess beobachtet.
Schweigt noch immer im Prozess: Hauptangeklagte Beate Zschäpe
Schweigt noch immer im Prozess: Hauptangeklagte Beate Zschäpe
© Peter Kneffel/dpa

Eine halbe Stunde pro Zeuge hatte das Gericht eingeplant in seiner ersten Ladungsverfügung für das Verfahren gegen Beate Zschäpe u.a., Aktenzeichen 6 St 3/12 (10). Als würde in München ein Ladendiebstahl verhandelt und nicht ein Angriff auf die deutsche Einwanderungsgesellschaft.

Großes Verfahren, ganz klein. Nach 32 Verhandlungstagen hat der NSU-Prozess das Terminkorsett zwar längst gesprengt, aber dieser Prozess, der vor Beginn in einem Atemzug genannt wurde mit Stammheim oder den Auschwitz-Prozessen in Frankfurt, dieser Prozess also, kam in diesen ersten drei Monaten manchmal so nichtig daher, dass man schier verzweifelte an diesem Widerspruch.

Damit ist nicht das Klein-Klein eines Indizienprozesses gemeint, nicht die Präzision, der eine Beweisaufnahme bedarf. Gerade angesichts der monströsen Tatvorwürfe und der gesellschaftlichen Wunden, die die Mordserie hinterlassen hat, muss jedes kleinste Indiz auf seine Beweiskraft geprüft werden - das Urteil darf nicht unter Vorbehalt stehen.

Es sind vielmehr Momente, in denen in Vergessenheit zu geraten scheint, dass es sich um einen außergewöhnlichen Prozessgegenstand handelt, der außergewöhnliche Sensibilität verlangt.

Mickrige Momente wie diese: Beate Zschäpe wird plötzlich zur Prostituierten, weil eine Nachbarin aussagt, dass sie ein rotes Lämpchen in ihrem Fenster gesehen haben will. Oder wenn ein Nebenklagevertreter die Hauptangeklagte in einer Befragung mit einer Barbiepuppe vergleicht.

Quälend klein erscheint dieses Verfahren, als erstmals eine Hinterbliebene in den Zeugenstand tritt. Pinar Kilic, die Witwe des in München ermordeten Habil Kilic, sitzt ohne ihren Anwalt da, ist schlecht vorbereitet auf diese Zeugenaussage, man stellt ihr keinen Übersetzer zur Seite, und so fühlt sie sich bedrängt von den Fragen des Vorsitzenden Richter Manfred Götzl. "Können Sie es sich nicht vorstellen, wie das Leben ist, wenn der Mann ermordet wurde?", ruft Pinar Kilic verzweifelt in den Gerichtssaal.

Herr Yozgat, Sie sind jetzt nicht an der Reihe!

Oder als Ismail Yozgat aufsteht, der Vater des ermordeten Halit Yozgat. Es ist ihm offenbar ein Bedürfnis, etwas zu der Entschuldigung zu sagen, die der Angeklagte Holger G. an die Nebenkläger gerichtet hat. Doch Richter Götzl blafft ihn an: "Herr Yozgat, Sie sind jetzt nicht an der Reihe!"

Dass dieser große Prozess bisweilen auf Miniaturformat schrumpft, dafür sorgen aber auch die Bundesanwaltschaft und die Verteidiger von Beate Zschäpe.

Die Ankläger versuchen mit aller Macht, ein mögliches Staatsversagen aus Saal A101 auszusperren. Fragen etwa nach Wissen und Kenntnissen von Verfassungsschutzämtern, die viele Angehörige umtreiben, gehören in einen Untersuchungsausschuss, nicht in einen Strafprozess, argumentieren sie. Sie wollen, dass ihre Anklage bestätigt, die Angeklagten verurteilt werden.

Richtig kleinkariert wird es, als Oberstaatsanwältin Annett Greger den Wunsch von Nebenklagevertretern, die sogenannte 129er-Liste von Personen im Umkreis des NSU-Trios zu erhalten, mit dem Argument abtut, es gebe längst eine neue Liste mit 500 Namen darauf. "Warum kriegen wir eine Liste mit 129 Personen, wenn es doch eine aktuellere Liste gibt?", fragt Nebenklagevertreter Sebastian Scharmer. Spitz antwortet Greger: "Weil eben die 129er-Liste vom Senat angefordert wurde."

Dienst nach Vorschrift in einem Prozess auf den die Welt schaut.

Nur vier prozessuale Anträge haben die Verteidiger von Beate Zschäpe bisher gestellt, obwohl sie durchaus ein Interesse daran haben dürften, mögliche Verstrickungen oder Kenntnisse der Behörden zu thematisieren. Für die Verurteilung ihrer Mandantin ist es relevant, ob Taten von Behörden hätten verhindert werden können oder unter den Augen von Behörden geschahen. Rechtsanwältin Anja Sturm hat V-Leute und geschredderte Akten in einem Einstellungsantrag zu Beginn des Verfahrens problematisiert. Danach jedoch wird die Verteidigung zurückhaltender. Mehr noch: Anwalt Wolfgang Stahl fällt einmal dadurch auf, dass er den Richter während einer Zeugenbefragung unterbrach, wann er denn gedenke, den Verhandlungstag zu beenden? Seine Sitzplatzreservierungen im Zug würden sonst verfallen.

Ein großer Prozess, der nicht in den Terminplan des Verteidigers der Hauptangeklagten passt.

Ihre Anwälte raten Beate Zschäpe, zu schweigen. Das mag eine wohl überlegte Verteidigungsstrategie sein, den Prozess jedoch hält es klein: Das Schweigen der Hauptangeklagten begrenzt die Möglichkeit, mehr über die Ideologie und die Hintergründe des NSU zu erfahren.

Und so ist es an der Nebenklage, das Gericht und die Ankläger zu zwingen, Strukturen und Zusammenhänge umfassend aufzuklären

Es sind die wenigen unnachgiebigen Anwälte unter den 63 Nebenklagevertretern, die diesem Prozess in manchen Momenten seine Größe geben: Als Alexander Hoffmann, der ein Opfer des Nagelbombenanschlags in Köln vertritt, die menschenverachtenden und brutalen Neonazi-Liedtexte ins Verfahren einführt, die die Angeklagten in den 1990er Jahren in Jena grölten. Wenn Mehmet Daimagüler institutionellen Rassismus der Ermittlungsbehörden mit seinen Fragen und Vorhalten pointiert.

Oder wenn die Verstrickungen des Verfassungsschutzes immer wieder Thema werden, weil Thomas Bliwier, Nebenklagevertreter der Familie Yozgat, beantragt, weitere Zeugen zu laden - und seine Kollegin Doris Dierbach in einer Erklärung darauf besteht, dass ein Strafprozess eben nicht nur dazu diene, die Schuldfrage zu klären, sondern Gerechtigkeit zu bringen.

Durch die beeindruckende Aktenkenntnis von Yavuz Narin, Anwalt der Münchner Opferfamilie Boulgarides, gelingt es, neue Zusammenhänge zwischen Beweismitteln herzustellen. Durch die Nachfragen von Nebenklagevertretern wird in der Befragung von Carsten S. deutlich, dass der NSU viel mehr Unterstützer gehabt hat, als die, die hier mit Beate Zschäpe in München auf der Anklagebank sitzen.

Der NSU-Prozess gewinnt an Bedeutung, wenn darauf gepocht wird, dass sich der Rechtsstaat auch in Extremsituationen bewähren muss: Als Rechtsanwalt Alexander Kienzle, ebenfalls Nebenklägervertreter der Familie Yozgat, beantragt, zu prüfen, ob behördliche Prozessbeobachter auf der Zuschauertribüne sitzen. Aber auch als Zschäpe-Verteidigerin Anja Sturm es in Befragungen von BKA-Beamten schafft, den Ermittlungsdruck der Behörden nach dem Auffliegen des NSU zu entlarven.

Die tagelange Befragung von Carsten S. enthält große Momente: Wenn er seine Jugend in Jena der Nachwendezeit beschreibt, wirft das ein Schlaglicht darauf, wie Rechtsextremismus die Gesellschaft zersetzt. Als er bedauert, dass er nach seinem Ausstieg aus der rechten Szene nie wieder von Verfassungsschutz oder Polizei zu dem Verbleib des untergetauchten Trios befragt wird - ausgerechnet er, der die Mordwaffe überbracht hat. "Leider", sagt er. Und als Carsten S. noch einmal in sich geht, sich wieder daran erinnert, dass die beiden Uwes vor ihm mit einer "Taschenlampe" geprahlt haben - und sich herausstellt, dass dies ein Hinweis auf weitere Anschläge des NSU sein könnte – da glänzte der NSU-Prozess mit einem Mal, weil klar wurde, dass diese Verfahren auch Neues zu Tage fördern kann.

Die Verdächtigungen werden nicht aufrecht erhalten.

Die Kraft eines Strafprozesses entfaltet sich auch, als Manfred Götzl Fragen erlaubt, die wichtig sind für die Hinterbliebenen. So darf Semiya Simsek, die Tochter des ersten NSU-Opfers, von genau dem Polizisten, der jahrelang Ermittlungen gegen ihre Familie führte, hören: "Die Verdächtigungen werden nicht aufrecht erhalten."

In solchen außergewöhnlichen Momenten verändert sich in Saal A101 die Atmosphäre. Sie wird plötzlich einem Verfahren gerecht, das sich später mit einer Reihe von historischen Prozessen messen lassen muss. Denn nach drei Monaten Hauptverhandlung ist klar: Der NSU-Prozess ist nicht automatisch ein großer Prozess, nur weil der Umfang der Beweisaufnahme immens und die Zahl der Verfahrensbeteiligten hoch ist, oder weil er lange dauert.

Seine Größe gewinnt dieser Prozess letztlich, wenn er nicht auf ein normales Strafverfahren zusammenschrumpft, wenn es in München um Rechtsterrorismus und auch um das Selbstbild der Bundesrepublik geht.

Der Richter Manfred Götzl hat in seiner Ladungsverfügung für die Termine nach der Sommerpause im September schon deutlich mehr Zeit für die Zeugenbefragungen vorgesehen.

Für die BRIGITTE beim NSU-Prozess vor Ort ist Lena Kampf. Sie berichtet aktuell für BRIGITTE.de und stern.de.

Text: Lena Kampf

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