Freitag, der 13. Juni: Ein guter Tag für den Verbraucherschutz in Europa. Denn mit diesem Stichtag ändert sich vieles zum Besseren. Zum Beispiel sind Händlern kostenpflichtige Telefon-Hotlines verboten. Wer in der Warteschleife hängt, ärgerte sich bisher nicht nur über verlorene Zeit, sondern musste am Ende auch noch teuer dafür bezahlen. Die meisten Änderungen beim Verbraucherschutz betreffen Bestimmungen beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen. Hier das Wichtigste:
Ab sofort dürfen Händler ihren Kunden nur noch die Telefongebühren in Rechnung stellen, die tatsächlich anfallen. Für Wartezeiten muss nicht mehr bezahlt werden. Ein wichtiger Schritt weg von der "Kundendienst-Wüste Deutschland". Denn kein Händler kann seine Kunden mehr von der Nutzung des Kundendienstes abhalten, indem er überzogene Telefonkosten zur Abschreckung einsetzt. Die Regelung gilt europaweit, ob bei Reklamation, Nachfrage zu einem gekauften Produkt, Verfolgung eines Versands oder anderen Fragen.
Wer etwas bei einem Unternehmen kauft, das seinen Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat - zum Beispiel Polen, Italien oder Griechenland -, genießt überall das gleiche Schutzniveau. Das gilt bei Einkäufen im Internet, per Katalog oder Telefon.
Bei Käufen im Internet, per Katalog oder Telefon darf man seine Bestellung grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware. Voraussetzung ist: Man ist ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden. Der Widerruf muss ausdrücklich erklärt werden, allerdings muss kein Grund angegeben werden. Es reicht nicht mehr aus, die Ware einfach nur zurückzusenden. Das Porto für die Rücksendung muss man selbst tragen.
Wurde die Ware schon bezahlt, muss der Händler den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen zurücküberweisen - ab Erhalt der Ware.
Der Händler darf nicht durch Voreinstellungen auf der Internetseite, zum Beispiel durch bereits gesetzte Häkchen, dem Kunden weitere Kosten aufbürden.
Kaufen Sie etwas außerhalb eines Ladens, etwa auf einer "Kaffeefahrt" oder an der Haustür, haben Sie ein Widerrufsrecht. Ausgenommen davon sind Waren, die schnell verderben können, oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Das gilt auch für Flugtickets oder Hotelbuchungen. Pauschalreiseverträge, die auf Kaffeefahrten abgeschlossen werden, können aber grundsätzlich widerrufen werden.
Wenn Sie in einem Laden einkaufen, können Sie vom Händler verlangen, dass er Ihnen Informationen gibt, zum Beispiel zu seiner Identität, den wesentlichen Eigenschaften der Ware oder der Dienstleistung, dem vollständigen Preis oder den gesetzlichen Bestimmungen über die Haftung bei Mängeln. Die Regelungen gelten jedoch nicht für Einkäufe des täglichen Bedarfs, etwa bei Lebensmitteln oder Hygieneartikeln.
Einen Flyer mit den Neuerungen zu den Verbraucherrechten können Sie auf der Website des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Detuschland kostenfrei herunterladen.