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Urteil: Inzest bleibt strafbar

Patrick S. und Susan K. aus Leipzig haben vier gemeinsame Kinder, obwohl sie Geschwister sind. Nachdem Patrick S. mehrere Gefängnisstrafen absitzen musste, legte er Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht lehnte seine Klage jetzt ab - der vierfache Familienvater muss wieder hinter Gitter.

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Damit bleibt Deutschland eines der Länder, in dem Geschwisterliebe noch bestraft wird. Paragraf 173 des deutschen Strafgesetzbuches ahndet "Beischlaf zwischen Verwandten" auch dann, wenn beide Partner volljährig sind und einvernehmlich handeln. Dabei steht der Paragraf schon lange in der Kritik: Rechtfertigt der Schutz eines alttestamentarischen Tabus die Androhung von Strafe?

Eine bekannte Rechtfertigung für das Inzestverbot ist, dass die Wahrscheinlichkeit, Kinder mit Erbschäden zu zeugen, größer sei als bei Paaren, die nicht miteinander verwandt sind. Doch solch ein erhöhtes Risiko besteht auch bei nichtverwandten Partnern mit Erbkrankheiten sowie bei älteren Partnern. Trotzdem würde niemand auf die Idee kommen, diesen Paaren die Fortpflanzung zu verbieten. Es wäre gegen das Grundgesetz.

So wurden inzestuöse Beziehungen bereits in vielen Staaten entkriminalisiert: Frankreich hat den entsprechenden Paragrafen schon zu Beginn des 19. Jahrhunderts abgeschafft, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Spanien, Portugal, Türkei, China, Japan, Argentinien, Russland, Brasilien und die Elfenbeinküste folgten. Auch in Deutschland entledigte man sich im Laufe der Jahrhunderte einiger "Sittlichkeitsdelikte". Ehebruch und Sodomie wurden entkriminalisiert, der Kuppeleiparagraf abgeschafft, die Strafbarkeit von Homosexualität wurde aufgehoben. Nur das Verbot der "Blutschande" blieb bis heute bestehen. Nach dem Urteil der Karlsruher Richter wird sich daran in naher Zukunft auch nichts ändern.

Wissenschaftler gehen übrigens davon aus, dass zwischen nahen Verwandten eine natürliche Inzestscheu besteht, die über den Geruch geregelt wird. Außerdem wird das sexuelle Begehren zwischen Kindern gehemmt, die gemeinsam aufwachsen - unabhängig davon, ob sie miteinander verwandt sind oder nicht. Begegnen sich nahe Verwandte allerdings erst spät im Leben, kann genau das Gegenteil passieren: Das Begehren wird umso größer. Tatsächlich haben sich Patrick S. und Susan K. erst kennengelernt, als sie 16 und ihr Bruder 23 Jahre alt war. Trotz mehrerer Verurteilungen halten sie an ihrer Beziehung fest.

Text: sar; Foto: dpa, 13. März 2008

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