Anzeige

Das Betreuungsgeld wird gekippt - gut so!

Das Betreuungsgeld wird gekippt - gut so!
© Selins/Shutterstock
Das Betreuungsgeld verstößt gegen das Grundgesetz, sagt das Bundesverfassungsgericht. Jetzt kann das Geld endlich da ausgegeben werden, wo es nötig ist, meint BRIGITTE.de-Redakteurin Michèle Rothenberg.

150 Euro im Monat für Eltern, die ihre Kleinkinder nicht in einer Kita betreuen lassen - das Betreuungsgeld war von Anfang an umstritten. "Endlich eine Anerkennung für die Erziehungsarbeit zuhause!", sagen die Befürworter. "Rausgeschmissenes Geld, das alte Rollenbilder zementiert und Integration erschwert!", sagen die Gegner.

Nun könnte der Streit endlich ein Ende haben, zumindest auf Bundesebene. Denn das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstößt.

Das Betreuungsgeld hatte kaum Fans - außer in der CSU

Die Richter kippen damit ein Gesetz, das laut einer Umfrage auch 54 Prozent der Deutschen ablehnen. Selbst in der Bundesregierung hatte die so genannte "Herdprämie", die den Staat jedes Jahr eine Milliarde Euro kostet, kaum Freunde. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) hat immer klar gemacht, dass sie dagegen ist. Auch in der CDU gibt es einige Gegner, allen voran Ursula von der Leyen.

Eingeführt wurde das Betreuungsgeld im August 2013 auf Druck der CSU. "Das Betreuungsgeld ist das Gegenstück zum Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für unter Dreijährige", erklärte CSU-Politikerin Gerda Hasselfeldt in der "Passauer Neuen Presse". "Der Staat darf nicht ein Erziehungsmodell bevorzugen."

Das Betreuungsgeld hat nichts mit öffentlicher Fürsorge zu tun

Die entscheidende Frage lautet: Ist es überhaupt die Aufgabe des Staates, ein Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Erziehungsmodellen zu schaffen? Die Antwort ist: Nein. Der Staat hat die Aufgabe der öffentlichen Fürsorge. Er soll dafür sorgen, dass Menschen nicht benachteiligt werden. Dass Eltern, die arbeiten gehen müssen, nicht in Not geraten. Dass ihre Kinder eine hochwertige Betreuung bekommen, vor allem die sozial benachteiligten.

Er ist aber nicht dafür da, Menschen, die eine öffentliche Leistung wie die Kinderbetreuung nicht in Anspruch nehmen, dafür zu belohnen oder zu entschädigen. Das wäre ungefähr so, als würde er nun auch Geld an Familien auszahlen, die öffentlich geförderte Schwimmbäder nicht nutzen - mit dem Argument, dass die anderen das Geld ja auch kriegen.

Dazu kommt: Das Betreuungsgeld bekommen alle, in gleicher Höhe - also auch die privilegierten Familien, die mit dem Zweitwagen die Kinder zum Geigenunterricht kutschieren und sich eine Nanny leisten können. Soziale Gerechtigkeit sieht anders aus.

Richter sehen keine Benachteiligung

Genau mit diesem Argument der öffentlichen Fürsorge haben die Verfassungsrichter das Betreuungsgeld jetzt gekippt. Aus dem Grundgesetz lasse sich nicht schließen, dass der Staat mit dem Betreuungsgeld eine vermeintliche Benachteiligung gegenüber jenen Eltern vermeiden müsse, die einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz in Anspruch nehmen, heißt es im Urteil. Es falle auch nicht unter das Gebot, die Pflege- und Erziehungsleistung der Eltern zu unterstützen.

Und: Das Betreuungsgeld gleiche keine Missstände bei Kita-Angeboten aus. Denn man bekommt das Geld ja nicht, weil man keinen Betreuungsplatz findet - sondern nur, weil man ihn nicht in Anspruch nimmt.

"Das Angebot öffentlich geförderter Kinderbetreuung steht allen Eltern offen. Nehmen es Eltern nicht in Anspruch, verzichten sie freiwillig", so das Urteil. Es gebe dann auch keine Pflicht, diesen Verzicht durch eine Prämie auszugleichen.

Für die Richter hilft das Gesetz auch nicht dabei, gleichwertige Lebensverhältnisse auch über die Grenzen der Bundesländer hinaus herzustellen. "Zwar gibt es gegenwärtig nur in Bayern, Sachsen und Thüringen ähnliche staatliche Leistungen", heißt es im Urteil. "Dies führt jedoch nicht zu einer erheblichen Schlechterstellung von Eltern in jenen Ländern, die solche Leistungen nicht gewähren."

"Für uns ist das Betreuungsgeld gestorben"

Zwar bewerten die Richter mit dem Urteil das Betreuungsgeld nicht inhaltlich oder moralisch (was auch gar nicht ihre Aufgabe ist), aber sie machen klar: Die Argumente für das Betreuungsgeld rechtfertigen kein Gesetz auf Bundesebene. Für sie ist die Entscheidung über das Betreuungsgeld Ländersache. Der Ball liegt jetzt also bei den Landesregierungen - und man kann damit rechnen, dass sehr viele diese Kosten lieber sparen wollen. CSU hat aber bereits angekündigt, es in Bayern weiter auszahlen zu wollen.

Was mit den bereits bewilligten Betreuungsgeld-Zuschüssen passiert - immerhin betrifft das rund 455.000 Eltern - muss der Bund noch entscheiden. "Für uns ist das das Betreuungsgeld gestorben", sagte SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi bereits zu Spiegel Online.

Der eingeplante Etat für das Betreuungsgeld könnte vom Bund also jetzt für andere Zwecke verwendet werden. Zum Beispiel für eine Verbesserung der Qualität in den Kitas, die vielerorts noch katastrophal ist. Das wäre wirklich sinnvoll - und ein Bereich, in dem der Staat noch viel mehr Fürsorge zeigen sollte.

Artikel aktualisiert am 21.7. um 17:35 Uhr.

Mehr zum Thema

VG-Wort Pixel