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Unterhalt: Opa muss zahlen

Unterhalt: Opa muss zahlen
© elke/photocase.com
Wenn der Vater nicht zahlt - kann man dann von dessen Eltern Unterhalt für sein Kind verlangen? Ja, aber das muss nicht immer von Vorteil sein, weiß Familienanwältin Karin Friedrich-Büttner.

Brigitte.de: Der Bundesgerichtshof hat einen Großvater dazu verurteilt, für seine Enkelin Unterhalt zu leisten, weil sein Sohn nicht zahlen konnte. Heißt das, dass jede Mutter beim Opa Geld einfordern kann, wenn der Kindsvater nicht zahlt?

Karin Friedrich-Büttner: Ja, aber das ist eigentlich nichts Neues. Verwandte in direkter Linie sind schon immer zum Unterhalt verpflichtet gewesen. Nur bisher kam der "Verwandtenunterhalt" nicht so zum Tragen. Wenn ein Vater seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommen konnte, hat das Sozialamt gezahlt, ohne weiter nach den Einkommensverhältnissen der Großeltern zu fragen. In Zeiten leerer Kassen sieht das anders aus. Wenn heute eine Mutter zum Jugend- oder Sozialamt geht und sagt, dass der Vater nicht zahlt, fragt das Amt eher nach: 'Gibt's da nicht noch Großeltern'?

Brigitte.de: Kann eine Mutter dann nicht gleich zu den Eltern des säumigen Vaters gehen und den Unterhalt für ihr Kind einfordern?

Karin Friedrich-Büttner: Ja, das kann sie tun.

Brigitte.de: Was ist, wenn die Großeltern nicht zahlen?

Karin Friedrich-Büttner: Dann kann die Mutter sie auf Zahlung des Unterhalts verklagen.

Brigitte.de: Können Sie diesen Weg empfehlen?

Karin Friedrich-Büttner: Nein, es ist besser, wenn sie das Jugendamt einschaltet. Dann prüft das Amt für sie, ob es nicht Verwandte gibt, die unterhaltspflichtig sind. Damit kann sie eventuelle Anwaltskosten sparen. Eine Mutter sollte aber auch nicht zum Amt gehen und sagen, dass sie von der Verpflichtung der Großeltern weiß, sonst sagen die womöglich: 'Gehen Sie da selber mal hin'. Es ist einfacher für die Mutter, wenn sich das Amt darum kümmert.

Brigitte.de: Und wenn bei den Großeltern gar nichts zu holen ist?

Karin Friedrich-Büttner: Das ist der große Haken an der Geschichte. Die meisten Großeltern sind nicht mehr erwerbstätig und können gar nicht zahlen. Dann springt wieder das Sozialamt ein. Man sollte daher keine hohen Erwartungen haben, es sei denn, die Eltern des Vaters sind vermögend. Es kann übrigens auch passieren, dass die Eltern der Mutter für das Kind aufkommen müssen.

Brigitte.de: Wie das?

Karin Friedrich-Büttner: Die Unterhaltsverpflichtung betrifft beide Großelternpaare. So kann das Ganze zum Bumerang werden und die Eltern der Mutter müssen zahlen. Von den Schwiegereltern Unterhalt zu fordern lohnt sich nur, wenn man weiß, dass da richtig viel Geld ist. Nur dann ist diese Regelung eine super Lösung.


Zur Person: Karin Friedrich-Büttner ist Anwältin bei der Hamburger Kanzlei Esche, Schümann, Commichau und hat sich auf Familienrecht spezialisiert.

Interview: Susanne Arndt (Stand der Informationen: Mai 2004); Foto: elke/Photocase.de

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