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Trisomie-Bluttest: Kasse zahlt bald umstrittene Untersuchung

Trisomie-Bluttest: Kasse zahlt bald umstrittene Untersuchung
© Lopolo / Shutterstock
Eine Blutuntersuchung, die Trisomie-Formen erkennen kann, soll demnächst für Schwangere von Krankenkassen bezahlt werden – doch die Übernahme ist sehr umstritten.

Ein simpler Bluttest und schon gibt es Gewissheit, ob das eigene Baby zum Beispiel mit dem Down-Syndrom zur Welt kommt – seit 2012 sind solche Trisomie-Untersuchungen möglich. Bald sollen sie von der Krankenkasse übernommen werden, allerdings nur unter bestimmten Umständen.

Was wurde beschlossen?

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen, dass voraussichtlich ab Ende 2020 einige Schwangere einen Bluttest von der Krankenkasse bezahlt bekommen, der Trisomie-Formen erkennen können soll. Somit könnten Schwangere vor der Geburt mit einfachen Mitteln erfahren, ob ihr Kind zum Beispiel mit dem Down-Syndrom zur Welt kommt.

Eine solche Früherkennung per Bluttest ist seit sieben Jahren möglich, die Kosten zwischen 130 und 540 Euro müssen Schwangere bislang selber tragen.

Was spricht gegen den Bluttest?

Kritiker befürchten, dass ein Bluttest, den die Krankenkasse übernimmt, dazu führen könnte, dass sich vermehrt Frauen untersuchen lassen und sich im Falle einer Trisomie-Diagnose dafür entscheiden könnten, das Kind abzutreiben. 

Was spricht für den Bluttest?

Schwangere können bereits heute einen Trisomie-Test auf Kassenkosten machen – dieser ist allerdings eine Fruchtwasseruntersuchung, die ein größerer medizinischer Eingriff ist, der in wenigen Fällen zu Komplikationen und sogar Fehlgeburten führen kann. Mit der Kostenübernahme für Bluttests könnten sich Schwangere künftig zu einer weniger aufwändigen und ungefährlicheren Untersuchung entschließen. 

Wie sind die Bedingungen?

Ethisch und moralisch hat die Entscheidung viele Ebenen – deswegen haben die Experten in der neuen Regelung auch vergleichsweise hohe Hürden für einen Bluttest von der Kasse eingebaut. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten zum Beispiel nur bei Risikoschwangeren und nach einer ausführlichen Beratung. Sollte eine Trisomie festgestellt werden, würde außerdem eine weitere Beratung verpflichtend fällig.

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