Weil eine Frau an einem Berliner Wasserspielplatz bei 35 Grad ihr T-Shirt auszog, erhielt sie von der Polizei einen Platzverweis. Sie hatte gleiches Recht für alle gefordert – auch in puncto Nacktheit. Die Männer liefen ja auch mit freiem Oberkörper herum. Die Polizei ließ das Argument nicht gelten.