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Beliebt bei den Schülern? Das wird teuer!

Beliebt bei den Schülern? Das wird teuer!
© woaiss /Shutterstock
4000 Euro Strafe für eine Lehrerin, die ein "zu teures" Geschenk von den Schülern bekam - das fanden viele Menschen ungerecht: Sie sammelten Spenden im Netz.

Eine harte Strafe für eine beliebte Lehrerin war letzte Woche nicht nur für die unmittelbar Betroffenen ein Aufreger: Viele Menschen waren sehr irritiert über die 4000 Euro Bußgeld, die dafür gezahlt werden sollten, dass ein Geschenk von Schülern und Eltern angenommen worden war.

Der Sachwert war nicht einmal besonders hoch, knapp 200 Euro waren bei einer Sammlung der Schüler zusammengekommen, wovon eine an Loriot angelehnte Badewannen-Skulptur gekauft wurde. Als das Geschenk der Lehrerin überreicht wurde, passte das einem Vater wohl doch nicht so richtig: Er erstattete gegen die Leherin Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Was genau wird der Lehrerin vorgeworfen? Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes dürfen laut Gesetz in Berlin keine Geschenke annehmen, die mehr als zehn Euro gekostet haben. Das ist grundsätzlich auch nicht verkehrt, schließlich wäre sonst vermutlich gerade in besser situierten Elternhäusern die Verlockung groß, mit besonders üppigen "Geschenken" auch die Zensuren etwas nach oben zu korrigieren. Im konkreten Fall wussten weder Schüler, Eltern noch die Lehrerin selbst von dieser Regelung - und waren unangenehm von der hohen Strafsumme überrascht.

Auch wenn es sofort viel Kritik an der Strafe und Unterstützung für die Pädagogin gab: Die Lehrerin zahlte lieber schnell das Bußgeld, um das Verfahren einzustellen.

Der Webdesigner Florian Meyer aus München war so über diese unfaire Abstrafung verärgert, dass er spontan eine Crowdfunding-Kampagne im Netz startete: "Geben wir der Lehrerin die 4.000€ zurück, die der Staat ihr völlig unnötiger Weise abverlangte", so der Titel seines Spendenaufrufes. Und tatsächlich war er mit seiner Meinung nicht allein: Obwohl die Aktion noch bis Anfang Februar läuft, sind bereits jetzt weit mehr als die erforderlichen 4.000 Euro an Spendengeldern zusammengekommen. Das ist beachtlich, zumal Meyer, wie der Rest der Öffentlichkeit, nicht einmal den Namen der Betroffenen kennt.

Außerdem könnte es genau das Gegenteil der gewollten Unterstützung bewirken: Wenn die Lehrerin schon für einen Wert von 200 Euro so viel Ärger am Hals hat, könnte eine Spende von über 4.000 Euro noch unangenehmere Folgen haben. Doch Meyer bleibt optimistisch: "Bislang gehe ich davon aus, dass wir das Geld an die Lehrerin übergeben können. Sollte dies wider Erwarten nicht gelingen, weil die Lehrerin dies nicht wünscht bzw. auch dies möglicherweise rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte, werden wir das gesammelte Geld einer oder mehren gemeinnützigen Berliner Organisation(en) aus den Bereichen Bildung und/oder Jugendhilfe zukommen lassen. Im Optimalfall werden wir diese Organisationen gemeinsam mit der Lehrerin bestimmen", schreibt Meyer auf der Website.

In welchem Rahmen Lehrer Geschenke annehmen dürfen, ist in jedem Bundesland anders geregelt - in Bayern etwa sind die Auflagen noch strenger: Dort ist jede Art von Geschenken für Lehrer grundsätzlich verboten, als Strafe drohen sogar bis zu drei Jahre Gefängnis.

heh

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