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10 überraschende Dinge, die du von der Steuer absetzen kannst!

Steuererklärung: Was kann ich absetzen?
© Y Photo Studio / Shutterstock
Jedes Jahr aufs Neue steht die Steuererklärung an. Vielleicht wären wir motivierter, wenn wir mehr absetzen könnten und einen Batzen Geld zurück bekämen? Diese 10 Dinge etwa – auch wenn es kaum einer weiß ...

Es gibt Dinge im Leben, um die kommt man einfach nicht herum. Die Steuererklärung zum Beispiel. Eine vielseitig verhasste Angelegenheit. Staubtrockene Bürokratie in Kooperation mit der Finanzbehörde.

Und was haben wir davon? Im schlimmsten Fall müssen wir Geld nachzahlen. Im besten Fall bekommen wir was zurückerstattet. Und damit möglichst letzteres geschieht und wir die Summe natürlich steigern möchten, sollten wir alles von der Steuer absetzen, was nur möglich ist! Ab diesem Jahr haben wir übrigens bis zum 31. Juli Zeit, unsere Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen (endgültige Abgabefrist der Steuererklärung für 2018 ist am 29. Februar 2020, wenn man einen Steuerberater damit beauftragt).

Leider beschäftigen wir uns viel zu wenig damit, was sich denn alles absetzen lässt. Hier kommen zehn überraschende Dinge, die jeder von uns von der Steuer absetzen kann:

1. Handwerker- und Kindermädchenkosten!

Fliese zerstört? Handwerker rufen! Ausgesperrt? Schlüsseldienst rufen! Abfluss verstopft, Spülmaschine kaputt, Heizung erneuert? Den entsprechenden Handwerker rufen! Für alle Dienstleistungen gilt: 20 Prozent zahlt im Nachhinein das Finanzamt zurück – Anfahrtskosten inklusive! Also: Unbedingt eine Rechnung vom Handwerker verlangen und bestenfalls den Betrag überweisen, statt bar zahlen.

Einziger Haken: Die Materialkosten (z.B. die neue Fliese oder das Spülmaschinenteil) können nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Es geht um die reine Handwerksarbeit.

Übrigens: Auch Renovierungen, Modernisierungen, Wartungen (z.B. des Herds) und Montagen können anteilig (20 Prozent) von der Steuer abgesetzt werden. Und: Wer eine Putzhilfe, Nanny oder Gärtner engagiert, kann mit 20 Prozent Rückerstattung vom Finanzamt rechnen (haushaltsnahe Dienstleistungen).

2. Umzugskosten!

Du musst aufgrund deines Berufs umziehen? Super – denn die Umzugskosten kannst du als Werbungskosten abrechnen. Das gilt übrigens auch fürs Studium.

Wer aus privaten Gründen umzieht, etwa mit seinem Partner zusammenziehen möchte, kann einen Teil der Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Auch die Arbeitskosten einer beauftragten Spedition können als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden.

Übrigens: Verfügst du über ein Arbeitszimmer, kannst du auch das unter Werbungskosten von der Steuer absetzen.

3. Brillen, Kontaktlinsen & Zubehör!

Ja, du liest richtig: Sehhilfen können als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden! Das gilt für Brillen, Kontaktlinsen und das dazugehörige Pflegemittel. Einzige Voraussetzung ist ein Attest des Augenarztes.

Handelt es sich um eine Bildschirmbrille oder Schutzbrille aus beruflichen Gründen, kann man sie als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

4. Fahrtkosten!

Fahrtkosten zur Arbeit und zurück können abgesetzt werden. Es gilt der Pauschalpreis von 30 Cent pro Kilometer – unabhängig davon, ob man mit Auto, Bahn, Bus oder Fahrrad fährt!

Tipp: Ab 13 Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsplatz lohnt sich das Einreichen der Fahrtkosten, da ab dieser Entfernung die Ausgaben über der Werbungkostenpauschale (1.000 Euro) liegen, die automatisch angerechnet werden.

5. Geburtstagsparty!

Ja, tatsächlich kannst du sogar deine Geburtstagsparty von der Steuer absetzen – jedenfalls, wenn sie "zu beruflichen Zwecken" stattfinden. Der Haken daran: Auf der Gästeliste dürfen nur Kollegen und Kunden stehen (gerne mit Beweisfotos) – und bestenfalls in der Firma stattfinden.

Das Finanzgericht in Rheinland-Pfalz hat 2015 das entsprechende Urteil gefällt, solche Geburtstagsfeten seien als Werbungskosten in der Steuererklärung abzurechnen.

6. Bildungsdarlehen & Bewerbungskosten!

Bildungsdarlehen, Studienkredite, Kosten für Bewerbungen: Was dich beruflich voranbringt, kann beim Finanzamt erwähnt werden. So können etwa Fortbildungen als Werbungskosten abgesetzt werden.

Studenten können Uni-Gebühren und Bücherkosten einreichen, nach dem Studium können die Zinsen des Bildungskredits von der Steuer abgesetzt werden. Kosten für die Erstausbildung können unter Sonderausgaben abgerechnet werden.

Auch die Kosten für Bewerbungen (etwa Bewerbungsfotos, -mappe, sonstige Materialien) können in der Steuererklärung angegeben werden. Dazu gehören ebenfalls die Anfahrten zu Bewerbungsgesprächen.

Übrigens: Wer keine Quittungen aufbewahrt hat, kann pauschal 2,50 Euro pro Online-Bewerbung und 8,50 Euro pro Post-Bewerbung angeben. Beweisen muss man das bloß mit den Kopien der Bewerbungsschreiben und -antworten.

7. Fachliteratur!

Wenn du dich schlauer machst, als du ohnehin schon bist, wirt du dafür belohnt! Fachbücher und Fachzeitschriften kannst du beim Finanzamt von der Steuer absetzen lassen.

Das gilt übrigens für Fachliteratur deines Arbeitsbereichs ebenso, wie Fachliteratur zum Thema Steuererklärung. 😉

Tipp: Auch kostenpflichtige Seminare, die du belegst, kannst du als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

8. Versicherungskosten & Spenden!

Als Sonderausgaben versteht das Finanzamt etwa Versicherungskosten, wie z. B. Altersvorsorge, Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Pflegeversicherungskosten. Frei dem Motto: Tu dir Gutes, sicher dich ab und du wirst dafür mit einer Steuerrückzahlung belohnt.

Auch wer anderen Gutes tut und Geld spendet, kann die Summen in seiner Steuererklärung angeben. Gleiches gilt für ehrenamtliche Tätigkeiten.

9. Medikamente, Arzt- und Beerdigungskosten!

Viele Menschen müssen früher oder später eine sogenannte außergewöhnliche Belastung ertragen. Dazu gehören etwa Krankheiten: Wer Medikamente oder ärztliche Behandlung benötigt, die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden, kann sie von der Steuer absetzen.

Auch Pflegekosten, für die keine Versicherung aufkommt, kann man dem Finanzamt mitteilen. Zudem kommen Beerdigungskosten im Falle des Falles. Dazu zählen u. a. die Kosten für die Beerdigung, den Grabstein, die Grabstätte und den Blumenschmuck.

10. Telefon- und Internetkosten!

Wer sein Telefon und das häusliche Internet auch beruflich nutzt, kann es von der Steuer absetzen lassen! Das gilt z. B. auch, wenn du dich für neue Jobs bewirbst und die geforderte Bewerbung digital erfolgen soll.

Grundsätzlich werden 20 Prozent des Rechnungsbetrags anerkannt, maximal aber 20 Euro im Monat.

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