Anzeige

Beihilfe zum Suizid: Eine Familie und ihre Entscheidung

Sterbehilfe: Zwei Hände halten einander
Die entscheidung zur Sterbehilfe fällt eine Familie häufig zusammen.
© Richard Lyons / Shutterstock
Das Bundesverfassungsgericht berät heute über Klagen gegen das Sterbehilfegesetz. Ein schwieriges Thema, das die Gemüter spaltet. Wir erzählen die Geschichte einer Frau, die unheilbar an Krebs erkrankt ist. Nichts wird ihr Leid mehr lindern, sagen die Ärzte. Nur der Tod. Eine Geschichte über den Sinn von Beihilfe zum Suizid.

Diese Geschichte könnte so anfangen: Monika Prause starb am 8. Juni 2013. Zwei Wochen früher wäre ihr lieber gewesen. Aber da war kein Termin mehr frei. Oder sie könnte so anfangen: Monika Prause starb friedlich und ohne sichtbare Schmerzen. Volker, ihr Mann, hielt sie im Arm. Die beiden Söhne, Henrik und Marten, saßen am Fußende. Oder sie könnte so anfangen: Als Monika Prause leidensmüde war, spielte sie Gott. Sie bestimmte den Zeitpunkt ihres Todes selbst.

Worte sind mächtig. Sie entscheiden darüber, wie wir eine Geschichte verstehen. Welche Worte soll man gebrauchen für den Weg, den Monika Prause gegangen ist? Selbstmord? Mord? Oder ist sie an ihrer Krebserkrankung gestorben? Korrekt und in der Sprache der Juristen heißt es "Beihilfe zum Suizid". Im Alltag sprechen wir von Sterbehilfe.

Monika Prause, schwerst krebskrank, ging zum Sterben in die Schweiz; das ist nun fast ein Jahr her. Sie legte sich auf eine weiße Plastikliege, wie es sie in jedem Baumarkt gibt. Die Liege stand im Garten eines Einfamilienhauses am Zürcher Stadtrand, in einem Industriegebiet, am Himmel donnerten Flugzeuge. Monika Prause trank 15 Gramm Natrium-Pentobarbital. Das ist ein Schlafmittel, in dieser Konzentration tödlich. Das Medikament übergaben ihr ein Mann und eine Frau, zwei Mitarbeiter der Schweizer Organisation Dignitas. Verschrieben hatte das Mittel ein Schweizer Arzt. Hätte das ein Mediziner in Deutschland getan, er hätte wohl seine Approbation, also seine Zulassung, verloren.

Ist es gut, dass Ärzte bei uns keine Beihilfe zum Suizid leisten dürfen? Wie sollen wir mit Schwerstkranken umgehen, die nicht mehr leben wollen? Ignorieren, in die Schweiz schicken? Diese Fragen sind seit wenigen Wochen wieder hochaktuell. Das belgische Parlament stimmte für ein Gesetz, das Sterbehilfe bei Kindern und Jugendlichen erlaubt. In den Niederlanden eröffnete eine Lebensende-Klinik; über das Krankenhaus lassen sich auch mobile Sterbehilfe-Teams anfordern. Auch 66 Prozent der Deutschen befürworten laut einer aktuellen Umfrage der "Zeit" die aktive Form von Sterbehilfe. Doch bei uns und in den meisten anderen Ländern ist es verboten, dass Ärzte Patienten eine tödliche Medikamentendosis verabreichen. Das gilt auch für die Schweiz. Beihilfe zum Suizid jedoch ist dort möglich. Gesundheitsminister Hermann Gröhe plant derzeit ein Gesetz, das jede Form der organisierten Selbsttötungshilfe, wie etwa Dignitas sie betreibt, in Deutschland verbieten soll.

Das ist die Theorie. Die Realität beginnt beispielsweise an einem Tag im April 2013, in Darmstadt. Monika Prause schiebt ihr rotes Fahrrad aus der Garage, ein Geburtstagsgeschenk ihres Mannes. Sie liebt den Weg zur Arbeit. Die frische Luft, der Geruch der Blätter jetzt im Frühling. Monika Prause ist 58 Jahre alt, Inhaberin eines Buchladens, Mutter von zwei erwachsenen Söhnen, Henrik, 35, und Marten, 33. Noch ein paar Jahre möchte sie arbeiten, dann eine Nachfolgerin suchen. Ihr Mann Volker ist schon im Ruhestand; er renoviert das Haus seiner Eltern. In wenigen Wochen werden die Prauses dort einziehen. Abends regnet es. Monika nimmt den Bus. Als sie ihr Rad auf den Bordstein hievt, knackt ihr Rücken. Die Schmerzen sind heftig.

Volker Prause: Hexenschuss. Das waren meine Gedanken.

Es ist kein Hexenschuss, sondern Krebs, der sich in Monikas Wirbelsäule gefressen hat. Sie wird brechen, sagen die Ärzte. Nicht ob, sei die Frage, sondern wann.

Darf man das: den Todeszeitpunkt selbst wählen?

Darmstadt, Ende Januar 2014: Volker Prause, 61 Jahre alt, Jeans, Hemd, schwarze Weste, geht im Esszimmer auf und ab, auf und ab. Wie ein Tiger im Käfig. Das Croissant auf dem Tisch ist unberührt, die Kaffeetasse leer. An den Fenstern hängen Vorhänge, türkis und orange. Acht Wochen nach Monikas Tod zog Volker in das Haus seiner Eltern. Allein. "Scheiße ist das", sagt Volker Prause. Scheiße wird er noch oft sagen in diesem Gespräch. Das passt eigentlich nicht zu ihm. Er ist zuvorkommend, höflich. Und dann immer wieder: scheiße. Volker Prause bleibt stehen, zündet sich eine Zigarette an. Dann geht er wieder. Auf und ab. Auf und ab.

Nach der Diagnose der Ärzte gab es drei Optionen. Erstens: operieren. Die Wirbelsäule stabilisieren. Allerdings war das Risiko, bei dieser OP querschnittsgelähmt zu werden, hoch. Und selbst wenn die Operation geglückt wäre - der Krebs wäre noch da gewesen. Er hatte bereits gestreut und hätte nicht sofort behandelt werden können. Zweitens: warten, bis die Wirbelsäule bricht. Ein Palliativteam klärte Monika auf. Sie gaben ihr einen Plastikbeutel mit Medikamenten. Ab da war immer jemand bei Monika, denn sie hätte die Medikamente nicht selbst nehmen können. Die Schmerzen wären zu stark gewesen. Man hätte sie wohl ins künstliche Koma versetzt, mindestens ein paar Tage. Drittens: die Schweiz. "Ich gehe in die Schweiz", sagte Monika direkt nach der Diagnose. Danach redeten Monika und Volker. Nur die beiden, zwei Tage lang. Als sie die Familie informierten, war die Entscheidung gefallen. "Ich gehe in die Schweiz", sagte Moni zum zweiten Mal.

Wir leben in einer Welt, die auf Höchstleistung ausgerichtet ist. Wir wollen nicht gut sein, sondern perfekt. Unser Körper soll funktionieren. Sind wir feige? Nicht mehr bereit zu ertragen, was doch auch zum Leben gehört, Schmerzen und Leid? Darf man das: den Todeszeitpunkt selbst wählen, weil man Angst hat vor dem, was kommen wird?

Es begann mit Brustkrebs

Volker Prause: Meine Gegenfrage ist: Darf man einen Menschen zwingen, schlimmste Schmerzen zu erdulden? Wenn es einen anderen Weg gibt und man weiß, dass er eh sterben wird? Es gab bei Moni keine Hoffnung. Moni fragte alle Ärzte, ob sie - wären sie an ihrer Stelle - die OP machen würden. Keiner nickte. Sie erzählte von der Schweiz. Keiner sagte: Machen Sie das nicht. Moni war immer sehr klar. Mich hat ihre Entscheidung nicht überrascht. Wir haben zwar nie direkt über Sterbehilfe gesprochen. Aber es war auch nicht das erste Mal, dass wir mit dem Tod konfrontiert wurden.

Monika Prause ist 35 Jahre alt, als bei ihr Brustkrebs diagnostiziert wird. Sie verliert beide Brüste, gilt aber als geheilt. Zehn Jahre später jedoch kommt der Krebs wieder. Morgens geht Monika nun zur Bestrahlung, nachmittags steht sie im Buchladen.

Volker Prause: Moni und ich haben zwanzig Jahre gegen den Krebs gekämpft. Natürlich spricht man über den Tod und darüber, was der andere will. Abhängig sein, dahinsiechen - das wollte Moni nicht. Ich hätte es egoistisch gefunden, hätte ich Moni zu der OP gedrängt oder dazu, auf den Bruch zu warten. Dass wir Moni in die Schweiz begleitet haben, sehe ich als letzten Liebesdienst. Die Entscheidung mittragen heißt aber nicht, sich die Entscheidung leicht machen. So eine Entscheidung macht sich niemand leicht. Niemals.

Volker und seine Söhne sprachen mit Ärzten, Jugendfreunden, Studienkollegen. Ein Freund von Henriks Frau Julia ist Onkologe.

Henrik Prause: Es war nicht so, dass wir gesagt haben: Ja, klar, die Schweiz. Mach das. Natürlich hofft man auf ein Wunder, redet, sucht, recherchiert. Aber es gab kein Wunder. Also haben wir entschieden, dass wir diesen Weg gemeinsam gehen. Meine Meinung heute: Dieser Weg sollte uns in Deutschland offen stehen. Kontrolliert und begleitet, eben wie in der Schweiz. Dort entscheidet ein Ärztegremium. Es gibt zwei persönliche Arzttermine. Es ist ja nicht so, dass man sagt, ich will nicht mehr, bitte gebt mir was, und fertig ist die Kiste. Für mich war einer der schlimmsten Augenblicke, als ich kapierte, dass uns kein Arzt in Deutschland helfen wird. Zusammen mit meinem Bruder habe ich überlegt: Besorgen wir Heroin? Aber wo bekommen wir das her? Wie viel brauchen wir, damit Mama sicher stirbt? Ein Mensch ist doch kein Versuchskaninchen.

Muss in Deutschland die Palliativmedizin ausgebaut werden?

Die Tage nach Monikas Entscheidung sind wie im Nebel. Unwirklich. Auch unwirklich schön. Volker und Monika, Henrik und Marten, Julia und Geri. Das Paar, die Söhne, ihre Partnerinnen. Das ist der Sechsklang dieser Zeit. Der Abschied wäre so oder so gekommen. Die Prauses gestalten ihn bewusst. Sitzen im Garten. Auf der weißen Couch im Wohnzimmer. Einmal fahren sie noch auf die Burg Frankenstein, genießen den Ausblick. Viel geht nicht mehr. Im Hausgang steht jetzt ein Rollstuhl. Auch wenn Monika kaum etwas anzusehen ist: Die Gefahr, dass die Wirbelsäule bricht, ist immer da. Ein Damoklesschwert. Aber eins, das fallen wird. Fällt es zu früh, wäre eine Reise in die Schweiz nicht mehr möglich.

Volker Prause: Wir mussten Monika ja selbst hinbringen. Nach einem Wirbelsäulenbruch, mit den Schmerzen, wäre das nicht mehr gegangen. Davor hatte Monika wahnsinnige Angst.

Heißt das nicht, dass in Deutschland schlicht die Palliativmedizin ausgebaut werden müsste? Dass wir schwerstkranke Menschen beim Sterben begleiten, ihnen die Angst und selbstverständlich die Schmerzen nehmen sollten?

Volker Prause: Ich kann es nicht mehr hören. Mich macht das wütend. Natürlich ist die Palliativmedizin gut; sie kann vielen beim Sterben helfen. Aber warum wird Leiden als notwendig gesehen? Wenn jemand sagt, ich möchte so nicht leben oder sterben, also etwa bis zum Kopf gelähmt, abhängig von Apparaten und anderen Menschen, warum nehmen wir das nicht als freie Willensäußerung, der wir Folge leisten müssen?

Monika drängelt. Der frühestmögliche Sterbetermin ist der 8. Juni 2013. Zwei Wochen früher wäre ihr lieber gewesen.

Volker Prause: Ich habe alles organisiert. Bei Dignitas angerufen, Arztbriefe in die Schweiz geschickt, ein Hotel gebucht, Termine vereinbart. Es fühlt sich an, als sitze deine Frau in der Todeszelle, und du bist der Henker. Aber ich habe gesehen, wie viel Kraft ihr das gab. Zu wissen, dass sie so sterben darf. Wir konnten Abschied nehmen.

Kritiker fürchten, die Sterbehilfe könne missbraucht werden. Menschen könnten sich genötigt fühlen, den Tod zu wählen, um niemandem zur Last zu fallen. Man könnte alte Menschen loswerden. Und was ist mit den so genannten SterbehilfeOrganisationen? Bereichern sich diese am Tod? Denn die Beihilfe zur Selbsttötung kostet. Das Schlafmittel und der Besuch bei den Schweizer Ärzten können nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Ist das bereichern?

Monikas letzte Worte: "Er muss ja nicht schwarz sein, der Engel"

7. Juni 2013: Für die Fahrt in die Schweiz leiht Volker den VW der Nachbarn. Monis orangefarbener Mini mit dem AntiAtomkraft-Aufkleber ist zu klein und unbequem. Volker stellt Monikas Sitz weit nach hinten. Am Abend, im Hotel, treffen sie Henrik und Marten, die mit dem Flugzeug gekommen sind. Nach dem Essen gehen die Eltern in ihr Zimmer, die Kinder in die Bar. Am nächsten Morgen drehen alle eine Runde am See, Monika im Rollstuhl. Dann fahren sie ins Zürcher Industriegebiet. Das Haus ist hässlich. Aber die Sonne scheint. Sie können in den Garten. Monika will von den Dignitas-Mitarbeitern wissen, warum sie das machen, tödliche Medikamente an fremde Menschen verteilen. Volker lacht, als er das erzählt. "Monika war menschenlieb und neugierig." Sie muss Papiere unterschreiben. Mehrmals wird Monika gefragt, ob es wirklich ihr freier Wille ist, zu sterben. Ihr "Ja" ist klar.

Volker legt sich mit Monika auf die Liege, die beiden Söhne sitzen am Fußende. Das Schlafmittel wirkt innerhalb von Sekunden. Monikas letzte Worte: "Er muss ja nicht schwarz sein, der Engel. Es kann ja auch ein weißer Engel sein."

Volker Prause: Moni ist im Kreis ihrer Familie eingeschlafen. Friedlich, schmerzlos, in Würde. Ich hätte mir gewünscht, dass wir nicht mit einem fremden Auto in die Schweiz hätten fahren müssen, in ein anonymes Haus, mit dem uns nichts verband. Ich musste zurück ins Hotel, Monis Schlafanzug lag auf dem Bett, und ohne sie auschecken. Wie kann ich es mir anmaßen zu entscheiden, wie viel Schmerz, Leid oder Abhängigkeit ein anderer ertragen muss? Für mich steht wirklich über allem, dass die Würde des Menschen unantastbar ist.

Wie hätte Monika Prause diese Geschichte erzählt? Volker Prause: Moni hätte gesagt, dass sie nicht gehen wollte, aber musste. Dass sie nicht lebens-, sondern leidensmüde war. Dass sie dankbar ist, dass ihre Familie bei ihr sein konnte, als sie starb. Selbstbestimmt und frei.

Info: Sterbehilfe - was bedeutet das, und was ist erlaubt?

Es werden verschiedene Formen von Sterbehilfe unterschieden, für die die rechtliche Lage in Deutschland jeweils anders ist.

Aktive Sterbehilfe: Gezieltes und aktives Herbeiführen des Todes eines Menschen auf seinen eigenen Wunsch hin, zum Beispiel durch das Spritzen einer tödlichen Medikamentendosis. Wird auch als "Tötung auf Verlangen" bezeichnet.

Rechtliche Lage: strafbar, auch wenn der Betroffene schwerstkrank ist und ausdrücklich sterben möchte. In der Schweiz und den meisten anderen Ländern ebenfalls verboten. Zulässig ist aktive Sterbehilfe dagegen in den Niederlanden und in Belgien.

Passive Sterbehilfe: Beenden oder Unterlassen einer Behandlung, die das Sterben hinauszögert, beispielsweise indem die künstliche Ernährung gestoppt oder auf Wiederbelebungsmaßnahmen verzichtet wird. Wird zum Teil nicht als Sterbehilfe bezeichnet, sondern als Sterbenlassen oder Sterbebegleitung.

Rechtliche Lage: erlaubt. Maßgeblich ist der mutmaßliche oder tatsächliche Wille der Patientin bzw. des Patienten. Kann ein Patient diesen aktuell nicht mehr äußern, hilft eine Patientenverfügung (Infos auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: www.bmj.de). Eine (lebensverlängernde) Therapie abzulehnen ist Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts. Wenn Ärzte diese trotzdem durchführen, machen sie sich strafbar.

Indirekte Sterbehilfe: Gabe eines Medikaments, um Leiden zu lindern, unter Inkaufnahme, dass das Leben des Sterbenden dadurch verkürzt bzw. der Todeseintritt beschleunigt wird, etwa Morphium im Endstadium einer Krebserkrankung.

Rechtliche Lage: erlaubt.

Beihilfe zum Suizid: Ein Arzt oder jemand anderes hilft einem Menschen, sein Leben zu beenden, indem er zum Beispiel entsprechende Medikamente verschreibt oder bereitstellt. Anders als bei der aktiven Sterbehilfe muss der Sterbewillige das Medikament selbst einnehmen.

Rechtliche Lage: nicht strafbar. Die Musterberufsordnung der Ärzte schreibt aber vor, dass Mediziner keine Hilfe zur Selbsttötung leisten dürfen. Zwar haben nicht alle Landesärztekammern diese Ordnung offiziell zum Standesrecht erklärt, die Lage ist aber so unklar und die Gefahr des Verlusts der Approbation so hoch, dass tödliche Medikamente so gut wie nie verschrieben werden. Besorgt man diese selbst und steht einer schwerstkranken Freundin oder einem Angehörigen bei der Selbsttötung bei, verstößt man gegen das Betäubungsmittelgesetz. Ruft man keinen Arzt, kann man wegen unterlassener Hilfeleistung oder Tötung durch Unterlassung angeklagt werden; beides kann auch einem Arzt drohen. Aktuell wird über ein Gesetz zum ausdrücklichen Verbot der gewerbsmäßigen Suizidbeihilfe diskutiert.

Und in der Schweiz? In der Standesordnung der Schweizer Ärzte steht, dass die Mediziner den Willen des Patienten achten sollen; die Entscheidung eines Arztes zur Suizidbeihilfe wird respektiert, spielt aber in weniger als 0,5 Prozent der Todesfälle eine Rolle. In manchen Fällen wirkt der Kontakt zu Sterbehilfe-Organisationen und kooperativen Ärzten sogar lebensverlängernd: Weil die Patienten wissen, dass sie sterben dürfen, wenn die Schmerzen unerträglich werden - warten sie ab. Nicht wenige sterben dann ohne Beihilfe. 2013 nahmen sich 92 Deutsche mit Hilfe von Dignitas in der Schweiz das Leben.

Text: Madlen Ottenschläger / BRIGITTE

Mehr zum Thema

VG-Wort Pixel