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Urteil bestätigt: Schlecker-Kinder müssen 2 Jahre und 7 Monate in Haft

Meike Schlecker und Lars Schlecker müssen in Haft: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Stuttgart bestätigt.

Zwei Jahre Bewährung und eine Geldstrafe von 54.000 Euro: So lautete das Urteil des Stuttgarter Landgerichts für Drogerie-Gründer Anton Schlecker im November 2017. Damit ist der 74-Jährige um eine Haftstrafe herumgekommen. Seine Kinder hingegen nicht: Lars Schlecker sollte für zwei Jahre und neun Monate, Meike Schlecker für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. Die Schlecker-Kinder gingen gegen dieses Urteil in Revision – und diese wurde nun abgelehnt. Die Haftstrafen wurden allerdings angepasst.

Schlecker-Kinder müssen 2 Jahre und 7 Monate in Haft

Meike Schlecker und Lars Schlecker müssen in Haft: Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das entsprechende Urteil des Landgerichts Stuttgart von 2017, das die 45-Jährige Meike und ihren 47 Jahre alten Bruder Lars zu zwei Jahren und neun Monaten respektive zwei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt hatte. Der BGH versandte am Donnerstag eine entsprechende Pressemitteilung. Mit dem Urteil des BGH wurden die Strafen auf jeweils zwei Jahre und sieben Monate Haftstrafen für Meike und Lars Schlecker angepasst. 

Zum Abweisen der Revision schreibt der Bundesgerichtshof: "Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der beiden Angeklagten ganz überwiegend als unbegründet verworfen. Er hat lediglich jeweils eine Einzelfreiheitsstrafe wegen Beihilfe zum vorsätzlichen Bankrott (überhöhte Vergütung der LDG GmbH) und die Gesamtfreiheitsstrafen herabgesetzt, weil das Landgericht die den Angeklagten fehlende Schuldnereigenschaft nicht zu ihren Gunsten bedacht hat (§ 28 Abs. 1 StGB). Damit sind die beiden Angeklagten jeweils rechtskräftig zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt."

Bankrott, Insolvenzverschleppung, Untreue

Bei beiden sahen die Richter in Stuttgart die Tatbestände Beihilfe zum Bankrott, Insolvenzverschleppung und Untreue als erwiesen an. Dazu den Vorwurf des vorsätzlichen Bankrotts – den (und nur den) erkannte das Gericht auch bei Papa Anton an.

Lars Schlecker erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, seine Schwester Meike von zwei Jahren und acht Monaten.
Dafür gab's Beifall von der Ex-Belegschaft: Meike Schlecker muss zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis.
© Thomas Niedermueller / Getty Images

Die beiden Kinder waren Eigentümer der Tochterfirma LDG gewesen, über deren Logistik-Betrieb die Familie Summen in Millionenhöhe beiseite schaffte. So sollen Lars und Meike Schlecker noch kurz vor der Pleite sieben Millionen Euro als Gewinn an sich selbst ausgeschüttet haben – obwohl die Firma längst rote Zahlen schrieb. 

Das BGH schreibt dazu: "Nach den Feststellungen des Landgerichts erkannten die Angeklagten, dass dem eingetragenen Kaufmann A. Sch. spätestens seit dem 1. Februar 2011 die Zahlungsunfähigkeit drohte. In diesem Wissen schaffte der Mitangeklagte A. Sch. etwa durch die Gewährung überhöhter Stundensätze zugunsten des Personaldienstleisters LDG GmbH, deren Gesellschafter seine beiden Kinder waren, oder durch die Bezahlung eines Karibikurlaubs seiner Kinder und von Rechnungen für die Erstellung der Privatwohnung seines Sohnes Vermögenswerte beiseite. Hierbei unterstützen ihn seine beiden Kinder."

Nach jahrelangen Verlusten hatte die einst größte Drogeriekette Deutschlands im Januar 2012 Insolvenz angemeldet. Zu Hochzeiten beschäftige Schlecker 23.000 Mitarbeiter – nach der Pleite verloren etliche Tausend der "Schlecker-Frauen" ihre Jobs. Um den Ruin an sich ging es vor Gericht dabei gar nicht. Vielmehr um die Frage: Wer hat das Aus wann kommen sehen – und seine Schäfchen dann noch schnell und heimlich ins Trockene gebracht.

"Er wusste, dass die Firma am Ende war"

Die Richter in Stuttgart zeigten sich überzeugt: Schon 2011 drohte die Zahlungsunfähigkeit. Als sogenannter Einzelkaufmann haftete Gründer Anton Schlecker mit seinem Privat-Vermögen für das Unternehmen. Geld aus der Firma ziehen oder Summen aus dem privaten Vermögen an andere übertragen hätte er deshalb seit dem Erkennen der Pleite nicht mehr gedurft. "Er wusste, dass die Firma am Ende war – und hoffte dennoch weiter", sagte Richter Roderich Martis, berichtet etwa die "Welt".

Anton Schlecker vor Gericht.
© Thomas Lohnes / Getty Images

Forderungen insgesamt: 1,3 Milliarden Euro

Mit seinem Urteil blieb das Landgericht Stuttgart unter der Forderung der Ankläger. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft gefordert. Ihre Liste der Schäden, für die der heute 74-Jährige verantwortlich zu machen ist, beläuft sich auf 16 Millionen Euro. Laut Insolvenzverwalter liegen die Forderungen aller Gläubiger bei ingesamt 1,3 Milliarden Euro.

kia/mh

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