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Rückruf Potenzmittel in Gewürz gefunden – schwere Nebenwirkungen

Rückruf: Gewürze im Schrank
© Fernando Garcia Esteban / Shutterstock
Es wurde ein Rückruf für ein Gewürz herausgegeben. Darin wurde ein verschreibungspflichtiges Potenzmittel gefunden, das zu schweren Nebenwirkungen wie Herzinfarkten führen kann.

Einmal die Gewürzschränke überprüfen: Die Orient Lebensmittel GmbH hat einen Rückruf veröffentlicht, über den das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit jetzt warnt. Es besteht akute Gesundheitsgefahr.

Betroffen ist ein Gewürz, genauer gesagt eine Gewürzpaste, die ein verschreibungspflichtiges Potenzmittel enthalten soll. Das Produkt stammt von der Marke Themra, die sowohl über die Orient Lebensmittel GmbH, aber auch im Internet über beispielsweise Amazon verkauft wird.

Rückruf von Gewürzpaste wegen schwerer Nebenwirkungen

Konkret handelt es sich bei dem Rückruf um folgendes Produkt:

  •  Epimedyumlu Bitkisel Karisimli Macun-Paste
  • Paste auf Zucker-Honig-Kräuter-Basis
  • Firma: Themra, Türkei
  • Inverkehrbringer: Orient Lebensmittel GmbH, Witten

Die Paste gilt als aphrodisierend, enthält in diesem Fall jedoch zum einen das verschreibungspflichtige Medikament Sildenafil, zum anderen die Zutat Epimedium, auch als Elfenblume bekannt, die laut Bundesamt ebenfalls nicht zulässig für Lebensmittel ist.

Herzinfarkt und Schlaganfall möglich

Bei beiden handelt es sich um Wirkstoffe gegen Erektionsprobleme, die jedoch starke Nebenwirkungen haben können. Sildenafil soll laut Orient GmbH in pharmakologisch wirksamer Menge enthalten sein, so dass es bei der Einnahme zu schweren Gesundheitsgefährdungen, wie einem Herzinfarkt oder Schlaganfall, kommen kann. Die Gewürzpaste soll bereits aus dem Handel genommen worden sein.

Aufgrund der akuten Gefahr soll die Paste auf keinen Fall mehr verzehrt werden. Es wird ausdrücklich davor gewarnt, sie weiterhin zu verwenden. Stattdessen sollen Kund*innen, die das Produkt bereits im Haus haben, die Paste zurückgeben. Sie erhalten den Kaufpreis beim jeweiligen Inverkehrbringer erstattet.

verwendete Quellen: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

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