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Pflicht ab 2017: Die neue Regel zur Rettungsgasse muss jeder kennen!

Neues Jahr, neue Regeln. Und eine von ihnen kann wirklich Leben retten. Denn: Die Regelungen zur Bildung einer Rettungsgasse wurden geändert.

Stell dir vor, du bist in einen schweren Unfall verwickelt und die Rettungskräfte können dir nicht helfen, weil sie nicht zu dir kommen - sie stehen im Stau! Diese Horror-Vorstellung ist leider noch immer bittere Realität auf deutschen Straßen, weil viel zu viele Autofahrer nicht wissen, wann und wie eine Rettungsgasse gebildet wird. Deswegen wurde nun die Straßenverkehrsordnung geändert - und die neuen Regelungen zur Rettungsgasse sind für alle Pflicht!

Der neue Paragraph zur Rettungsgasse in der StVO:

"Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrsteifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden." (§ 11, Absatz 2, Straßenverkehrsordnung)

Der neue Paragraph gilt seit 14. Dezember 2016 - allerdings hat das bislang kaum jemand mitbekommen. Dabei ist die Beachtung für alle Autofahrer Pflicht und wer sich nicht dran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Verwarngeld in Höhe von 20 Euro belegt werden.

Das sind die Änderungen zur Rettungsgasse im Detail

Die neue Regelung soll vor allem die Bildung der Rettungsgasse vereinfachen, indem die Regeln simpler gestaltet werden. Nun müssen immer die Autofahrer auf der ganz linken Spur nach links fahren und alle anderen nach rechts. Der Standstreifen darf offiziell übrigens nicht benutzt werden, viele Rettungskräfte raten allerdings dazu, ihn trotzdem für die Bildung der Rettungsgasse zu nutzen - allerdings nur mit der halben Wagenbreite.

Neu ist auch, dass konkret geregelt wird, ab wann die Gasse gebildet werden muss. Bislang war nur die Rede von "stockendem Verkehr". Nun ist klar: Geht es nur mit Schrittgeschwindigkeit vorwärts oder kommt der Verkehr zum Erliegen: Rettungsgasse bilden!

Hoffen wir, dass alle Autofahrer diese Regeln möglichst schnell lernen und sich vor allem auch dran halten! Du kannst einen guten Beitrag dazu leisten, indem du deinen Freunden von den neuen Regeln erzählst und diesen Artikel zum Beispiel bei Facebook teilst. Damit weiterhin Leben gerettet werden können!

fm

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