Das Ehegattensplitting führt aktuell häufig dazu, dass Frauen als Zweitverdienerinnen eher zu einem 450-Euro-Job greifen, als einer steuer- und sozialversicherungspflichtigen Anstellung nachzugehen. Denn: Durch die gemeinsame Versteuerung mit dem Partner zahlen sie denselben Steuersatz auf ein viel niedrigeres Gehalt. Am Ende bleibt da nicht viel übrig.
Das Ehegattensplitting führt zu erheblichen steuerlichen Nachteilen bei Zweitverdiener:innen
Das Ehegattensplitting ist in Deutschland seit 1958 ein Verfahren zur Berechnung der Einkommenssteuer von zusammenveranlagten Ehegatt:innen und Lebenspartner:innen. Und so funktioniert es: Das gesamte zu versteuernde Einkommen beider Ehegatt:innen wird ermittelt und halbiert (gesplittet). Für das halbierte Einkommen wird die Einkommenssteuer ermittelt und am Ende verdoppelt.
Das zu versteuernde Einkommen wird zu gleichen Teilen auf die beiden Partner:innen verteilt. Wenn von einem/einer Alleinverdiener:in ausgegangen wird, ergeben sich dadurch meist steuerliche Vorteile. Steigt der/die Partner:in (wieder) ins Berufsleben ein, muss er oder sie denselben Steuersatz zahlen, unabhängig davon, wie hoch das Gehalt ist.
Drei Viertel der Ehefrauen haben ein geringeres Gehalt als ihre Partner
Das führt aktuell häufig dazu, dass sich der oder die Zweitverdiener:in eher für einen steuer- und abgabefreien 450-Euro-Job entscheidet, als etwa eine Halbtagsstelle mit vollen Abgaben anzutreten.
Von 7,6 Millionen Ehefrauen im Alter von 25 bis 60 Jahren haben drei Viertel ein geringeres Einkommen als ihr Partner und sind somit Zweitverdienerinnen. Eine Kombireform von Ehegattensplitting und Minijob könnte laut Bertelsmann Stiftung 124.000 Menschen in "gute" Beschäftigung bringen – davon 108.000 Frauen, so die Untersuchungsergebnisse des ifo-Instituts, die von der Bertelsmann Stiftung beauftragt wurden.
Bertelsmann Stiftung: Aktuell werden falsche Anreize für Zweitverdiener:innen gesetzt
Beim vorgeschlagene Realsplitting würden die Ehegatten separat veranlagt werden. Die Neuerung des Minijobs sieht vor, dass diese in eine sozialversicherungs- und steuerpflichtige Beschäftigung umgewandelt werden. Die Steuerlast werde dabei nur geringfügig erhöht. Der Minijob würde so zu einer besseren Absicherung von Frauen beitragen. Gerade in der Corona-Pandemie wurde deutlich, wie krisenanfällig 450-Euro-Jobs sind, heißt es in der Mitteilung von Bertelsmann.
Wichtig bei der Reform sei es, dass die Neuerungen des Realsplittings und der Minijobs zeitgleich geschehen. Eine isolierte Reform würde dazu führen, dass weniger Frauen davon profitieren. Für den Staat wären die Neuerungen "aufkommensneutral" – es entstehen also keine zusätzlichen Kosten.
Aktuell werden also falsche Anreize für Zweitverdienerinnen gesetzt, heißt es in der Mitteilung der Bertelsmann Stiftung. Derzeit müssten rund 14 Prozent mehr Einkommenssteuer gezahlt werden, als es der eigentliche Steuersatz vorsieht.
Verwendete Quellen: Pressemitteilung und Studienergebnisse der Bertelsmann Stiftung, diw.de