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Kinderparty verpasst? Das gibt eine saftige Rechnung!

Kinderparty verpasst? Das gibt eine saftige Rechnung!
© Brooke Lark / Unsplash
Darf eine Mutter einem fremden Kind das Verpassen einer Geburtstagsparty in Rechnung stellen? Ex-TV-Richterin Barbara Salesch spricht für uns ein Machtwort.

Eine Rechnung für das Fernbleiben vom Kindergeburtstag klingt zunächst wie die Wunschfantasie von besonders peniblen Eltern, die ihren Kindern am liebsten Strafzettel für zu spätes Ins-Bett-Gehen und zu lautes Spielen schreiben würden. Aber im englischen Cornwall wurde tatsächlich so eine absurde Rechnung ausgestellt: Der britische Guardian berichtet, dass dem fünfjährigen Alex Nash in der Schule eine Rechnung in die Tasche gesteckt wurde. "£15.95 no show fee” stand darauf, also umgerechnet fast 21 Euro Strafgeld dafür, dass Alex trotz Zusage nicht auf einem Geburtstag erschienen war. Unterzeichnet war der Brief von Julie Lawrence, der Mutter, deren Kinderparty er verpasst hatte.

Ein Scherz? Ein Wink mit dem Zaunpfahl an die Eltern von Alex, die den Termin verschlafen hatten? Keinesfalls. "Mir wurde gesagt, dass wir verklagt werden, wenn wir die Rechnung nicht zahlen," so Derek Nash, der Vater von Alex.

Was genau war denn jetzt Schlimmes passiert, dass man sogar vor Gericht ziehen möchte? Das Kinderparty-Dilemma im Überblick:

  • Der kleine Alex wird auf eine Geburtstagsparty eingeladen, die in einem Kunstschnee-Skipark stattfinden soll (was natürlich Geld kostet). Alex hat Lust und sagt zu.
  • Am Tag der Party stellen Alex' Eltern fest, dass er auch mit seinen Großeltern verabredet ist. Alex hat mehr Lust auf Oma und Opa.
  • Die Eltern können die Einladung nicht finden und haben daher keine Möglichkeit, die Gastgeber zu kontaktieren, um abzusagen.
  • Oma und Opa freuen sich über einen harmonischen Tag mit ihrem Enkel. Eine bereits gebuchte Skipark-Karte bleibt ungenutzt. Mutter Judie Lawrence ist sauer.
  • Tag der Abrechnung: Alex findet eine Rechnung im Schulranzen, inklusive Bankverbindung.

Schlecht organisierte Eltern, die Termine und Kontaktdaten verbummeln, sind natürlich ärgerlich für Kindergeburtstags-Planer. Eltern, die dafür einen Strafzettel ausstellen, als wären sie die Party-Polizei, machen die Sache aber nicht besser. "Ich kann verstehen, dass sie sauer wegen des verlorenen Geldes sind", sagt Alex' Vater. "Das Geld ist nicht das Problem, sondern die Art, wie sie es einfordern."

Von Rechnungs-Mama Judie Lawrence gab es nur das knappe Statement: "Es stand alles auf der Einladung. Sie hätten ja Bescheid sagen können."

Nächste Instanz: Das Urteil von Richterin Barbara Salesch

Kinderparty verpasst? Das gibt eine saftige Rechnung!
© Sat.1

Um bei diesem komplizierten Fall Gerechtigkeit zu erzielen, haben wir bei einer Fachfrau nachgefragt: Ex-TV-Richterin Barbara Salesch, spezialisiert auf Gerichts-Konflikte, die aus dem Rahmen fallen. Kann man tatsächlich die Zahlung einer Kindergeburtstags-Rechnung vor Gericht einklagen? "Das wird etwas schwierig", sagt Salesch. "Aber es gibt nichts, womit man Gerichte nicht beschäftigen kann." In Alex' Fall lautet ihr Urteil: "Die Leute sollten einfach Kindergeburtstage ohne Firlefanz feiern. Dann gibt es auch keinen Streit mehr."

Zack. Basta. Akte geschlossen. Hoffen wir, dass Rechnungen für Kinder-Fauxpas keine Schule machen - sonst gibt es bald auch noch Beleidigungs-Bußgelder für den Vers "Fang mich doch, du Eierloch!"

Übrigens: Seit dem Ende ihrer Show ist "Richterin Barbara Salesch" als Malerin und Buchautorin tätig.

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