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"Nicht genug gewehrt": Gericht spricht Vergewaltiger frei

Hunderte Frauen demonstrierten in den vergangenen Tagen in Tokio gegen Gerichtsurteile, in denen die Gerichte Vergewaltigungen zwar anerkannten, die Täter aber nicht verurteilten. Zuletzt kam ein Mann, der seine eigene Tochter vergewaltigt hat, ohne Strafe davon.

Auf einer Kundgebung in der Nähe des Hauptbahnhofs von Tokio versammeln sich hunderte Frauen. In ihren Händen halten sie Schilder hoch, auf denen Dinge stehen wie "#MeToo", "Ja heißt ja" und "Erteilt den Richtern Unterricht in Sachen Menschenrechte und Sex!" Der Grund: In Japan ist nicht einvernehmlicher Sex per se nicht strafbar.

Die Opfer müssen vielmehr nachweisen, dass extreme Gewalt oder andere Einflüsse wie sogenannte "Vergewaltigungsdrogen" es ihnen unmöglich gemacht haben, gegen die Vergewaltigung zu kämpfen. Sprich: Wenn sie theoretisch in der Lage gewesen sein könnten, sich genug zu wehren, bekommen sie vor Gericht kein Recht.

Vergewaltigung anerkannt – Mann kommt trotzdem ohne Haftstrafe davon

Ausgelöst wurden die Proteste unter anderem durch ein Urteil des Gerichts Nagoya, einer Stadt in Japan. Hier verklagte eine Tochter den eigenen Vater, der sie 2017 im Alter von 19 Jahren zweimal vergewaltigt und bereits ein Vorstrafenregister in Gewalt und sexueller Belästigung vorzuweisen hatte. Obwohl das Gericht anerkannte, dass die Vergewaltigungen stattgefunden hatten, er das Mädchen seit dessen Jugend missbraucht hatte und auch vor der fraglichen Tat gewalttätig geworden war, sprach es den Mann frei. Dennoch befanden die Richter, sein Verhalten sei "gänzlich inakzeptabel" gewesen.

Laut dem Urteil sei die Tochter des Mannes "nicht in einer Verfassung gewesen, in der sie sich nicht hätte wehren können", zitiert das Online-Magazin "The Asahi Shimbun". Des Weiteren sei die Vater-Tochter-Beziehung nicht von Unterwürfigkeit geprägt gewesen, dabei ordnen sich Japanerinnen traditionell eher den Männern unter. Da die Tochter diese Unterwürfigkeit eben nicht gezeigt habe, hätte es ihr auch möglich sein können, sich der Vergewaltigung zu verwehren.

Juristische Experten wie auch die Bevölkerung kritisierten das Urteil scharf. Das Gericht habe psychologische Aspekte nicht berücksichtigt, obwohl ein zu Rate gezogener Psychologe bestätigte, dass es dem Mädchen mental nicht möglich gewesen sei, sich seinem Vater zu verweigern.

Opfer zeigen Täter nicht mehr an

Jun Yamamoto ist Aktivistin und wurde seit ihrem 13. Lebensjahr ebenfalls von ihrem Vater sexuell missbraucht, erzählt sie dem Online Magazin. Ihrer Meinung nach habe "das Gericht nicht verstanden, welche Auswirkungen es hat, wenn das Opfer zum Sexobjekt von genau derselben Person gemacht wird, das es erzieht." Vielen sei dabei nicht einmal bewusst, dass sie missbraucht würden und fügten sich einfach nur den Gegebenheiten. Weiterhin kritisierte sie, dass ein solches Urteil zukünftige Missbrauchsopfer davon abhielte, sich zu wehren und gegen ihre Peiniger vorzugehen.

Nicht einvernehmlicher Sex ist in Japan nicht untersagt

Dem liegt das japanische Rechtssystem zu Grunde, das nicht einvernehmlichen Sex generell nicht als solchen akzeptiert und verurteilt. Denn es besagt, dass unbeabsichtigte Taten nicht verurteilt werden können. Demnach gehen Gerichte davon aus, dass Männer keine Straftat begehen wollten, wenn sie sich einfach an einer Frau vergehen.

In der Vergangenheit wurden auch Täter, die alkoholisierte oder unter Drogen gesetzte Frauen schamlos ausnutzten, nicht verurteilt. In einem solchen Fall argumentierte das Gericht, die Frau habe trotz Trunkenheit noch murmeln können und keine Anstalten gemacht, den Mann von sich zu stoßen. Das Urteil wurde später angefochten.

Auch in Deutschland hatte es ähnliche Urteile gegeben – bis im Jahr 2016 im Zuge der "Nein heißt Nein"-Debatte das Sexualstrafrecht geändert wurde. Seitdem kommt es für die Strafbarkeit eines Übergriffes nicht mehr darauf an, ob mit Gewalt gedroht oder diese angewandt wurde. Entscheidend ist: Das Opfer hat die sexuelle Handlung nicht gewollt. 

Videotipp: Männer werden von Vergewaltigungsvorwurf freigesprochen

yk

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