Als Kristina Schröder, damals noch Köhler, völlig überraschend Ministerin wurde, haben wir uns gefreut: Eine junge, relativ unerfahrene, aber damit auch unverbrauchte Frau darf im Berliner Kabinett mitmischen. Doch leider wurde schon bald klar, dass jung nicht unbedingt kreativ bedeutet und Unerfahrenheit sich auch gern durch wenig Entschlusskraft ausdrückt.
Kristina Schröder war dann die erste Ministerin, die im Amt Mutter wurde. Nun wird berichtet, das sie nach der Bundestagswahl nicht mehr zur Verfügung stehen wird: Die CDU-Politikerin möchte mehr Zeit mit ihrer kleinen Tochter verbringen.
Als Familienministerin hat Kristina Schröder wenig gekämpft und noch weniger für Frauen und Familien erreicht, ihre Bilanz tendiert gegen Null. Hier sind unsere Wünsche an die nächste Frauen- und Familienministerin.
Wir wünschen uns von der nächsten Familienministerin, dass sie ...
... das Potenzial von Frauen zu schätzen weiß und die Voraussetzungen dafür schafft, dass sie es nutzen - übrigens auch im eigenen Ministerium.
... dafür sorgt, dass das Betreuungsgeld zurückgenommen wird. Kristina Schröder hält die Einführung der Erziehungsprämie für eine "zutiefst freiheitliche Politik". Wir halten sie für Verschwendung.
... Alleinerziehenden eine Stimme gibt – und für bessere Berufschancen, flexiblere Kinderbetreuung, Teilzeit-Ausbildungsplätze, Teilzeit-Studienplätze und einen höheren Steuerfreibetrag streitet.
... Programme entwickelt, die Frauen mit längeren Familienpausen den Wiedereinstieg in einen Job ermöglichen.
... sich dafür einsetzt, dass Erzieher endlich entsprechend ihrer Leistung und Verantwortung bezahlt werden. Dann würden auch mehr Menschen diesen Beruf ergreifen.
... die Jugendarbeit ernst nimmt und auch kleine Initiativen gegen Rechtsextremismus unterstützt, die vor Ort einen wichtigen Beitrag leisten.
... für eine verbindliche Frauenquote kämpft und die "Flexi-Quote" dahin verbannt, wo sie hingehört: auf den Friedhof der Geschichte.
... sich dafür einsetzt, dass Frauen so viel arbeiten können wie sie wollen - und das Recht auf Aufstockung bei Teilzeitverträgen gesetzlich geregelt wird.
... neue, kreative Ideen entwickelt - zum Beispiel für Menschen, die Angehörige pflegen.