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Einwegplastik Diese To-go-Becher, Plastikteller, Wattestäbchen & Co. sind ab heute verboten

Frau mit Coffe-to-go-Bechern
© myboys.me / Shutterstock
Ab dem 3. Juli 2021 sind viele Einwegplastikprodukte in der EU verboten. Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe, Einweg-Geschirr und Co. aus konventionellem Plastik sowie aus "Bioplastik" dürfen nicht mehr produziert und in den Handel gegeben werden – trotzdem werden sie nicht direkt verschwinden.

Lange war es angekündigt, jetzt tritt es in Kraft: die EU-Richtlinie zum Verbot von Plastikgeschirr aus dem Jahr 2019. Ab dem Stichtag, den 3. Juli 2021 ist es verboten, Wegwerfplastik zu produzieren und in den Handel zu geben. Das soll dem Schutz der Meere und der Umwelt dienen.

Immerhin werden STÜNDLICH rund 320.000 Einweg-Becher für heiße Getränke in Deutschland verbraucht, so das Bundesumweltministerium.

Und wir kennen es alle: die leeren Styropor-Packungen im Gebüsch im Park, die Coffe-to-go-Plastikdeckel die am Straßenrand rumfliegen, die Plastik-Rührstäbchen im Sand am Strand – all das will das neue Gesetz verhindern. Und damit auch den immer steigenden Wert von Mikroplastik im Meer. 

Das ist ab jetzt verboten

Auch wenn das Gesetz ab diesen Monat in Kraft tritt, heißt das nicht, dass ihr ab sofort keinen Plastikdeckel mehr im Café angeboten bekommt. Die Händler dürfen die bereits eingekaufte Ware weiterhin rausgeben. Doch nach und nach wird es immer weniger von folgenden Dingen geben: 

  • Einwegbesteck und -geschirr aus Plastik
  • Trinkhalme
  • Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff 
  • To-go-Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essenbehälter aus Styropor
  • Wegwerfteller, -becher oder -besteck aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen
  • Einwegteller und -schalen aus Pappe, die nur zu einem geringen Teil aus Kunststoff bestehen oder mit Kunststoff überzogen sind

Das bleibt weiterhin erlaubt

Doch die typischen Wegwerfbehälter und -utensilien für Essen und Trinken sind natürlich nicht die einzigen Einmalprodukte in den Regalen unserer Einkaufsläden. Es gibt noch zahlreiche andere, die weiterhin erlaubt bleiben. Das sind beispielsweise Feuchttücher und bestimmte Hygieneartikel sowie Zigaretten mit kunststoffhaltigen Filtern.

Für diese Produkte ändert sich, dass sie ebenfalls ab dem 3. Juli 2021 ein spezielles Kennzeichen erhalten, das vor Umweltschäden durch Plastik warnt und Verbraucherinnen und Verbraucher über die richtige Entsorgung informiert. 

Das ist auch noch geplant

Die Bundesregierung hat einige Neuregelungen am 20. Januar 2021 auf den Weg gebracht:

Ab nächstem Jahr 2022 soll es noch weitere Regelungen geben, die Einwegprodukte reduziert und unsere Umwelt schützt. Händler dürfen dann keine leichten Kunststofftragetaschen mehr an ihre Kundschaft ausgeben. Um die Verbraucher:innen besser auf überflüssiges Plastik hinzuweisen, müssen Einweg- oder Mehrwegflaschen besser markiert werden. So soll die Kundschaft angeregt werden, überflüssiges Plastik zu vermeiden und wiederverwertbare Produkte zu kaufen.

Weiterhin soll ab 2022 die Pfandpflicht für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff gelten und ab 2024 auch für Milchgetränke aus Plastikflaschen. Einen weiteren Schritt soll es ab 2025 geben: Dann müssen die PET-Einweg-Getränkeflaschen mindestens 25 Prozent Recycling-Plastik enthalten. 

Caterer, Lieferdienste und Restaurants sind ab 2023 dazu verpflichtet, Mehrwegbehälter als alternatives Transportmittel für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. Doch auch hier gibt es eine gute Ausnahme: Kleine Betriebe dürfen die Speisen und Getränke auch in mitgebrachte Behälter abfüllen. 

Quellen: 

Brigitte

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