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Petition zur Rettung der Hebammen Neues Gesetz: Ist es das Aus für klinische Geburtshilfen?

Neues Gesetz: Frauenhände halten Babyfüße
© inna_astakhova / Adobe Stock
"Eine Hebamme solltest du dir jetzt schon suchen“, ein Satz, den wahrscheinlich viele Schwangere schon ganz zu Beginn ihrer Schwangerschaft hören. Leider zu Recht. Hebammen werden immer weniger, und mit Inkrafttreten eines neuen Gesetzes ab 2025 ist es fraglich, wie lange es Hebammen auf Geburtsstationen überhaupt noch geben wird.

"Das Wochenbett gehört in kompetente, dafür geschulte Hände", lautet ein Kommentar unter der Petition "Keine Streichung der Hebammen aus dem Pflegebudget ab 2025!" Die Petition hat auf Change.org bereits mehr als 1,2 Millionen Unterschriften, und es werden jede Sekunde mehr. Bei 1,5 Millionen Unterschriften wird diese Petition zu einer der meist gezeichneten Aktionen auf Change.org.

Das neue Gesetz könnte zu einem Verlust an Hebammen führen

Michelle Franco hat diese Petition ins Leben gerufen und richtet sie direkt an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Die Regierung hat am 20. Oktober 2022 das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV bedeutet Gesetzliche Krankenversicherung) verabschiedet, welches ab 2025 greifen soll. Das grundsätzliche Problem ist, dass die Zusatzfinanzierung aufgrund der Pandemie (im Jahr 2022 rund 14 Milliarden Euro) entfällt. Ohne zusätzliche Maßnahmen vonseiten des Bundes würde der Zusatzbeitrag, den die Versicherten zahlen müssen, immens steigen. Durch das Gesetz soll die Last umverteilt und Geld eingespart werden.

Zugleich sieht das Gesetz jedoch vor, dass ab 2025 medizinisches Fachpersonal, welches keiner bettenführenden Station angehört, von den Krankenhäusern anderweitig finanziert werden muss, da sie im Pflegebudget nicht mehr berücksichtigt werden. Besonders hart trifft diese Regelung die Geburtshilfe. Denn: Hebammen und Entbindungspfleger:innen sind nicht mehr im Pflegebudget enthalten. Gleiches gilt unter anderem auch für Physiotherapeut:innen, Ergotherapeut:innen, Logopäd:innen und Heilerziehungspfleger:innen.

Die Petition soll eine Änderung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes herbeiführen

Daher fordern die Unterzeichner:innen mit der Petition "Keine Streichung der Hebammen aus dem Pflegebudget ab 2025!" die Bundesregierung auf, das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz zu ändern und Hebammen in Kliniken weiterhin im Pflegebudget zu berücksichtigen und damit zu unterstützen.

"Frauen brauchen Hebammen in Kliniken bei der Entbindung und danach!", heißt in der Petition. Diese wichtige Aufgabe könne keinesfalls von anderweitigem Pflegepersonal oder Ärzt:innen übernommen werden. "Die Kreißsäle sind bereits jetzt überfüllt", heißt es weiter. Eine weitere Schließung von Geburtshilfe-Kliniken würde das System noch mehr überlasten.

Gesetzesänderung kann zu Kündigungen von Hebammen führen

Die Folgen des Gesetzes könnten gravierend ausfallen. Durch den Wegfall der Refinanzierung könnte es zu Kündigungen von Hebammen auf Wochenbettstationen kommen. Diese sind jedoch essenziell für eine gute Betreuung von Mutter und Kind nach der Geburt.

"Hebammen sind die Expert:innen für die Versorgung und Pflege von Risikoschwangeren und Frauen im Wochenbett. Sie sichern maßgeblich die Versorgungsqualität und übernehmen selbstverständlich und hauptverantwortlich ihren Teil des Versorgungsauftrags in der gesamten geburtshilflichen Abteilung", so Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des deutschen Hebammenverbandes in einem Statement. Hinzu komme, dass die Hebammen-Ausbildung massiv gefährdet sei, denn die Praxisanleitung auf den Geburtshilfestationen muss durch Hebammen erfolgen und könne nicht delegiert werden.

Ulrike Geppert-Orthofer appelliert: "Die unverantwortliche Schwächung der klinischen Geburtshilfe muss ein Ende haben."

Verwendete Quellen: change.org, dserver.bundestag.de, hebammenverband.de, bundestag.de

Dieser Artikel erschien ursprünglich bei ELTERN.

slr

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