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Schnelltests, Tanken, Neugeborenen-Screening Diese Regeln und Gesetze ändern sich im Oktober

Regeln und Gesetze: Das ändert sich im Oktober.
Regeln und Gesetze: Das ändert sich im Oktober.
© avtk / Shutterstock
Im Oktober kommt es bei einigen Gesetzen und Regelungen in Deutschland zu Neuerungen. Einige von ihnen, wie die Corona-Tests, das Neugeborenen-Screening oder die Corona-Auszeit betreffen auch Familien. Hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Corona-Tests werden kostenpflichtig

Ab dem 11. Oktober wird es keine kostenlosen Corona-Tests mehr für die breite Bevölkerung geben. Wer noch nicht geimpft ist und einen Nachweis benötigt, um in ein Restaurant oder auf eine Veranstaltung gehen zu können, muss diesen in Zukunft selbst zahlen, das hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel zusammen mit den Ministerpräsidenten entschieden.

Ausnahmen gibt es natürlich dennoch: Menschen, die auf Grund einer medizinischen Indikation nicht geimpft werden sollten, werden sich weiterhin kostenlos testen lassen können. Das gilt sowohl bei Vorerkrankungen als auch bei Schwangeren. Da es derzeit noch keinen Impfstoff und auch noch keine Impfempfehlung für Kinder unter zwölf Jahren gibt, sind diese ebenfalls ausgenommen.

Wie viel die Tests ab Oktober kosten sollen, ist noch nicht bekannt, die Spekulationen reichen von 11 bis 40 Euro für Schnelltests und sogar bis zu über 100 Euro für PCR-Tests.

Einführung eines Energiekostenvergleichs an größeren Tankstellen

Benzin, Diesel, Gas oder Strom? Mittlerweile gibt es an den Tankstellen sehr viele verschiedene Säulen – da den Überblick zu behalten ist manchmal nicht ganz einfach. Daher sollen alle großen Tankstellen ab dem 1. Oktober ein gelborangenes Plakat oder eine digitale Anzeige aushängen, auf denen ein aktueller Energiekostenvergleich zu sehen sein wird.

Mit dieser Anzeige wird eine Regelung der Europäischen Union umgesetzt. Kund:innen können sieben verschiedene Energieträger und ihren Verbrauch auf 100 Kilometern vergleichen.

Das Neugeborenen-Screening wird um zwei Tests erweitert

Zum 1. Oktober wird das Neugeborenen-Screening um zwei Tests erweitert. Die Blutuntersuchung wird nur wenige Stunden nach der Geburt eines Babys durchgeführt. Neu werden die Tests auf die Sichelzellkrankheit und spinale Muskelatrophie sein. Damit werden statt 14 jetzt 16 Tests auf genetisch angeborene Krankheiten abgedeckt.

Anspruch auf einen Hepatitis-Test für Menschen ab 35 Jahren

Gesetzlich Versicherte haben ab dem 1. Oktober einen Anspruch darauf, sich einmalig auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und C testen zu lassen. Dieses Angebot ist neuer Bestandteil des Gesundheits-Check-ups, der alle drei Jahre gemacht werden kann.

Die "Corona-Auszeit" für Familien

Nach den eineinhalb Jahren Pandemie hat die Bundesregierung beschlossen, mit dem Projekt „Corona-Auszeit für Familien“ Kindern und ihren Eltern einen bezahlbaren Urlaub zu gönnen. Anspruchsberechtigte Familien können einen Antrag stellen. Der Bund zahlt 90 Prozent der Unterkunfts- und Verpflegungskosten.

Stalking wird schneller verfolgt und härter bestraft

"Stalking kann schrecklicher Psychoterror mit traumatischen Folgen sein", sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. Ab Oktober soll Stalking jetzt härter bestraft werden. Es müssen mehr Fälle vor Gericht kommen und Täter konsequent zur Verantwortung gezogen werden, so die Ministerin.

Zuvor musste das Stalking-Opfer nachweisen, dass das "beharrliche" Verhalten des/der Täter:in, das Leben "schwerwiegend" beeinträchtigt. Die Opfer mussten also zunächst viel aushalten, bevor die Justiz überhaupt einschritt. Zukünftig ist es ausreichend, wenn eine Person "wiederholt" belästigt und das Leben "nicht unerheblich" beeinträchtigt wird.

Zudem wurde auch das Strafmaß verschärft. Die bisherige Maximalstrafe von drei Jahren Gefängnis wird ab Oktober auf fünf Jahre angehoben. Bei der Änderung wurde jetzt auch ausdrücklich das Cyberstalking unter Strafe gestellt.

Das elektronisches Rezept wird in den Praxen eingeführt

Ab Oktober hat der Papierkram bei Rezepten ein Ende – das eRezept wird eingeführt. Nach einer Testphase in Berlin und Brandenburg können Arztpraxen bundesweit freiwillig elektronische Arzneimittelrezepte ausstellen. Patient:innen können die eRezepte beispielsweise auf dem Smartphone verwalten. Das gute alte Papierrezept verschwindet allerdings nicht aus den Praxen. Ab dem neuen Jahr werden eRezepte dann in allen Arztpraxen Pflicht.

Änderung im Gesetz bei Sperrung des Accounts in den sozialen Netzwerken

Sperrungen auf Grund von vermeintlich illegalen Inhalten häufen sich mittlerweile auf Instagram – teilweise aus nicht nachvollziehbaren Gründen. Gerade dann, wenn eine Existenz dahintersteht, ist das Löschen eines Accounts besonders schlimm.

Daher wird beim "Netzwerkdurchsetzungsgesetz", dass Hass und Hetze im Netz bekämpfen soll, ein sogenanntes "Gegenvorstellungsverfahren" eingeführt. Damit müssen soziale Netzwerke ihren Nutzer:innen die Möglichkeit geben, sich außergerichtlich gegen die Sperrung zu wehren.

Verwendete Quellen: Fr.de, sueddeutsche.de, kbv.de, finanzen.net

slr Brigitte

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