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Neue Reform Dürfen Scheidungskinder bald ihren Namen ändern?

Mann und Frau haben ihre Hände auf einem Dokument, in der Mitte liegen Eheringe
© olly / Adobe Stock
Das Namensrecht in Deutschland ist aktuell noch sehr streng. Nach einer Scheidung können Kinder ihren Namen nicht ändern und in der Ehe darf nur einer den Doppelnamen tragen. Justizminister Marco Buschmann möchte das jetzt ändern.

"Gerade bei der Frage des Doppelnamen ist das geltende Recht viel zu restriktiv“, sagt Marco Buschmann. Eheleute sollen die Möglichkeit haben, ihre Verbundenheit auch durch einen gemeinsamen Doppelnamen zum Ausdruck bringen zu können.

Namensreform: Ehepartner:innen sollen beide Doppelnamen annehmen können

Bisher sieht die Regelung vor, dass ein:e Ehepartner:in den Nachnamen des anderen mit einem Bindestrich vor oder hinter den eigenen Nachnamen hängen kann. Wenn also Herr Schmidt und Frau Müller heiraten, dann kann Herr Schmidt sagen, er möchte gerne Schmidt-Müller heißen, seine Frau bleibt aber Frau Müller. Es ist aktuell nicht möglich, dass beide Schmidt-Müller oder Müller-Schmidt heißen – und diesen Namen dann auch an ein gemeinsames Kind weitergeben.

Dieses Namensrecht will Buschmann reformieren und dazu bald einen Gesetzesentwurf vorlegen. Weitere Änderungen aus dem Koalitionsvertrag in Bezug auf das familiäre Zusammenleben sollen ebenfalls noch folgen. "Das Namensrecht ist das Vorhaben, das wir als erstes ins Gesetzblatt bringen wollen", sagt er der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Scheidungskinder sollen Namen ändern können

Einen ebenso dringenden Handlungsbedarf sieht Buschmann bei Scheidungskindern. "Es ist heute eine völlig alltägliche Situation, dass ein Elternteil nach einer Scheidung wieder seinen vorehelichen Namen annimmt", sagt der Justizminister. Wenn das Kind bei der Mutter bleibt und sie ihren vorehelichen Namen wieder annimmt, dann haben Mutter und Kind unterschiedliche Nachnamen. Teilweise kann dies zu Verwirrungen führen. Buschmann will den Familien somit zumindest die Chance geben, selbst zu entscheiden.

"Die Vielfalt des familiären Zusammenlebens ist in den letzten Jahrzehnten größer geworden", sagt Buschmann. Das deutsche Familienrecht hinke dem teilweise hinterher. Deshalb habe sich die Ampel-Regierung ambitionierte Reformen vorgenommen: im Namensrecht, im Abstammungsrecht, im Kindschaftsrecht und im Unterhaltsrecht. "Zügig aber sorgsam setzen wir diese Projekte Schritt für Schritt um", kündigt der Bundesjustizminister an. Geht die geplante Reform ohne größere Streitigkeiten durch, soll es weitergehen. Buschmann zumindest ist optimistisch. Er sagt: "Die Reform des Namensrechts wird der stimmige Auftakt sein für die umfassende Modernisierung des Familienrechts."

Verwendete Quelle: dpa.de

slr Brigitte

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