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Bundesrat stimmt zu! Kontakte, Quarantäne und Co. – das sind die neuen Corona-Regeln

Bundesrat stimmt zu!: Kontakte, Quarantäne und Co. – das sind die neuen Corona-Regeln
© Michael Bihlmayer / Shutterstock
Die neue Omikron-Variante hat auch in Deutschland mittlerweile die Oberhand gewonnen – die Inzidenz liegt aktuell bei 470 (Stand: 14. Januar). Bund und Länder hatten sich in der vergangenen Woche über neue Corona-Maßnahmen beraten – der Bundesrat hat den neuen Regeln jetzt zugestimmt.

In London müssen Soldaten in den Kliniken aushelfen, in New York fährt die U-Bahn nur noch unregelmäßig. Die ansteckende Omikron-Variante schlägt erbarmungslos zu. Um die Grundversorgung in Deutschland aufrechtzuerhalten, diskutierten Bund und Länder zusammen mit Bundeskanzler Olaf Scholz über neue Maßnahmen in der Corona-Pandemie.

Die neuen Regeln gelten ab dem Zeitpunkt, wenn die Bundesländer es in ihr jeweiliges Landesrecht integriert haben. Geplant war die Umsetzung des Regelwerkes ab dem 15. Januar 2022.

Quarantäne

Bisher galt bei einer Infektion mit der Omikron-Variante eine strikte Quarantäne von 14 Tagen, die nicht durch einen negativen Test vorzeitig beendet werden konnte. Bund und Länder haben sich jetzt auf neue, verkürzte Regeln für die Isolation (von Erkrankten) und die Quarantäne (von Kontaktpersonen) geeinigt.

Kontaktpersonen, die entweder geboostert, "frisch" doppelt geimpft, geimpft und genesen oder "frisch" genesen sind, sind von einer Quarantäne ausgeschlossen. "Frisch" bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Erkrankung beziehungsweise Impfung nicht weniger als drei Monate zurückliegen darf.

Für alle anderen gilt: Die Isolation oder Quarantäne endet nach zehn Tagen ohne Test. Eine frühzeitige Beendigung der Quarantäne und Isolation ist frühestens nach sieben Tagen möglich – entweder mit einem negativen PCR- oder Schnelltest.

Beschäftigte von Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe müssen sieben Tage in Quarantäne oder Isolation. Wichtig: Bei ihnen ist nach dieser Zeit die Vorlage eines PCR-Tests verpflichtend, hinzu kommt, dass sie mindestens 48 Stunden symptomfrei sein müssen.

Für Schüler:innen sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden. Infizierte müssen sieben Tage in Isolation. 

Diese Maßnahmen gelten unabhängig von der Virusvariante an der die Betroffenen erkrankt sind.

Kontaktbeschränkungen

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte zwar vor der Bund-Länder-Konferenz strengere Regeln gefordert, jedoch einigten sich die Minister:innen darauf, dass die bisher bestehenden Regelungen ausreichen. Sind alle geimpft, dürfen sich insgesamt zehn Menschen treffen – diese Regelung gilt in Innen- und in Außenbereichen. Eine nicht geimpfte Person darf sich nur mit dem eigenen Haushalt und zwei weiteren Personen treffen.

Gastronomie

Flächendeckend wird in der gesamten Gastronomie in Deutschland die 2G-Plus-Regel gelten. Zutritt haben demnach nur noch geimpfte oder genesene Menschen mit einem aktuellen Test. Geboosterte sind von der Testpflicht ausgenommen – die Regel gilt unabhängig von der Inzidenz.

Die finanziellen Hilfen gerade für die Gastronomie werden erneut verlängert. Die Überbrückungshilfe IV wird jetzt noch einmal angepasst, um anfallende Mehraufwände und -kosten durch höhere Kontrollen aufzufangen.

Impfpflicht

Bundeskanzler Olaf Scholz sprach sich weiterhin für eine allgemeine Impfpflicht aus. Rückenwind bekam er dabei von den 16 Länderchef:innen. Einen Zeitplan, wie es diesbezüglich weitergeht, gibt es aktuell noch nicht. Der Bundestag werde darüber zeitnah beraten, so Scholz.

Epidemische Lage

Die unionsgeführten Bundesländer hatten gefordert, die epidemische Lage wieder festzustellen, um bundesweit schneller Maßnahmen umsetzen zu können. Sie konnten sich nicht durchsetzen – die epidemische Lage von nationaler Tragweite wird nicht wieder festgestellt.

Masken

Bei der Pressekonferenz wurde noch einmal dazu aufgefordert, dass im Handel und im ÖPNV möglichst nur noch FFP2-Masken getragen werden sollten. Im Beschluss von Bund und Ländern wurde an die Homeoffice-Pflicht erinnert, damit nicht notwendige Fahrten im ÖPNV verhindert werden können.

Verwendete Quellen: Pressekonferenz der Bund-Länder-Konferenz, zeit.de, ndr.de, tagesschau.de

slr Brigitte

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