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Das ändert sich künftig im Sexualstrafrecht

Das ändert sich künftig im Sexualstrafrecht
© Dean Drobot/shutterstock
Der Bundestag will Frauen besser vor sexuellen Übergriffen schützen. Er hat deshalb folgende Änderungen im Strafgesetzbuch beschlossen.

Die Silvesterübergriffe in Köln, der Fall Gina Lisa Lohfink ... In letzter Zeit wurde immer wieder über das Sexualstrafrecht in Deutschland diskutiert. Der Bundestag hat heute ein verschärftes Gesetz auf den Weg gebracht.

Was ändert sich?

Künftig soll sich nicht nur jeder strafbar machen, der Sex mittels Gewalt und Gewaltandrohung erzwingt, sondern auch, wer dabei gegen den "erkennbaren Willen" des Anderen handelt. Es reicht also aus, wenn man "Nein" zum Sex sagt oder eine ablehnende Geste macht.

Außerdem sollen bei sexuellen Übergriffen durch eine Gruppe, auch bei aufdringlichem Grapschen, alle Teilnehmer belangt werden können (auch wenn sie nicht direkt daran beteiligt sind). Dieser Punkt wurde besonders im Hinblick auf die Silvesternacht von Köln mit ins Gesetz aufgenommen. Eine weitere Neuerung ist, dass im Falle einer Verurteilung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe die Täter schneller ausgewiesen werden können.

Es gibt auch Kritik

Das neue Gesetz bekommt nicht nur Zuspruch: Die Grünen bemängeln die neue Gruppen-Regelung. Sie befürchten, dass dadurch auch Menschen belangt werden, die gar keine Tat begangen haben. Andere kritisieren, dass das Gesetz immer noch zu viele Schlupflöcher bietet.

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

So, wie es aussieht, wird es nicht vor Herbst in Kraft treten, denn der Bundesrat befasst sich erst nach der Sommerpause mit dem Gesetz.

as

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