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Mutter-Kind-Kur: Was tun, wenn Mama eine Auszeit braucht?

Habe ich Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur und wenn ja, wie bekomme ich sie? In 9 Schritten zur Kur, die zu euch passt.

Für die Kinder da sein, den Haushalt managen, im Job bestehen: Das ist der stressige Alltag vieler Mütter. Wenn finanzieller Druck, chronische Krankheiten, Beziehungsprobleme oder pflegebedürftige Angehörige dazukommen, werden aus den täglichen Anforderungen schnell schwere Belastungen. Das gilt insbesondere für alleinerziehende Mütter. Und weil sie funktionieren müssen, ignorieren sie oft Stresssymptome wie Schlafstörungen, Erschöpfung, Ängste, Rücken- und Kopfschmerzen. Die Folgen: Burnout oder Depressionen.

Wenn Mütter überlastet sind, kann eine Auszeit unter ärztlicher und therapeutischer Betreuung in einer Rehaklinik Wunder wirken. Deshalb haben sie Anspruch auf Mutter-Kind-Kuren - selbst dann, wenn ihre Kinder gesund und munter sind, eine Trennung von der Mutter aber nicht zumutbar ist.

Wie beantrage ich eine Mutter-Kind-Kur?

Grundsätzlich haben alle Erziehungsberechtigten zusammen mit ihren Kindern Anspruch auf einen Kuraufenthalt. Voraussetzung: Eure Krankenkasse muss die Kur genehmigen. Dafür müsst ihr Antragsunterlagen ausfüllen und ein ärztliches Attest vorlegen.

Eure Ärztin/euer Arzt sollte das Attestformular möglichst ausführlich ausfüllen. Ist euer Kind ebenfalls kurbedürftig, benötigt es ebenfalls ein Attest. Für die Bewilligung einer Kurmaßnahme reicht es nicht aus, wenn nur euer Kind kurbedürftig ist.

Wie finde ich die richtige Klinik?

Ihr träumt von einer Kur auf der Insel Sylt oder an einem Nordseedeich? Das kann mit etwas Glück klappen, denn ihr genießt ein sogenanntes Wunsch- und Wahlrecht. Das heißt, eure Krankenkasse muss "berechtigte Wünsche" berücksichtigen.

Die Kurkliniken, die ihr auswählt, sollten allerdings über einen Versorgungsvertrag mit den Gesetzlichen Krankenkassen (wie AOK oder Barmer) verfügen und müssen nachweislich für die Behandlung eurer persönlichen Problematik geeignet sein - etwa auf psychosomatische Therapien spezialisiert sein oder andere, für euch passende Schwerpunktkuren anbieten. Außerdem sollten die Kliniken nach anerkannten Qualitätsstandards zertifiziert sein. Am besten, ihr nennt eure Wunschklinik schon in eurem Kurantrag.

Was passiert während der Kur?

Abgestimmt auf eure gesundheitliche Situation und euer Lebensumfeld wird eine Therapie mit medizinischen, physiotherapeutischen und/oder psychosozialen Komponenten erstellt. Meistens gibt es auch Angebote zu gesunder Ernährung. Idealerweise lernt ihr während der Rehabilitation Strategien, wie ihr euren Alltag künftig einfacher und vor allem schonender bewältigt.

Die Kinder werden in Gruppen pädagogisch betreut, häufig gibt es auch Angebote für euch beide. Außerhalb der Ferien findet in einigen Kliniken schulbegleitender Unterricht statt.

Was kostet mich die Kur?

Hat die Krankenkasse die Kurmaßnahme genehmigt, übernimmt sie sämtliche Kosten inklusive der Anreise. Lediglich ein Eigenanteil von 10 Euro pro Tag wird den Müttern zugemutet. Kinder bezahlen nichts.

Wie lange dauert eine Mutter-Kind-Kur?

Eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur dauert drei Wochen, kann bei Bedarf aber verlängert werden.

Muss ich dafür Urlaub nehmen?

Nein! Mutter-Kind-Kuren, die von Arbeitnehmerinnen in Anspruch genommen werden, werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.

Was passiert mit meinen Angehörigen zuhause?

Falls ihr Kinder zuhause lasst oder die Mutter, um die ihr euch normalerweise kümmert, ist es möglich, dass eure Krankenkasse für den Zeitraum eurer Reha eine Familienpflegerin bezahlt.

Die Kasse lehnt meinen Antrag ab - und jetzt?

Die Enttäuschung ist groß: Die Kasse hat euren Antrag abgelehnt. Dann solltet ihr innerhalb eines Monats unbedingt schriftlich Widerspruch einlegen! Häufig wird der Antrag im zweiten Schritt genehmigt.

Wie oft habe ich Anspruch auf eine Kur?

Eine Mutter-Kind-Kur kann bei Bedarf alle vier Jahre wiederholt werden.

Kurberatung gibt's beim Müttergenesungswerk und beim Wohlfahrtsverband

Wer sich erstmalig mit dem Thema auseinandersetzt, kann sich an die Beratungsstellen des Müttergenesungswerks (MGW) oder des Paritätischen Wohlfahrtsverbands wenden. Das Müttergenesungswerk, das sich seit 1950 für die Gesundheit von Müttern engagiert, sowie der Wohlfahrtsverband bieten eine detaillierte Kurberatung an und informieren ausführlich über alle Formalitäten und Kurkliniken.

Übrigens: Alle genannten Regelungen gelten auch für Väter. Auch sie leiden zunehmend unter der Mehrfachbelastung durch Beruf, Haushalt und Erziehung.

Wir wünschen gute Erholung!

sar

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