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Der Fall Gina-Lisa Lohfink: Wer ist hier im Recht?

Der Fall Gina-Lisa Lohfink: Wer ist hier im Recht?
© Andreas Rentz / Staff / Gettyimages
Gina-Lisa Lohfink hat zwei Männer wegen Vergewaltigung angezeigt. Nun steht sie selbst vor Gericht.

"Eine Vergewaltigung, im Film dokumentiert"

Ex-GNTM-Kandidatin Gina-Lisa Lohfink hat 2012 zwei Männer wegen Vergewaltigung angezeigt. Von dem Vorfall gibt ein Video, auf dem sie mit einem Mann auf einem Sofa liegend zu sehen ist und drei Mal deutlich zu ihm sagt: "Hör auf!"

Nach der betreffenden Nacht habe sie sich nach eigener Aussage zunächst an nichts erinnern können. Sie vermutet, dass die Männer ihr K.O.-Tropfen verabreicht haben. Erst als Lohfink die Video-Aufnahme von sich sieht, die die betreffenden Männer im Netz verbreiten und an die Medien verkaufen wollen, geht sie vor Gericht.

Keine Verurteilung wegen sexueller Nötigung

Trotz der Videoaufnahme werden die beiden Männer lediglich zu geringen Geldstrafen wegen der Verbreitung des Filmmaterials verurteilt. Das Gericht sieht keine ausreichenden Beweise für den Tatbestand einer Vergewaltigung oder sexuellen Nötigung.

Lohfinks Verteidiger Burkhard Benecken sagte zur "Welt", dass das Video keinen Zweifel daran lasse, dass es sich um nicht einvernehmlichen Sex gehandelt habe. "Eine Vergewaltigung, im Film eindeutig dokumentiert." Und der "Stern" berichtet: "Fast jeder, der das Material zu sehen bekommt, ist überzeugt, eine Straftat zu erkennen."

Nun sitzt Lohfink selbst auf der Anklagebank

Nun aber sitzt die Frau auf der Anklagebank: Lohfink soll 24.000 Euro wegen Falschaussage zahlen.

Vor Gericht beteuert sie, immer die Wahrheit gesagt zu haben. Und fügt hinzu: "Eines weiß ich genau. Ich würde niemals wieder in meinem Leben, auch als Geschädigte, ohne einen Strafverteidiger zur Polizei gehen. Bedauerlicherweise verstehe ich heute auch, dass viele Frauen, obwohl sie Opfer einer Sexualstraftat geworden sind, aus Angst vor Konsequenzen in Bezug auf die eigene Person den Weg zur Polizei nicht mehr gehen. Ich finde es traurig, dass ich dies sagen muss, aber ich wusste nicht, dass man von der Geschädigten zur Täterin gemacht werden kann."

Was ist das für ein Signal an Frauen, die sexuelle Gewalt erleben?

Für die vielen Frauen in Deutschland, die sexuelle Gewalt erleben, könnte dieser Vorgang ein fatales Signal sein. Schon jetzt kommt es bei rund 160.000 angenommenen Vergewaltigungen pro Jahr nur zu wenigen Verurteilungen: ungefähr 1.000.*

Viele Frauen zeigen ihre Peiniger nicht an – aus Scham, weil die Männer zur Familie oder zum "Freundeskreis" gehören. Oder weil sie Angst vor Vorverurteilung und den demütigenden Fragen der Justiz haben.

Immer noch sehen sich Frauen dem Verdacht ausgesetzt, dass sie nicht ganz unschuldig an einer Sexualstraftat sind: falsche Kleidung, falsches Benehmen, falscher Ort, selber schuld. Klar ist: Im Falle von Lohfink schwingt ein mehr oder weniger explizit geäußerter Vorwurf mit: So ein "Busensternchen" ("B.Z.") fordere das ja schon irgendwie heraus. Im Gerichtsflur wurde sie von drei Männern als "Hure" beschimpft.

"NEIN heißt NEIN" lautet ein Grundsatz, den Feministinnen schon lange fordern. Gut möglich, dass der Fall Gina-Lisa Lohfink die Debatte um eine Verschärfung des Sexualstrafrechts neu entfacht.

Der Prozess soll am 27. Juni in Berlin fortgesetzt werden.

*Nachtrag der Redaktion, 22.06.2016: Die genannten Zahlen zu Vergewaltigungen und der Verurteilung von Tätern in Deutschland stammen von "Terre des Femmes e. V."

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