Anzeige

Kempten 14-Jährige schlägt Zwölfjährige brutal nieder – Schaulustige filmen, statt einzugreifen

Kempten: Kemptner Rathaus
Die Kemptner Polizei führt derzeit weitere Zeugenvernehmungen bezüglich der Geschehnisse und der online verbreiteten Aufnahmen der Tat durch (Symbolbild der Stadt Kempten)
© Sina Ettmer Photography / Shutterstock
Am Wochenende kam es im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben zu einer Schlägerei, bei der eine Zwölfjährige verletzt wurde. Beistehende filmten die Tat, statt einzugreifen.

Am vergangenen Samstag kam es am frühen Abend im Hofgarten von Kempten zu einer Körperverletzung, bei der nach ersten Meldungen eine Zwölfjährige das Bewusstsein verlor.

Kemptnerin begab sich in ärztliche Behandlung

Eine 14-jährige Kemptenerin schlug derart massiv auf die jüngere ein, dass ihre Gegnerin für kurze Zeit bewusstlos schien. Rettungssanitäter hätten sich vor Ort um die Zwölfjährige gekümmert, sagte ein Polizeisprecher im Gespräch mit dem Fernsehsender RTL. Das Mädchen habe aber nicht sofort ins Krankenhaus gemusst, sondern begab sich im Nachgang in ärztliche Behandlung. Die anfänglich durch das Polizeipräsidium berichtete Bewusstlosigkeit der Zwölfjährigen konnte im Nachgang der Ereignisse nicht mehr gesichert festgestellt werden, wie ein Polizeisprecher dem stern sagte.

Einige der anwesenden Zeugen griffen jedoch nicht ein, sondern hielten die Tat mit ihrem Mobiltelefon fest. Die Bilder verbreiteten sich im Nachgang über diverse Social-Media- Plattformen. Das Video der Tat wurde im Anschluss auch auf dem Mobiltelefon der Täterin gefunden. Weshalb es zu dem Angriff kam, ist derzeit noch unklar. Die Ermittlungen zu den Hintergründen dauern noch an. Die zuständige Polizeibehörde wolle noch Zeugen vernehmen, wie deren Sprecher gegenüber RTL erklärte. In jedem Fall werde gegen die untätigen Augenzeugen wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt.

Gaffer-Regeln durch Bundestag verschärft

Das Gaffer-Problem erhielt in den letzten Jahren medial größere Aufmerksamkeit. Schon seit 2017 gilt die Behinderung von Einsatzkräften als Straftat, im Juli 2020 verschärfte der Bundestag auch die Regeln für das Filmen und Fotografieren von Unfallopfern. Nun riskiert, wer beispielsweise einen Toten fotografiert, eine Geldstrafe oder bis zur zwei Jahre Haft. Unter Strafe steht auch das Veröffentlichen von Bildern oder Videos. Wer "eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt" oder diese Aufnahmen "einer dritten Person zugänglich macht" erfüllt bereits den Straftatbestand.

Wie häufig es zu Verstößen kommt, wird derzeit noch nicht statistisch erfasst. Das Bundeskriminalamt will Verstöße gegen den betreffenden Paragraphen 201a zwar künftig ausweisen, dort tauchen aber voraussichtlich nur Extremfälle auf, wie Franka Haedke, Sprecherin der Polizei Bremen, dem stern sagte.

Quellen: Polizeipräsidium Schwaben, RTL

Dieser Artikel erschien ursprünglich auf stern.de.

km/stern

Mehr zum Thema

VG-Wort Pixel