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Kurzarbeit Was du für deine Steuererklärung unbedingt wissen musst

Kurzarbeit: Eine Frau macht ihre Steuererklärung
© Yuricazac / Shutterstock
Du warst oder bist während der Coronakrise in Kurzarbeit? Dann haben wir wichtige Nachrichten für dich: Das wird vermutlich ein steuerliches Nachspiel für dich haben ...

Millionen von Arbeitnehmer*innen waren in der Coronakrise von Kurzarbeit betroffen, angemeldet wurde sie in Deutschland für mehr als zehn Millionen Beschäftigte zahlreicher Unternehmen. Im Zeitraum der Kurzarbeit selbst bedeutet das für die Betroffenen in erster Linie: Weniger Arbeit, weniger Geld – aber wenigstens nicht arbeitslos! Doch auch wenn die Kurzarbeit wieder vorbei ist, wird sie für die meisten noch Nachwirkungen haben. Welche, hat uns Steuerfachmann Rudolf Gramlich vom Steuerring in einem sehr aufschlussreichen Gespräch und mit ausgesprochen viel Geduld erklärt.

Kurzarbeit: Steuererklärung ist (in den meisten Fällen) Pflicht

Schlechte Nachrichten für alle Steuermuffel: Wer in diesem Jahr in Kurzarbeit war, muss für 2020 wohl oder übel eine Steuererklärung abgeben – es sei denn, man war nur ein paar Tage oder zu einem sehr geringen Prozentsatz in Kurzarbeit. "Wenn man mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld im Jahr bekommen hat, ist man verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen", sagt Rudolf Gramlich. Und so weit können wir uns wohl aus dem Fenster lehnen: Bei den meisten, die während Corona von Kurzarbeit betroffen waren, ist das der Fall. Ein Beispiel: Angenommen, du arbeitest einen Monat lang 50 Prozent und bekommst deshalb 1.000 Euro weniger Nettolohn als sonst. Dann zahlt die Bundesagentur für Arbeit (BA) 60 Prozent von diesen 1.000 Euro, also 600 Euro. Damit hast du nach einem Monat Kurzarbeit die 410-Euro-Grenze schon überschritten. Wenn du dagegen 90 Prozent arbeitest, fehlt dir nicht so viel von deinem Gehalt, sodass du weniger Lohnersatz von der BA bekommst – dann liegst du vielleicht auch nach mehreren Monaten noch unter 410 Euro. Warst du dagegen zu 100 Prozent in Kurzarbeit und hast somit gar keinen Lohn von deinem Arbeitgeber erhalten, musst du gar nicht erst rechnen: Dir steht eine Steuererklärung bevor. 

Der Grund, aus dem die Pflicht zur Steuererklärung bei Kurzarbeit besteht, führt uns zum nächsten Problem: Während du in Kurzarbeit warst, wurde dir leider nicht automatisch der richtige Betrag an Steuern abgezogen. Und das muss das Finanzamt mithilfe deiner Steuererklärung korrigieren.

Kurzarbeit: Nachträgliche Anpassung wird (so gut wie) sicher nötig sein

"Kurzarbeitergeld ist als Lohnersatzleistung nicht steuerpflichtig, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt", sagt Gramlich. Und das bedeutet Folgendes: Du bekommst in Kurzarbeit einen geringeren Bruttolohn von deinem Arbeitgeber als sonst. Dadurch zahlst du nicht nur weniger Steuern, sondern auch einen geringeren Steuersatz, weil der in unserem Steuersystem einer Progression unterliegt: Wer 30.000 Euro verdient, muss davon weniger Prozent an Steuern abgeben als jemand, der 100.000 Euro verdient. Also: Dein Steuersatz sinkt (sehr wahrscheinlich) durch deine Gehaltseinbußen. Dein Arbeitgeber wendet den Steuersatz, der für dein reduziertes steuerpflichtiges Gehalt gilt, auf deinen Lohn an. Dieser Betrag geht automatisch in den Steuertopf. Aber: Du bekommst ja auch noch das Kurzarbeitergeld von der BA, und obwohl das nicht versteuert wird, wirkt es sich auf deinen Steuersatz aus – er wird dadurch höher. "Damit soll die Leistungsfähigkeit eines Steuerzahlers abgebildet werden.", erklärt der Steuerexperte. "Wer etwa 30.000 Euro bei 100 Prozent Gehalt bekommt, ist weniger leistungsfähig als jemand, der 30.000 Euro bei 75 Prozent Kurzarbeit erhält und zusätzlich Kurzarbeitergeld bezieht." Und dem soll mit dem höheren Steuersatz Rechnung getragen werden. 

Den genauen Steuersatz zu errechnen, der sich aus der Kombination aus deinem reduzierten steuerpflichtigen Lohn und deinem Kurzarbeitergeld ergibt, ist recht kompliziert, aber im Detail müssen wir die Rechnung auch nicht nachvollziehen – dafür gibt es schließlich das Finanzamt. Wichtig für dich zu wissen, ist nur: Durch das Kurzarbeitergeld wird der Steuersatz, den du leisten müsstest (bzw. musst), höher als der, der beim automatischen Abzug deiner Steuern durch deinen Arbeitgeber angewendet wurde. Und das bedeutet für eine ganze Reihe von Kurzarbeit-Betroffenen: Nachzahlungen

Doch nicht unbedingt für alle: "Wer zu 100 Prozent in Kurzarbeit war und somit gar keinen Lohn von seinem Arbeitgeber bekommen hat, kann unter Umständen sogar mit Steuerrückzahlungen rechnen", so Gramlich. Hat dir dein Arbeitgeber über mehrere Monate gar kein Gehalt gezahlt, wurden auch gewisse Freibeträge nicht angewendet, die dir aber trotz Kurzarbeit wie immer für das ganze Jahr zu Hundert Prozent zustehen. "Es ist völlig individuell und von der jeweiligen Situation abhängig, wie sich die Kurzarbeit konkret auf die Steuer auswirkt", betont der Experte. Doch worauf sich alle Betroffenen gefasst machen können: Sie wird sich auswirken! Und wer es irgendwie schafft, sollte das am besten schon jetzt beim Haushalten und Verwalten der eigenen Finanzen berücksichtigen – und sich für den Fall der Fälle etwas zurücklegen.

Du hast Steueranliegen oder konkrete Fragen zu deiner Situation? Wir können dir den Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. als Beratungsstelle absolut empfehlen! Herzlichen Dank, lieber Herr Gramlich, für das Interview!

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