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Krankenkassen Schwangerschaftsvorsorge, Eizellen einfrieren: 4 Dinge, die die Kasse jetzt übernimmt

Krankenkassen übernehmen ab 1. Juli neue Therapien
© ESB Professional / Shutterstock
Ab dem 1. Juli übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen mehr Behandlungen und Therapien. Davon profitieren unter anderem werdende Mütter und Krebspatient:innen.

1) Rhesusfaktor-Untersuchung in der Schwangerschaft

In der Schwangerschaft kann es zu einer Blutgruppen- oder Rhesusunverträglichkeit kommen, wenn die Blutgruppe oder der Rhesusfaktor von Mutter und Kind nicht zusammenpassen. Erwartet eine Rhesus-negative Frau ein Rhesus-positives Kind, kann das lebensbedrohliche Folgen für das Baby haben.

Ab 1. Juli können Schwangere mit Rhesus-negativer Blutgruppe den Rhesusfaktor ihres Kindes schon während der Schwangerschaft auf Kosten der Kasse bestimmen lassen. Dadurch kann die prophylaktische Behandlung mit Anti-D-Immunglobulinen vermieden werden.

2) Konservierung von Sperma und Eizellen bei Krebspatient:innen

Krebspatient:innen können durch eine Krebstherapie unfruchtbar werden. Damit sie trotzdem später einmal Kinder bekommen können, bezahlt die Krankenkasse nun Maßnahmen zum Einfrieren und Lagern von Eizellen oder Spermien. Diese "Kryokonservierung" steht jetzt allen gesetzlich Versicherten vor einer potenziell keimzellschädigenden Therapie zu.

Frauen haben bis zum vollendeten 40. Lebensjahr Anspruch auf die Kostenübernahme, Männer bis zum 50. Lebensjahr. Ein rückwirkender Anspruch besteht allerdings nicht, so der Krebsinformationsdienst. Doch bei Patient:innen, die schon vor dem 1. Juli mit der "Kryokonservierung" begonnen haben, kommt die Kasse ab dem 1. Juli zumindest für die weiteren Kosten auf.

3) Zugang zu langfristiger Physio- und Ergotherapie

Auch der Leistungsumfang bei Physio-, Sprach- und Ergotherapie-Maßnahmen wird ab 1. Juli für viele Patient:innen erhöht. Laut Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist jetzt eine langfristige Behandlung bei mehr Krankheiten möglich. Neu hinzugekommen sind etwa das Guillain-Barré-Syndrom, eine Erkrankung des peripheren Nervensystems, die Glasknochenkrankheit sowie schwere Verbrennungen und Verätzungen. Die entsprechenden Verordnungen können bei diesen und vier weiteren neu hinzugekommenen Diagnosen wiederholt für jeweils zwölf Wochen ausgestellt werden. Geändert hat sich auch die Höchstmenge an Ergotherapie-Einheiten pro Verordnung bei bestimmten Diagnosen: von maximal 10 auf 20.

4) Umfangreichere Therapie bei Parodontitis

Patient:innen mit schwerer Parodontitis erhalten ein umfangreiches Therapieangebot. Betroffene erhalten ab sofort eine systematische Behandlung mit einer strukturierten Nachsorge. Sie können den Behandlungserfolg häufiger kontrollieren lassen, und auch die "sprechende Zahnmedizin" findet erstmal Eingang in die Parodontitis-Therapie: Patient:innen werden zu besserer Mundhygiene angeleitet und somit aktiver in die Therapie eingebunden.

Brigitte

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