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Keine Kleidervorschriften für Frauen, bitte!

Keine Kleidervorschriften für Frauen, bitte!
© picture alliance/abaca
Frankreichs Burka-Verbot ist rechtens, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. BRIGITTE-Redakteurin Claudia Kirsch ist da anderer Ansicht.

Wir saßen Eis essend auf einem sonnigen Platz. Eine Frau in einem schwarzen Niqab ging vorbei, ihr Mann an ihrer Seite. Das Gewand ließ - ähnlich wie die Burka - nur einen Sehschlitz für die Augen frei und schleifte auf dem Boden. Ich guckte dem Paar hinterher und dachte: Diese Frau kann nicht mal ein Eis essen. Ich musterte den Mann und dachte reflexhaft an Gewalt und Unterdrückung.

Gestern, zwei Tage nach dieser Begegnung, billigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Verbot der Burka in Frankreich. Ich dachte an die Frau und fragte mich: Und was, wenn sie sich freiwillig für den Ganzkörperschleier entschieden hat? Soll ihr der genommen werden, weil unsere Kultur damit nicht klarkommt? Möchte ich wirklich, dass Frauen Kleidervorschriften gemacht bekommen? Nein, die Vorstellung ist mir ebenfalls unerträglich. Ein Dilemma.

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Ich weiß nicht, wie sich eine Frau im Niqab oder der Burka fühlt. Ich weiß aber, dass ihr Leben bestimmt nicht besser wird, wenn man ihr verbietet, verhüllt zum Einkaufen zu gehen. Erst recht, wenn sie einen Mann hat, der ihr nicht erlaubt, ohne Schleier auf die Straße zu gehen. Ob sie sich unter Zwang oder freiwillig verhüllt - es kann nicht sein, dass eine Frau für ihre Kleidung bestraft wird. Ganz abgesehen davon, dass die Bemühungen um Integration durch Verbote ganz sicher nicht befördert werden.

Ich werde beim Anblick eines Ganzkörperschleiers immer Abwehrreflexe entwickeln. Ich bin aber auch gegen staatliche Kleidervorschriften für Frauen. Auch wenn sie mit einem Niqab oder einer Burka in der Öffentlichkeit kein Eis essen können.

Hintergrund

Seit 2011 droht in Frankreich jeder Frau eine Geldbuße von 150 Euro, wenn sie in der Öffentlichkeit den Ganzkörperschleier Burka oder den Gesichtsschleier Nikab trägt. Das Gesetz richtet sich allerdings nicht explizit gegen Burka und Nikab, sondern gegen jede Art der Vermummung in der Öffentlichkeit. Weil sie sich in ihren Grundrechten verletzt sah, hatte eine junge französische Muslimin gegen das Gesetz geklagt - vergebens. Am 1. Juli 2014 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Burka-Verbot in Frankreich für rechtens erklärt. Das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit stelle keine Verletzung der Grundrechte dar, hieß es aus Straßburg. Es sei "legitim", wenn der Staat mit solchen Maßnahmen die Voraussetzungen für ein "Zusammenleben" in der Gesellschaft wahren wolle. In Belgien gilt ebenfalls seit dem Jahr 2011 ein Verschleierungsverbot.

Text: Claudia Kirsch

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