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Kindesmisshandlung: Der Fall Kevin

In seinem kurzen Leben hat der kleine Kevin aus Bremen viel Leid ertragen müssen. Er erlitt 21 Knochenbrüche und starb schließlich an den Folgen der Verletzungen. Das Landgericht Bremen verurteilte den Ziehvater des Jungen nun zu zehn Jahren Haft.

Wenn es um das Versagen von Jugendämtern, um das Fehlverhalten von Vormündern, um Schludrigkeiten von Ärzten geht, fällt neuerdings stets ein Name: Kevin. Der kleine Junge aus Bremen, dessen Leiche in mehrere gelbe Wertstoffsäcke und Stoff-Fetzen verpackt im Kühlschrank seines Ziehvaters Bernd K. gefunden wurde, ist zum Synonym geworden für das Nichthandeln von Behördenmitarbeitern.

Doch im Prozess vor dem Landgericht Bremen sollte nicht ergründet werden, ob und wie die Behördenmitarbeiter sich strafbar gemacht haben. Das sei nicht die Aufgabe der Strafkammer, stellte der Vorsitzende Richter Hartmut Kellermann bei der Urteilsverkündung noch einmal klar.

Die Frage, mit der sich das Gericht befasste, lautete vielmehr: Hat der Angeklagte Bernd K. seinen Ziehsohn Kevin misshandelt und schließlich getötet? Soll er, wie es die Staatsanwaltschaft forderte, wegen Mordes verurteilt werden und 13 Jahre ins Gefängnis kommen? Oder hat er sich einer Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht?

Die Suche nach einer Antwort gestaltete sich schwierig. Denn Bernd K., ein großer Mann mit blauen Augen, schulterlangen, zum Zopf gebundenen Haaren und Geheimratsecken, machte bei der Beweisaufnahme von dem Recht eines jeden Angeklagten Gebrauch - dem Recht zu schweigen.

Nur einmal ergriff er das Wort, nachdem seine beiden Verteidiger ihr Plädoyer gehalten hatten, sagte: "Ich finde bis heute nicht die richtigen Worte, um meine Fassungslosigkeit zu beschreiben und meine Betroffenheit richtig zum Ausdruck zu bringen. Wenn ich sage, dass ich maßlos traurig bin, dann ist es unzutreffend. Es ist viel mehr als Traurigkeit. Das mit Kevin tut mir maßlos leid. Ich bin erschüttert über die Katastrophe. Meine Reue ist so drastisch."

Um zu ergründen, was geschehen ist, hörte das Gericht an 29 Prozesstagen insgesamt 85 Zeugen, davon 25 Sachverständige. Bei den vielen Befragungen wurde noch einmal deutlich: Kevins Mutter Sandra K. und sein Ziehvater Bernd K. waren überhaupt nicht dazu in der Lage, sich um ein Kind zu kümmern.

Schon bei Kevins Geburt im Januar 2004 warnen Ärzte und eine Familienhebamme davor, den Säugling in die Arme seiner Mutter und seines Ziehvaters zu entlassen. Sie zweifeln daran, dass das Kind bei seiner Mutter Sandra K., massiv drogen- und alkoholsüchtig, HIV-positiv, mit Hepatitis B und C infiziert, vorbestraft und seinem Ziehvater Bernd K., ebenfalls drogensüchtig und vorbestraft, richtig aufgehoben ist. Dennoch wird Kevin den beiden übergeben.

Und die Katastrophe nimmt ihren Lauf. Kevins Mutter Sandra K. wird dabei beobachtet, wie sie Kevin in die Luft schleudert und auf ihn einschlägt. Wie sie versucht, ihren Sohn zu füttern, mit dem Löffel aber nicht den Mund des Kindes trifft. Wie sie im Treppenhaus vor ihrer Wohnung neben dem verschmutzten und schreienden Kevin schläft. Schon im Alter von acht Monaten wird der Junge das erste Mal wegen des Verdachts auf grobe Misshandlung geröntgt. Die Ärzte sind schockiert von der Zahl und Art der Knochenbrüche. Doch Bernd K. wiegelt ab. Das Kind habe sich in seinem Gitterbettchen verletzt, außerdem habe eine Nachbarin ihn zu hart angefasst.

Nachdem Sandra K. im November 2005 an einem Milzriss stirbt, kämpft Bernd K. dafür, Kevin in seine Obhut nehmen zu dürfen. Das Unglaubliche: Der Junge kommt tatsächlich zu seinem trauernden Ziehvater. Er soll dem labilen Mann Halt geben. Dabei ist K. überhaupt nicht dazu in der Lage, allein ein kleines Kind aufzuziehen.

Einer Tagesmutter, die sich im Februar und März 2006 insgesamt viermal um Kevin kümmert, fallen schwere Verletzungen an dem Jungen auf - ein "wie eine Banane verformtes" Schienbein, Blutergüsse im Genitalbereich. Der Kleine ist dünn, schwach, kann weder sprechen noch laufen. Die Tagesmutter wendet sich an das Jugendamt - und wird aufgefordert, den Jungen an den Vater auszuhändigen. Ende April 2006 wird Kevin zuletzt gesehen. Im Juni oder Juli fügt K. ihm fünf weitere Knochenbrüche zu. Das Kind stirbt an den Folgen - es erleidet eine Fettembolie, schließlich versagt die rechte Herzklappe.

Für diese Tat verurteilt das Landgericht Bremen den Angeklagten schließlich zu 10 Jahren Haft - wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung Schutzbefohlener. Bernd K. soll zunächst drei Jahre im Gefängnis verbüßen und dann zwei Jahre in einer Entzugsklinik verbringen. Wenn die Therapie erfolgreich verläuft, kommt er vielleicht schon nach fünf Jahren frei. "Sie haben das Kind geliebt", sagt der Kellermann am Ende seiner zweistündigen Urteilsverkündung zum Angeklagten. "Sie müssen mit dieser Schuld fertig werden."

Vielleicht würde Kevin noch leben, hätten Behördenmitarbeiter beherzt eingegriffen, wären Warnungen ernst genommen worden. "Der Zug der Katastrophe hätte aufgehalten werden können", sagte auch der Vorsitzende Richter Hartmut Kellermann. Zugleich warnte er all jene, die glaubten, sie hätten das Leben Kevins auf jeden Fall schützen können, wenn sie selbst an verantwortlicher Stelle gesessen hätten: "Seien Sie sich da nicht zu sicher."

Wie sich die Mitarbeiter des Jugendamts in Bremen schuldig gemacht haben - das wird in einem anderen Prozess entschieden. Die Staatsanwaltschaft hat die Anklagen gegen den Vormund von Kevin und gegen den Sachbearbeiter des Jugendamts bereits fertig. Fahrlässige Tötung durch Unterlassen lautet der Vorwurf, aber wann der Prozess gegen die beiden Sozialarbeiter beginnt, ist noch offen. Offiziell heißt es, das Gericht habe die Verhandlung gegen Bernd K. abwarten wollen.

Text: Katrin Schmiedekampf Foto: DPA

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