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Kindesmisshandlung - wann muss der Staat eingreifen?

Vernachlässigt, verwahrlost, misshandelt: BRIGITTE-Mitarbeiterin Verena Lugert begleitete einen Kindernotdienst und traf zwei junge Frauen, die vor Jahren aus ihren Familien wegen Kindesmisshandlung herausgeholt worden sind.

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21.30 Uhr, Schichtwechsel. Holger Michalka und Renate Flerlage-Hölzen vom Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) im Hamburger Stadtteil Ohlsdorf steigen ins Auto. Der erste Einsatz in dieser Nacht: Kontrolle bei einer Familie mit drei Kindern, unangemeldet. Verdacht auf Kindesmisshandlung Die Mutter war ein paar Tage zuvor betrunken auf der Straße aufgegriffen worden, hatte die drei Mädchen allein gelassen. Der Wagen braust durch die Straßen, kurz vor Mitternacht stehen die beiden vor der Haustür der Familie. Eifrig bitten die Eltern die beiden vom Notdienst herein, sie sind nervös. Die Wohnung ist aufgeräumt, die Mutter nüchtern. Renate Flerlage-Hölzen will die Kinder sehen, die vom Klingeln aufgewacht sind. Sie spricht mit ihnen allein im Kinderzimmer, verlässt wenig später mit dem Kollegen die Wohnung. Erleichtert schließen die Eltern die Tür.

Es sind sehr weite Befugnisse, die die beiden Sozialpädagogen haben. Und sie wissen das. Der KJND ist ein Kriseninterventionsdienst, eine Einrichtung des Hamburger "Landesbetriebes Erziehung und Berufsbildung". Der KJND wird tätig, wenn die Jugendämter geschlossen sind - nachts, an Wochenenden und an Feiertagen, wenn Nachbarn Schreie aus Wohnungen hören, wenn Polizisten verwahrloste Kinder aufgreifen, wenn verzweifelte Mütter anrufen, weil sie sich völlig überfordert fühlen. Ohne richterlichen Beschluss können die KJND-Mitarbeiter anordnen, eine Wohnung aufbrechen zu lassen, oder ein Kind in Obhut nehmen - wenn Gefahr im Verzug ist. Doch wann ist Gefahr im Verzug? Diese Entscheidung muss Nacht für Nacht, bei jedem Termin, neu getroffen werden.

Der nächste Anruf aus der Zentrale: Auf der Wache in Hamburg-Harburg wartet ein elfjähriges Mädchen. Sie wurde beim Klauen erwischt und will jetzt nicht nach Hause. Mehrere Stunden hat sie auf der Wache gewartet, die Polizisten erreichten die Mutter nicht. Im Verwahrraum steht "Arschlöcher allesamt" mit Edding an die Wand gemalt. Eine Bank aus Holz. Melly sitzt darauf, ihre Beine baumeln herab, sie trägt schwarze Lederstiefel mit Schnallen und winzigen, dünnen Pfennigabsätzen. Sie säubert die perfekten Halbmonde ihrer Fingernägel mit den langen Nägeln der anderen Hand. Es klackt nervös. Ihre krausen schwarzen Haare sind geplättet, ihr Kindermund in ihrem niedlichen schokobraunen Gesicht ist rosa geschminkt. Sie hat große, erstaunte Augen.

Melly schnieft. Ihr Stiefvater schlägt sie mit dem Gürtel, sagt sie. Melly steigt zu Flerlage-Hölzen und Michalka ins Auto. Sie will mit zum KJND, wo Kinder fürs Erste auch untergebracht werden können. Doch die Sozialpädagogen wollen sich selbst ein Bild von der Situation machen. Die zarte, viel zu junge Mutter von Melly öffnet die Tür. Tiefe Augenringe zeichnen ihr Gesicht. Sie könne einfach nicht mehr, sagt sie und knetet verzweifelt ein Geschirrtuch zwischen den Fingern. Es stellt sich heraus: Nicht Melly wird vom Stiefvater verprügelt, sondern die Mutter. Flerlage-Hölzen gibt ihr eine Notrufnummer. Melly bleibt vorerst zu Hause. Richtig? Falsch?

"Inobhutnahme" heißt es im Amtsdeutsch, wenn Kinder aus ihrer Familie - und oft aus einer Katastrophe - gerissen werden. Häufig passiert das zu spät. Wie bei Kevin in Bremen, den sie verwest im Kühlschrank des drogensüchtigen Vaters fanden. Jessica in Hamburg, die sie nur noch verhungert aus der Wohnung trugen. Und in Schwerin Lea-Sophie, die sie nicht vor dem Verdursten bewahrten. Sie, die Leute vom Jugendamt. Wütend nimmt man zur Kenntnis, dass Schlamperei, Skrupel, Irrtum und falsche Rücksichtnahme der Mitarbeiter einem Martyrium freien Lauf gelassen haben, für das es keine Worte gibt.

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24 Knochenbrüche hatte Kevin in seinem kleinen Körper. Teppichflusen fand man in Mund und Magen von Jessica. Es gibt Kinder, die von ihren Eltern gebissen, und Dreijährige, die von ihren Vätern vergewaltigt wurden. Säuglinge, die aussehen wie eine einzige blutende Wunde. Wer hat bei Kindesmisshandlung versagt - außer den Eltern, die nicht mehr handeln wie Menschen? Die Mitarbeiter der Ämter? Gleichgültige Nachbarn? Oder der Staat, der sein Wächteramt nicht zur Genüge wahrnimmt? Der mit seinen Gesetzen die Unversehrtheit des Kindes nicht ausreichend schützt? Seit dem 24. Mai diesen Jahres gilt ein neues Gesetz, von Justizministerin Brigitte Zypries auf den Weg gebracht. Es gibt den Gerichten eine neue, umfassende Handhabe. Und doch bleiben viele Fragen offen. Wie lässt sich das Gesetz vor Ort in die Praxis umsetzen? Wenn der Staat sich ins Private mischt - wie weit darf er dabei gehen?

In Deutschland ist Kinderrecht Elternrecht, das heißt, der Staat muss die Erziehungsautonomie der Eltern respektieren - Eltern haben gegen die Übergriffe des Staates sogar ein "Abwehrrecht". Das erlischt zwar, sobald das Kindswohl gefährdet ist. Aber wann genau setzt die Gefährdung des Kindes ein? Und wann ist der richtige Zeitpunkt, einzugreifen? Manchmal weiß man das erst im Rückblick. "Ich war starr, vollkommen starr", erinnert sich Sara Riedel an den Tag, an dem ihr die Mutter weggenommen wurde. Oder sie ihrer Mutter. Das Auto, den Blick aus dem Fenster, die Allgäuer Berge im Sonnenschein. Die schrille Panik, das Gefühl zu fallen, fallen, der Welt zu entgleiten, ohne Halt zu sein. Die Mutter sagt nichts und weint nur und weint. Keiner erklärt dem Kind etwas.

Die Leute bringen Sara hinaus, sagen: Setz dich ins Auto. Das Mädchen gehorcht und versteht nicht, was passiert. "Ich saß hinten, meine Mutter auf dem Beifahrersitz. Ich habe sie im Spiegel beobachtet und gedacht, warum sagt sie nichts zu mir? Sagt nicht: Es wird alles gut? Ich weiß noch, wie traurig ich war." Neun Jahre alt war Sara damals, die Mutter litt nach der Scheidung an einer Depression, kümmerte sich nicht mehr um ihr Kind, war gefangen in ihrer Nacht. Sara wurde in ein Kinderheim gebracht.

Heute, mit 25, blickt sie zurück: "Das Heim war gar nicht so schlimm. Es war ein regelmäßiges Leben. Später hat mich mein Vater zu sich genommen. Er ist Arzt, es hat gedauert, bis er seinen Beruf so organisieren konnte, dass ich bei ihm bleiben konnte." Ihre psychisch kranke Mutter hat sie vor fünf Jahren das letzte Mal gesehen. Sie fragte, ob sie eine gute Mutter gewesen sei. "Was sollte ich da sagen? Es tut immer noch weh. Man kommt von seiner Vergangenheit, von seiner Familie nie los." Sara ist heute verheiratet, mit ihrer großen Liebe, Simon. Sie hat eine Stelle als Grafikerin, in ihrem Traumberuf. Ende gut, alles gut?

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Auch Nadine, heute 17, ist froh, dass in ihr Leben eingegriffen worden ist. Sie war drei Jahre alt, als sie aus der verwahrlosten elterlichen Wohnung genommen wurde. Das Klingeln an der Tür im Hamburger Stadtteil Eimsbüttel. Mit Mühe bahnten sich die Leute vom Amt den Weg durch Essensreste und Müll. "Wir nehmen Ihr Kind mit." Bei der Mutter Starre, Resignation. Nadine nickt nur, als man sie fragt, ob sie mitkomme.

"Meine Mutter hat sich die ganze Zeit nie gemeldet", sagt Nadine. "Ich mag sie nicht, sie ist eine Fremde", fügt sie leise hinzu. "Ich hatte früher schon immer denselben Albtraum: Ganoven haben mir eine Pistole an den Kopf gehalten. Mein Vater war in einen Käfig gequetscht. Dann kam er raus, auf die Straße, aber da waren ganz viele Löcher, und ich hatte Angst, dass mein Vater in die Löcher fällt und weg ist. Bis heute träume ich diesen Traum." Die Mutter war Messie, der Vater Alkoholiker. Nadine hat noch ein Foto von der Hochzeit ihrer Eltern. Es sind die späten 80er Jahre, die Braut trägt ein weißes Sakko, einen pinkfarbenen Hut. Das junge Paar lächelt, zwei zarte, zerbrechliche Menschen. Sie blicken in die Sonne, ins Gegenlicht, die Augen ein wenig zusammengekniffen.

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Nadine erinnert sich an Details. "Die Heckscherstraße, es war ein grünes Haus, ein Hochhaus. Ein langer Flur, ein grünes Sofa, die Dusche war in der Küche." Nadine streicht die blonden Haare konzentriert zurück. Es ist, als blickte sie in sich hinein, in eine Vergangenheit, die mit ihrer Gegenwart keine Verbindung mehr hat. Sie zeichnet die Wohnung auf den Tisch. Fährt Umrisse mit den Fingernägeln ab. Nadine ist hübsch und klug. Sie lebt heute in einem idyllischen Reetdachhaus in einer Pflegefamilie, geht auf die Realschule im niedersächsischen Winsen. Nadine sitzt in ihrem bunten Mädchenzimmer unter dem Dach, Holzbalken durchziehen die Wände. Einweckgläser mit Sand und Muscheln stehen auf den Regalen. Die Erinnerungen an den Müll, das Verdorbene, den Gestank ruft sie erst Minuten später wach. "Wie ich damals gelebt habe - so wäre mit Sicherheit nichts aus mir geworden."

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Und wenn Eltern in einem Ausnahmezustand überrascht werden? Wenn sie eigentlich die Kraft haben, sich wieder zu fangen, sich ihren Kindern zuzuwenden? Was ist, wenn sich die Mitarbeiter vom Jugendamt verschätzen? "Eine Wohnung aufzumachen ist ein unglaublicher Eingriff, man öffnet die Tür und merkt schnell, dass Lebensgefahr für das Kind besteht - oder man kriegt gar nichts zu sehen", sagt Rüdiger Steiff vom KJND. Und wenn unter der harmlos wirkenden Oberfläche der Schrecken lauert? Viele Mitarbeiter vom Jugendamt sagen, sie haben Angst, irgendwann einmal die falsche Entscheidung zu treffen. Und dass sie auf diese Fälle in ihrer Ausbildung viel zu wenig vorbereitet werden. "Die meisten Kollegen sind hoch verunsichert", sagt Manfred Neuffer, der in Hamburg als Professor Sozialarbeit lehrt. "Sie haben große Befürchtungen, zu spät zu kommen."

Allein in Hamburg wurden im Jahr 2006 über tausend Kinder aus ihrer Familie herausgenommen. Manche nur vorübergehend. Aber in jedem vierten Fall kam das Kind danach in ein Heim oder in eine Pflegefamilie. In Deutschland hat sich seit 1991 der Anteil der Eltern versechsfacht, die Hilfe vom Amt benötigen. Ansonsten: nur Schätzungen, zu verborgen ist zu viel Leid. Fünf bis zehn Prozent aller Kinder unter sechs Jahren würden vernachlässigt, vermuten Eperten. Eine alarmierende Zahl. Doch die Frage bleibt: Wann wird Vernachlässigung gefährlich?

"Beim geringsten Verdacht muss ich abgreifen", sagt ein Mitarbeiter eines Hamburger Jugendamtes, der nicht genannt werden möchte, "es ist jedes Mal furchtbar, schreiende Mütter, amoklaufende Väter, verstörte Kinder, die Anwälte brettern los. Aber ich sehe die Situation der Kinder." Gerade hat er zwei Geschwister in Obhut genommen, Kleinkinder, die Mutter hatte sie zwei Tage und eine Nacht allein gelassen. Schon nach vier Tagen ohne Betreuung verdurstet ein kleines Kind.

Vier Uhr nachts. Renate Flerlage-Hölzen und Holger Michalka erhalten den nächsten Anruf aus der Zentrale. Stadtteil Sankt Georg, hier ist der Strich, die Drogenszene. Die Polizeiwache gefliest, verglast und neongleißend. In einem kleinen Verwahrraum sitzt Sina, in die Ecke gepresst, schweigend, sie lächelt verzagt. Sie ist abgehauen von zu Hause, mit ihren zwei Taschen den ganzen Tag durch die Stadt gelaufen. Sie war von einem Klassenkameraden vergewaltigt worden - die Mutter weiß es und steht ihr nicht bei. Ihre Brüder decken den Täter. Holger Michalka zieht sich zurück, überlässt Renate Flerlage-Hölzen bei diesem sensiblen Thema das Gespräch. Leise vertraut sich Sina der Frau an. Dann fahren sie alle zusammen in die Zentrale nach Ohlsdorf.

Es ist fünf Uhr morgens, bis Renate Flerlage- Hölzen alles organisiert hat. Sina sitzt im Warteraum, unter einem Ikea-Deckenfluter, an einem Tisch mit fadenscheiniger orangefarbener Decke. Auf einem Holzfurnierschrank steht dicht gedrängt eine Batterie von Plüschtieren, an der Wand Foto-Postkarten, unter ihnen auch die: großer Fuß an kleinem Fuß. Flerlage-Hölzen kommt ins Zimmer, spricht ruhig mit dem Kind: "Ich würde dich ja gern im Mädchenhaus unterbringen", das ist der Flügel für vergewaltigte und missbrauchte Mädchen. Doch da kann Sina nicht hin, "erst ab 13 wird man da aufgenommen", Sina ist zwölf. Sie nickt. Sie muss einen Stock höher, in die gemischte Unterbringung. Sina ist dennoch froh, nimmt ihre Taschen, geht langsam die Treppe hinauf. In Obhut.

Das neue Gesetz

Das "Gesetz zur Förderung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls", das jetzt in Kraft getreten ist, gibt den Familiengerichten die Möglichkeit, sich in einem viel früheren Stadium als bisher einzuschalten, "wenn Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, Gefahren von ihren Kindern abzuwehren"

Kinderärztliche Untersuchungen werden - wie schon jetzt in einigen Bundesländern - nun überall verbindlich, Familien können zu einem Anti-Gewalttraining verpflichtet werden. Sogar eine Therapie kann das Gericht anordnen. Und Geldstrafen, wenn die Eltern die vorgeschriebenen Arzttermine mit ihren Kleinkindern nicht wahrnehmen.

Das neue Gesetz ermöglicht also, dass staatliche Institutionen vorsorglich aktiv werden können. Das Problem: Die Aufgabe, die Weisungen der Gerichte zu kontrollieren, fällt den Jugendämtern zu. Sie sollen nicht nur feststellen, ob die richterlichen Auflagen eingehalten werden, sondern auch, ob sie fruchten. Ein kurzes Gespräch kann da nicht reichen. Deshalb ist klar: Die Gesetzesreform kostet Geld.

Klar ist auch: Der Bund zahlt nichts, Familiengerichte sind Ländersache, und über die Ausstattung der Jugendämter entscheiden die Kommunen. Sie müssen das neue Gesetz vor Ort umsetzen. Wie viel ist ihnen Jugendschutz wert? Seit 2006 wurde in der Jugendhilfe über eine Milliarde Euro eingespart. Viele Mitarbeiter der Jugendämter betreuen schon jetzt bis zu 200 Fälle - bei 50, sagen Experten, ist eigentlich das Limit erreicht.

Doch lückenlosen Kinderschutz kann es auch aus anderen Gründen nie geben. Ärzte unterliegen zum Beispiel der Schweigepflicht; Lehrer, die Auffälligkeiten feststellen, unterstehen dem Land, das Jugendamt aber der Kommune - die Kommunikation zwischen den Institutionen ist schwierig. Prügelnde Eltern wechseln den Arzt, wenn der anfängt, unangenehme Fragen zu stellen. Ziehen in ein anderes Bundesland oder auch nur in einen anderen Stadtteil, wo das neue Jugendamt wieder bei null anfangen muss. Vernetzung wäre wichtig und Transparenz notwendig, wenn es um die Fürsorge für Kinder geht. Aber die hier wünschenswerte enge Zusammenarbeit der Behörden gefährdet auch den Datenschutz, kann "gläserne Bürger" schaffen.

Text: Verena Lugert BRIGITTE 14/08 Fotos: Jörg Modrow und Michael Löwa

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