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Heirat erst ab 18: Kinderehen werden in Deutschland verboten

Die Kinderehe wird verboten
© Shutterstock/MNStudio
Kinderehen sollen in Deutschland verboten werden. Das Bundeskabinett hat heute einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.

Viel mehr Mädchen als Jungen betroffen

Der Gesetzentwurf zur "Bekämpfung von Kinderehen" von Bundesjustizminister Heiko Maas soll Kinder und Minderjährige vor einem Leben in der Zwangsehe bewahren. Der Entwurf wurde heute vom Bundeskabinett beschlossen.

Durch den vermehrten Zuzug von geflüchteten Menschen hatte das Thema in Deutschland neue Relevanz bekommen. Vergangenen Herbst waren in Deutschland fast 1500 Minderjährige als verheiratet registriert - mehr als zwei Drittel davon Mädchen.

"Heiraten darf erst, wer 18 Jahre alt ist"

Zu seinem Gesetzentwurf sagte Heiko Maas: „In Deutschland darf es keine Kinderehen geben. (...) Uns geht es darum, dass im Ausland verheiratete Minderjährige nach deutschem Recht umfassend geschützt werden – und zwar umfassender und schneller als bisher. Heiraten darf erst, wer 18 Jahre ist. Auch Auslandsehen in der Gruppe der 16- bis 18-Jährigen sollen prinzipiell keinen Bestand haben“.

Die Neuerungen im Überblick

Das "Ehemündigkeitsalter" wird von 16 auf 18 Jahre angehoben. Bisher ist es auch in Deutschland möglich, ab 16 Jahren zu heiraten. Voraussetzung: Einer der beiden Partner ist volljährig, und die Eltern willigen in die Ehe ein.
Eine Ehe wird aufgehoben, wenn ein Ehegatte bei der Eheschließung noch nicht volljährig war. Von einer Aufhebung kann nur in besonderen Härtefällen abgesehen werden, und wenn der minderjährige Ehegatte zwischenzeitlich volljährig geworden ist und die Ehe bestätigt.
Ehen, bei denen ein Partner bei der Hochzeit jünger als 16 Jahre alt war, sind unwirksam.
• Das Jugendamt muss minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Obhut nehmen, auch wenn diese verheiratet sind. Es prüft, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, und ob der minderjährige Partner von seinem Ehegatten zu trennen ist.
Wer das Trauungsverbot für Minderjährige umgeht, muss mit einem Bußgeld rechnen. Damit soll verhindert werden, dass Kinder trotz des Verbots, eine staatliche Ehe zu schließen, mittels "vertraglicher, traditioneller oder religiöser Handlungen" zu einer Bindung veranlasst werden, die mit einer Ehe vergleichbar ist.

Das Verbot von Kinderehen ist umstritten - den einen geht der Gesetzentwurf nicht weit genug, anderen geht er zu weit, weil er wenig Spielraum für Einzelfälle bietet. Die Große Koalition will das Vorhaben aber in jedem Fall noch vor der Sommerpause umsetzen.

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