Auch in diesem Monat gibt es wieder viele wichtige Änderungen. Spoiler: Vor allem in den Bereichen Finanzen und Gesundheit kommt auf viele von uns einiges zu. Die wichtigsten Infos im Überblick.
E-Rezept
Lange war es in aller Munde, nun soll es umgesetzt werden: Das elektronische Rezept soll den kleinen rosa Zettel ablösen. Künftig haben Patient:innen drei Möglichkeiten, um ihr Rezept in der Apotheke einzulösen.
Per App: In der offiziellen App für das elektronische Rezept kann der:die Patient:in das Rezept an die jeweilige Apotheke senden und das Medikament dann abholen.
Per elektronischer Gesundheitskarte: Per Lesegerät kann das auf der Karte gespeicherte Rezept einfach vor Ort eingelöst werden.
Per Papierausdruck: Neben den digitalen Möglichkeiten bleibt dem:der Patient:in auch die Möglichkeit, mit einem Papierausdruck, auf dem der Rezeptcode abgebildet ist, in der Apotheke die Medikamente zu erhalten.
Neben der Ausgabe von Medikamenten bietet das elektronische Rezept aber noch weitere Vorteile. Diese reichen laut Bundesministerium für Gesundheit von der Medikationserinnerung über den Medikationsplan bis hin zum Wechselwirkungscheck.
Mehr Geld und einheitliche Rente für Rentner:innen
Rentnerinnen und Rentner können sich ab dem 1. Juli über höhere Renten freuen. Außerdem wird die Rente in West- und Ostdeutschland so angepasst, dass sich ein einheitlicher Rentenwert für ganz Deutschland ergibt. Konkret bedeutet dies eine Erhöhung um 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten.
Girokarten ohne Maestro-Funktionen
Wir bleiben beim Geld, denn bei vielen Girokarten soll nun die Maestro-Funktion, also das Geldabheben oder Bezahlen mit der Girokarte im Ausland, abgeschafft werden. Bestehende Karten behalten zwar ihre Gültigkeit, neue Karten mit dieser Funktion werden aber von den Banken ab dem 1. Juli nicht mehr ausgegeben.
Bürgergeld
Auch beim Bürgergeld wird sich etwas ändern. Im Juli 2023 tritt die zweite Stufe der Bürgergeldreform in Kraft. Betroffen sind vor allem Erwerbstätige mit geringem Einkommen, die zusätzlich Bürgergeld beziehen. Unter anderem werden die Freibeträge erhöht: Wer ein Erwerbseinkommen zwischen 520 und 1.000 Euro hat, darf künftig 30 Prozent davon behalten.
Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags
Auch im Bereich der Pflegebeiträge sind einige Änderungen zu erwarten. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird von 3,05 Prozent auf 3,40 Prozent angehoben, der Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung von 0,35 Prozent auf 0,6 Prozent.
Verwendete Quellen: verbraucherzentrale.de, bundesgesundheitsministerium.de