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Iran: Eine Frau nimmt Rache

Das islamische Gesetz erlaubt Vergeltung. Auge um Auge. Dies ist die Geschichte einer solchen Rache: Ein Mann hat einer Frau Säure in die Augen geschüttet, weil sie seine Liebe verschmäht hat. Die Frau setzt vor Gericht durch, dass ihm dasselbe zugefügt werden darf. Und ihre Mutter wird es tun.

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Vielleicht muss man, bevor man diese Geschichte liest, einen Moment an die eigenen Reflexe denken. Wenn wir von Kindermördern lesen, Vergewaltigern, Menschen, die andere entführen, in Kellern einsperren, misshandeln - was denken wir: Welche Strafe hat so ein Mensch verdient? Wie weit würden wir gehen, wenn wir könnten? Wenn es bei uns ein Gesetz gäbe, das Rache erlaubt, eine Rechtsprechung, die es zulässt, dass jemand spürt, was er andere hat spüren lassen? Wie weit würden wir gehen, wenn wir selbst das Opfer wären oder jemand, den wir lieben?

will dem Mann, der ihrer Tochter Ameneh Säure ins Gesicht schüttete, weil sie ihn nicht heiraten wollte, die Augen verätzen. Sie darf das, sie ist Iranerin, und die islamischen Gesetze lassen es zu. Sie erzwingen die Vergeltung nicht - Ameneh Bahrami hätte auch eine Art Schadensersatz-Zahlung akzeptieren können, das Blutgeld. Aber das Gesetz macht die Rache möglich. Die Scharia sieht vor, dass man Gleiches mit Gleichem vergelten kann. Ameneh und ihre Mutter wollen die Rache, sie wollen die Augen des Täters. Dies ist ihre Geschichte.

Es gibt sie, diese kurzen Momente gleich nach dem Aufwachen, in denen Ameneh Bahrami denkt, dass alles gut ist. Diese ein, zwei Sekunden, in denen sie noch nicht versucht hat, ihre Augen aufzuschlagen. Doch dann, wenn es einfach nicht hell wird um sie, weiß sie es wieder. Drei Euro hat der Mann, den sie nicht einmal richtig kannte, für die Schwefelsäure bezahlt, die ihr die Augen nahm.

Sie wohnt wieder bei ihren Eltern, blind, wie sie ist, würde sie sich sonst nicht in der Welt zurechtfinden. Die Eltern leben im Westen von Teheran, eine kleine Wohnung, sie gehören zur unteren Mittelschicht.

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Vorsichtig lässt sich Ameneh, 31, von ihrer Mutter Shahin, 49, ins Wohnzimmer führen. Ihr Haar ist mit einem blau-braunen Schal bedeckt, sie trägt eine getönte Brille. Sie weiß, dass Fremde sich erschrecken, wenn sie ihr zum ersten Mal begegnen. Das Kinn, die Stirn, die Nasenpartie - alles ist verbrannt, ihr Gesicht ist eine einzige Wunde.

Ihre Mutter bringt sie zum schwarzen Ledersessel, Ameneh tastet, nimmt Platz, dann setzt sie die Brille ab. Ihr linkes Auge ist mit Haut überzogen, von ihrem rechten Auge ist nur ein schmaler weißer Schlitz geblieben. Aus ihren Augenhöhlen laufen Tränen. Sehen kann sie nicht mehr, aber weinen.

Den Namen des Mannes, der ihr das angetan hat, bringt sie kein einziges Mal über ihre Lippen. Sie nennt Majid Movahedi "den Jungen". Ein krankhaft verliebter junger Mann, der 19 war, als es im Jahr 2002 begann, und der sich dafür gerächt hat, dass Ameneh ihn nicht heiraten wollte. "Ich hasse ihn", sagt sie. Ihre Stimme zittert. "Früher habe ich immer aus dem Fenster geguckt, wenn ich traurig war. Dann habe ich irgendetwas Lustiges beobachtet oder einfach in den Himmel geschaut. Jetzt finde ich keinen Weg mehr, irgendwie froh zu werden. Nach dem Anschlag habe ich noch versucht, mir Bilder aus schönen Tagen in den Kopf zu holen, aber sie werden immer unschärfer. Alles, was in mir war", sagt Ameneh, "wird weniger. Auch wenn er mich nicht getötet hat, er hat mein Leben zerstört."

Drei Euro kostete die Säure, die ihr das Gesicht zerstörte

Shahin nimmt ihre Tochter in die Arme. Der Vater hat sich zurückgezogen. Seine Nerven machen das nicht mehr mit.

Shahin Bahrami tut für ihre Tochter, was sie kann. Geduldig versucht sie jeden Tag aufs Neue, Ameneh zu helfen, sich in ihrer Dunkelheit zurechtzufinden. Sie waren sich schon vorher nah, sie hatte Ameneh immer darin bestärkt, niemanden zu heiraten, den sie nicht liebte. Nicht Majid Movahedi. Im Krankenhaus wich sie nicht von der Seite ihrer Tochter, die in der ersten Zeit nach dem Säureanschlag vor Schmerzen nicht liegen konnte, sondern Tag und Nacht nur stand.

Der Fall ist im ganzen Land bekannt

Säureanschläge auf Frauen kommen als Rache für Ehrdelikte am häufigsten in Bangladesch und Pakistan vor, im Iran sind sie eher selten. Die iranische Menschenrechtsaktivistin Asieh Amini, die mit einer Kampagne gegen eine andere archaische Strafe der iranischen Gesetzgebung, die Steinigung, kämpft, beobachtet jedoch generell eine Zunahme von Gewaltverbrechen gegen Frauen in ihrem Land. Sie vermutet, dass dahinter der restriktive Umgang mit Partnerschaftsthemen und Sex steht. Ganz normale Beziehungen zwischen Unverheirateten, in denen Frau und Mann sich in aller Ruhe kennen lernen könnten, sind im Iran tabu, und Sex vor der Ehe ist illegal. "Ich glaube nicht", sagt sie, "dass es hilft, Gewalt mit Gewalt zu beantworten."

Der Fall der Bahramis ist bekannt im Iran, er hat Wellen geschlagen, politisch und bei Menschenrechtlern. Denn dass eine Familie vom Täter keine Entschädigungszahlung akzeptiert, sondern Vergeltung fordert, ist bei Körperverletzung ungewöhnlich und in so einem extremen Fall selten dagewesen. Häufig schalten sich die iranischen Justizbehörden ein, um eine Schlichtung zu erreichen. Nicht mal eine Hand voll weiterer Fälle sind nach Angaben von Amnesty International dokumentiert, in denen in den letzten zehn Jahren ebenfalls vor Gericht durchgesetzt wurde, dass ein Auge mit einem Auge bezahlt wird.

Dennoch ist diese Form der Strafe zulässig, aufgrund der rund 1300 Jahre alten Scharia- Gesetze, die bei vorsätzlicher Tötung und vorsätzlicher Körperverletzung das Vergeltungsprinzip vorsehen, das "Qisas": Danach soll der Täter das erleiden, was er seinem Opfer angetan hat. Und die Bahramis verlangen: Auch Majid Movahedi, 27, soll erblinden. Fünf Tropfen Säure pro Auge haben die Richter angeordnet. Amenehs Mutter selbst will die Strafe vollstrecken, denn Ameneh kann ja nicht sehen, wohin die Säure fließt.

"Es geht uns darum, die Männer abzuschrecken und dafür zu sorgen, dass andere Frauen in Sicherheit leben können", sagt Shahin Bahrami. Aber man spürt, wenn sie erzählt, auch den Hass, den die Mutter in sich trägt. Rache ist das Gegenteil von Rechtsfrieden und Wut das Gegenteil eines Strafrechts, das die Menschenwürde respektiert. Der Iran ist kein Rechtsstaat, die Gesellschaft keine Demokratie, das Scharia-Recht lässt die innere Bestie heraus, das Archaische in uns, das ein Auge für ein Auge will. Gleiches mit Gleichem, so sieht es auch die Todesstrafe für verurteilte Mörder vor, auch in der westlichen Demokratie USA, dort ausgeführt von einer anonymen Staatsgewalt, von einem namenlosen Henker.

Macht es die Vergeltung schlimmer, wenn der, der sie übt, die Mutter des Opfers ist? Shahin und Ameneh Bahrami sind grausam, weil die Gesetze es ihnen erlauben.

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Der Fall Bahrami beschäftigt im Iran nicht nur Aktivisten. Die Richter der 71. Kammer des Teheraner Strafgerichts, auch der mächtige Chef der iranischen Justiz, Ayatollah Mahmoud Hashemi Shahroudi, haben sich eingeschaltet, um die Bahramis zur Entgegennahme von Blutgeld zu bewegen; auch aus Furcht, Amenehs Fall könnte dem Bild des Iran in der Weltöffentlichkeit schaden. Etwa 40000 Euro Blutgeld wären Amenehs verätzte Augen, ihr Gesicht und die Hände wert gewesen, sagt Shahin Bahrami. Die Vergeltung ist ihnen mehr wert. Immer wieder umarmt Shahin Bahrami ihre Tochter, die nun mit fester Stimme ihre Geschichte erzählt.

Im Jahr 2002 beginnt Majid Movahedi, um Ameneh zu werben. Sie studiert Elektrotechnik in Teheran, ein hübsches Mädchen mit langen schwarzen Haaren und warmen dunklen Augen. Immer wieder interessieren sich Männer für sie, aber Ameneh hofft auf die große Liebe und wird wütend, als sich eines Tages der viel jüngere Kommilitone neben sie setzt und sein Bein an ihrem Schenkel reibt. Irgendwie findet Majid Movahedi ihre Adresse und Telefonnummer heraus. Immer wieder lässt er seine Mutter bei Amenehs Mutter anrufen und um die Hand der Tochter anhalten. Noch denken sich die Bahramis nichts. Telefonate unter Müttern gehören im Iran zum Anbahnungsritual einer Ehe. Doch die Bahramis lehnen ab. Movahedis Mutter sagt: "Mein Sohn ist ein Mann, und Männer erreichen immer alles, was sie wollen." Damals lachen Ameneh und ihre Mutter.

Doch Movahedi taucht bald auch am Haus der Bahramis auf. Er kriegt auch die Adresse des Ingenieur-Büros heraus, in dem Ameneh jobbt, und wartet vor dem Eingang. Er wird zum Stalker, zwei Jahre lang geht das so. Als er zwei Tage vor dem Attentat wieder vor ihrem Büro steht, geht Ameneh auf ihn zu. "Hör zu, ich habe geheiratet. Vergiss mich", lügt sie und hofft, dass er verschwindet. Doch Movahedi sagt: "Wenn du dich nicht scheiden lässt, mache ich dein Leben zur Hölle." Da hat Ameneh zum ersten Mal Angst.

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Sie geht zur Polizei, doch die kann nichts unternehmen, solange Movahedi ihr körperlich nichts tut. An einem sonnigen Wintertag im November 2004 füllt Movahedi Schwefelsäure in eine rote Karaffe und wartet, bis Ameneh aus ihrem Büro kommt und in den Resalat- Park einbiegt. "Plötzlich stand er vor mir, und dann habe ich nur noch eine wahnsinnige Hitze gespürt", sagt Ameneh. Die Schwefelsäure frisst sich in ihre Haut. Ein Passant will sie retten, die Säure fortspülen, er schüttet Wasser über sie, aber das verteilt die Säure nur noch und verätzt das Gesicht.

Über ein halbes Jahr lang versuchen die iranischen Ärzte, der jungen Frau zu helfen, dann nähen sie ihre Augen zu und empfehlen ihr eine Spezialklinik in Barcelona, in der man vielleicht ein bisschen von ihrem rechten Auge retten kann. Staatspräsident Mohammed Khatami sorgt dafür, dass ihre Rechnungen bezahlt werden, doch als 2005 Mahmud Ahmadinedschad neuer Präsident wird, stoppen die Zahlungen. Ameneh kann sich weder die Klinik noch ihre Miete leisten, auch ihre Eltern haben kein Geld mehr. Sie zieht in ein Obdachlosenheim in Barcelona, ihr rechtes Auge entzündet sich. "Dann ging alles sehr schnell. Plötzlich war da etwas Salbenartiges auf der Wange", sagt sie. Es war der Rest des rechten Auges, der aus der Höhle floss.

Er sagt: Jetzt kannst du mich heiraten, einen anderen findest du nicht mehr

Seit sie wieder in Teheran ist, verlässt sie das Haus ihrer Eltern selten. Nur in den Gerichtssaal hat sie sich aufgemacht, im November vergangenen Jahres. Dort ist sie auch ihrem Attentäter wiederbegegnet. "Da war keine Reue, weder er noch jemand aus seiner Familie hat sich bei mir entschuldigt", sagt sie und weint nun wieder. Ob sie von Vergeltung abgesehen hätte, wenn Movahedi sich vor Gericht anders verhalten hätte? "Vielleicht", sagt Ameneh. Ob sie glaubt, dass das Urteil ihr und ihrer Mutter hilft, Frieden zu finden? "Ich werde keinen Frieden finden", sagt sie. "Die Familie des Täters hat uns gedroht für den Fall, dass ihr Sohn leiden muss", sagt die Mutter und lacht bitter. "Aber wovor sollen wir uns denn noch fürchten? Es gibt nichts Schlimmeres, als Ameneh jeden Tag so sehen zu müssen. Mehr Hölle kann es auf der Welt für uns nicht geben."

Majid Movahedi hat gegen das Urteil Einspruch erhoben. Er hat vorgeschlagen, dass Ameneh ihn doch wenigstens jetzt heiraten könnte. Schließlich liebe er sie immer noch.

Vergeltung im Iran

Scharia ist das arabische Wort für "Weg". Grundlage der Scharia-Rechtsprechung sind der Koran und die Sunna, eine Sammlung von Taten und Aussprüchen Mohammeds. Die Scharia gilt seit 1982 im Iran, sie wurde nach der islamischen Revolution 1979 wieder eingeführt. Sie ist Gesetz und Prozessordnung in einem.

Bei vorsätzlicher Tötung oder Körperverletzung darf das "Qisas"-Recht angewandt werden - das Vergeltungsprinzip, nach dem dem Täter das Gleiche widerfahren soll wie dem Opfer. Da es keine lückenlosen Statistiken über die Straferlasse im Iran gibt, kann niemand sagen, wie häufig es angewendet wird. In abgelegenen Gebieten bleibt es oft unbemerkt von Medien und Menschenrechtlern. Zwar sieht das Scharia-Recht die archaischen Strafen vor, doch liegt es allein in der Hand des Klägers und dessen Familie, auch darauf zu bestehen. Der Kläger kann immer auch ein Blutgeld akzeptieren, also eine Art finanziellen Schadensersatz.

Ursprünglich wurde das Auge-um-Auge-Prinzip angewendet, wenn die Familie des Beklagten das Blutgeld nicht zahlen konnte; Wohlstand und Aufklärung sowie eine wachsende Auseinandersetzung mit den Normen eines humanitären Strafrechts - die seit der Amtsübernahme von Präsident Ahmadinedschad jedoch erneut erlahmte - führen dazu, dass immer mehr Kläger das Blutgeld wählen. Oft benutzen sie Qisas als Druckmittel, um das Blutgeld hochzutreiben. Die Höhe ist in Artikel 301 des "Strafgesetzbuches der Islamischen Republik Iran" geregelt. Nach Erkenntnissen von Amnesty International versuchen staatliche Schlichtungsstellen in vielen Fällen, die Kläger zu überzeugen, das Blutgeld zu wählen. Sie fordern dazu auf, das Urteil vor eine Schlichtungsstelle zu bringen, um den Kläger umzustimmen.

Die Todesstrafe wird im Iran nach wie vor angewendet. Zwischen Januar 2007 und Juni 2008 wurden nach Angaben der Menschenrechtsgruppe "Hands Off Cain" im Iran 355 Menschen exekutiert; der Iran steht damit auf Platz zwei nach China. Darin sind auch Todesstrafen anderer Rechtsbereiche enthalten. Steinigungen etwa gehören in das "Hadd"-Recht, das zum Beispiel bei Ehebruch oder schwerem Diebstahl verhängt wird. Noch 2008 hatte die Justizbehörde eine Abschaffung der Steinigung angekündigt, im Dezember wurden aber wieder zwei Männer gesteinigt - einem dritten gelang es, sich aus dem Erdloch zu befreien und zu fliehen, nach dem Gesetz gilt er damit als frei.

Zum Bahrami-Fall gibt kaum vergleichbare Fälle: Dokumentiert ist der eines 16-Jährigen, der 1993 einem anderen Minderjährigen bei einem Streit eine Flasche Säure ins Gesicht schüttete. Ein Berufungsgericht verhängte als Strafe die Entfernung der Augen - chirurgisch, damit nicht andere Teile des Gesichts in Mitleidenschaft gezogen würden. Es gibt einen weiteren Fall von 1984: Der Vater einer jungen Frau, deren Ehemann ihr Säure in beide Augen geschüttet hatte, durfte nur ein Auge des Täters verätzen. Er ließ den Preis des zweiten Auges verhandeln, bezahlte zwölf Kilo Silber und nahm dem Schwiegersohn das Augenlicht.

Text: Eva Lehnen Fotos: Aslon Arfa; Getty Images Mitarbeit: Naghmeh Hosseini Ein Artikel aus der BRIGITTE Heft 06/09

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