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Baby stirbt kurz vor der Geburt – war der Kreißsaal zu voll?

Frau mit Babybauch im Krankenhaus
© Inez Carter / Shutterstock
Im Hamburger Marienkrankenhaus ist am Wochenende ein Baby gestorben. Die Schwester der Mutter erhebt schwere Vorwürfe gegen die Klinik. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Im Hamburger Marienkrankenhaus ist am vergangenen Wochenende ein Baby gestorben. Die Schwester der Mutter schildert den schrecklichen Vorfall gegenüber der "Hamburger Morgenpost" (Mittwochsausgabe) und erhebt schwere Vorwürfe gegen das Krankenhaus.

Die Station sei völlig überfüllt gewesen und das medizinische Personal habe sich kaum um ihre Schwester gekümmert, klagt die Frau an. Eine angemessene Betreuung unter der Geburt habe so nicht gewährleistet werden können. Weiter beschreibt sie: Trotz Schmerzen sei ihre Schwester aus dem Kreißsaal zurück in ein normales Zimmer zurückverlegt worden – weil eine andere Geburt vorgezogen worden sein soll. Das Baby ihrer Schwester sei schließlich im Bauch der Mutter gestorben, auch ein Not-Kaiserschnitt habe das Kind nicht mehr retten können.

Die Klinik will sich nicht äußern

Was genau zum Tod des Kindes geführt hat und ob tatsächlich eine Überlastung des Kreißsaals zu dem furchtbaren Vorfall führte, ist derzeit nicht bekannt. Die Redaktion von BRIGITTE.de hat das Krankenhaus um eine Stellungnahme gebeten, die Klinik will sich derzeit allerdings nicht äußern.

Der Sprecher des Krankenhauses teilt mit: "Unabhängig von allen Einzelfragen möchten wir den Eltern und der Familie unser tiefes Mitgefühl aussprechen. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, bitten wir um Verständnis, dass wir Presseanfragen aktuell nicht beantworten können. Derzeit werden alle relevanten Vorgänge sorgfältig überprüft, da wir sehr an einer transparenten Aufklärung interessiert sind."

Wie unter anderem der NDR berichtet, hat nun die Staatsanwalt Hamburg die Ermittlungen aufgenommen. Die Untersuchungen sollen klären, woran das Baby starb und ob ein Fremdverschulden vorliegt. Nach Abschluss der Ermittlungen wird entschieden, ob strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen werden.

mh

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