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Homosexualität Neues Gesetz zur Gleichstellung lesbischer Mütter – längst überfällig?

Gleichstellung: Ein lesbisches Paar
© Rawpixel.com / Shutterstock
Bislang mussten Frauen in einer lesbischen Beziehung das Kind ihrer Partnerin adoptieren, um als Mutter anerkannt zu werden. Ein neues Gesetz soll das jetzt ändern – und so die Gleichberechtigung homosexueller Paare weiter voranbringen.

Gerade einmal knapp drei Jahre ist es her, dass die Ehe in Deutschland für homosexuelle Paare geöffnet wurde. Erst am 1. Oktober 2017 trat das entsprechende Gesetz in Kraft, das es schwulen und lesbischen Paaren erlaubt zu heiraten. Auch wenn das ein entscheidender und wichtiger Schritt auf dem Weg zur Gleichberechtigung gleichgeschlechtlicher Beziehungen war – ans Ziel hat er uns noch nicht gebracht. Die Ehe für alle war nur einer von mehreren Schritten, die wir auf dem Weg zu einer gerechteren Gesellschaft gemeinsam gehen müssen. Ein neuer Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums macht Hoffnung, dass nun ein weiterer ansteht.

Reform zur Gleichstellung lesbischer Mütter

In dem Entwurf geht es um die Regelung der Mutterschaft, die in ihrer jetzigen Fassung eine der Mütter eines Kindes in einer homosexuellen Beziehung benachteiligt: In einer lesbischen Partnerschaft wird per Gesetz derzeit lediglich die leibliche Mutter, d. h. die Frau, die das Baby ausgetragen und zur Welt gebracht hat, als Mutter anerkannt. Ihre Partnerin muss einen extra Adoptionsantrag stellen, um rechtlich ebenfalls als Mutter gestellt zu werden. Mit der neuen Reform soll das geändert werden.

Ergänzend zu Absatz 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch, in dem es heißt "Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.", soll nach Berichten der dpa sowie weiterer Medien folgender Text ergänzt werden: "Mutter eines Kindes ist neben der Mutter nach Absatz 1 auch die Frau, die zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter nach Absatz eins verheiratet ist oder die die Mutterschaft anerkannt hat." Ein Adoptionsverfahren, das laut Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) "von lesbischen Paaren zu recht als diskriminierend empfunden" wird, müsste mit dem neuen Gesetz in Zukunft nicht mehr durchlaufen werden.

Ein weiteres Ziel der Reform sei laut "Süddeutsche Zeitung", dem Erzeuger künftig zu erschweren, Ansprüche geltend zu machen und "Vaterrechte" einzufordern. Dazu schreibt der Entwurf ausdrücklich vor, dass ein Kind nur zwei Elternteile haben könne. 

Ob und wann die Änderung in Kraft treten wird, ist bislang unklar, zunächst solle der Entwurf in der Regierung abgestimmt werden, heißt es im "Spiegel". 

Verwendete Quellen: Spiegel, Süddeutsche Zeitung, dpa

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