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Gewaltschutz für Frauen EU-Staaten beschließen einheitliches Gesetz

Gewaltschutz für Frauen: Frau symbolisiert "nein" mit ihrer Hand
© Prostock-studio / Adobe Stock
Endlich ist es beschlossen: In der EU gelten künftig einheitliche Mindeststandards zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Was das entsprechende Gesetz beinhaltet – und was leider noch immer nicht.

Lange wurde dafür gekämpft, dass Frauen in der EU besser vor Gewalt geschützt werden. Vor weiblicher Genitalverstümmelung, Zwangsheiraten, aber auch Online-Delikten wie Cyber-Stalking. Nun ist es endlich so weit – der Rat der Europäischen Union hat seine finale Zustimmung zum Gesetz gegeben, die bis dato noch fehlte.

Wie wichtig dieser "Meilenstein für Frauen in Europa" ist, betonte die Bundesfrauenministerin Lisa Paus bereits Anfang Februar in Berlin, als die Einigung zwar schon feststand, die Formalitäten jedoch noch ausstanden: "Mit der Einigung sendet die EU das klare Signal: Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt in Europa müssen konkret eingedämmt werden. Erstmals werden eine EU-weite Regelung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und gemeinsame Mindeststandards für den Schutz vor dieser Gewalt geschaffen. Ein Scheitern der Richtlinie wäre ein großer gleichstellungspolitischer Rückschritt gewesen. Ich bin vor allem auch den vielen Frauen dankbar, die überall ihre Stimme erhoben haben, damit Frauen besser vor Gewalt geschützt werden. Jetzt ist ein wichtiger Erfolg erzielt, die politische Auseinandersetzung für mehr Schutz für Frauen vor Gewalt wird weitergehen."

Zuvor schrieben mehr als 100 Prominente einen offenen Brief an die Bundesregierung: 

Gewaltschutz für Frauen: Was das neue Gesetz besagt

Nach dem neuen Gesetz müssen die EU-Staaten nun folgende Delikte mit mindestens einem Jahr und bis zu fünf Jahren Haft bestrafen – bei minderjährigen Opfern oder "anderen erschwerenden Umständen" können sogar noch höhere Strafen verhangen werden:

  • weibliche Genitalverstümmelung
  • Zwangsverheiratung
  • Stalking
  • Cybergewalt

Darüber hinaus sollen Betroffenen geschützte Unterkünfte zustehen und nationale Telefonhilfen eingerichtet werden. Behörden sollen die Aufgabe übernehmen, die Devise zu verbreiten, dass nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen eine Straftat sind. Erstmals beinhalten diese offiziellen Regeln auch Online-Gewalt gegen Frauen, unter anderem ungefragte "Dick Pics". Der Schutz von Kindern, die Gewalt miterleben, soll verbessert werden. Genau wie der Zugang zur Justiz: Endlich soll das Einreichen von Strafanträgen leichter zugänglich werden. Viele wichtige Punkte.

Fatal: Vergewaltigungen werden ausgeklammert

Über einen ganz wichtigen Punkt konnte sich allerdings bereits im Vorfeld nicht geeinigt werden: die Definition von Vergewaltigung. Frauenrechtlerinnen sowie das Europäische Parlament forderten eine Regelung nach dem Prinzip "Ja heißt Ja", wie es unter anderem in Schweden und Spanien schon gehandhabt wird. Andere Länder, darunter auch Deutschland, blockierten diesen Artikel jedoch. Hierzulande gilt die Regel "Nein heißt Nein", eine Vergewaltigung wird also nur als solche gesehen, wenn der Sex klar abgelehnt wurde.

Zu der Begründung zählte außerdem, dass die EU-weite Angleichung des Tatbestands die Kompetenzen der Union überschreiten würde. "Das kann man bedauern. Ich kann auch verstehen, dass sich Menschen etwas anderes wünschen. Aber das europäische Primärrecht ist nun mal so, wie es ist", äußerte sich der Bundesjustizminister Marco Buschmann. Frances Fitzgerald, Verhandlungsführerin, benannte dies "eine große Enttäuschung". Viele schlossen sich dieser Meinung an, auch mit Blick auf die erschreckenden Schätzungen der Vereinten Nationen: In der EU sollen jedes Jahr 1,5 Millionen Frauen vergewaltigt werden. Unfassbar.

Mit der Veröffentlichung des Amtsblatts, der gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachung, tritt das Gesetz zeitnah in Kraft. Drei Jahre haben die Staaten anschließend Zeit, die neuen Regelungen umzusetzen.

Verwendete Quellen: bmfsfj.de, tagesschau.de, evangelisch.de

sas Brigitte

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