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Verbraucher:innen aufgepasst Das ändert sich zum 1. Dezember

Frau am Handy
© sebra / Adobe Stock
Neue Gesetze, Rechte und Pflichten – Was sich zum Monatswechsel ändert und worauf Verbaucher:innen vorbereitet sein sollten, erfährst du hier.

Auch noch kurz vor dem Jahreswechsel sollten Verbraucher:innen im Blick behalten, was sich im Hinblick auf Gesetze, Rechte und Pflichten für sie ändert. Die drei wichtigsten Veränderungen im Dezember haben wir hier zusammengetragen: Zum 1. Dezember wechselt die Deutsche Bahn ihren Fahrplan, der bundesweite Warntag findet am 8. Dezember statt und es sind weitere Entlastungen im Zuge der Energiekrise geplant. Was diese Änderungen im Detail bedeuten, erfährst du hier. 

1. Winterfahrplan der Deutschen Bahn

Der neue Fahrplan der Deutschen Bahn gilt ab dem 11. Dezember. Im Zuge dessen stellt die Bahn – aufgrund des hohen Reiseaufkommens zur Weihnachtszeit – täglich rund 13.000 zusätzliche Sitzplätze und 80 Sonderzüge zur Verfügung. Das gilt insbesondere für stark genutzte Strecken. Zum Frankfurter Flughafen beispielsweise werden die Sitzplätze um fast 60 Prozent erhöht. Des Weiteren soll – auch nach Weihnachten noch – das europäische Ausland weitaus öfter angesteuert werden. Weitere Fahrplanänderungen sowie neue Streckennetze findest du hier

2. Bundesweiter Warntag

Der bundesweite Warntag dient als Übung für den Fall einer ernsthaften Bedrohung oder Katastrophe und findet am 8. Dezember 2022 statt. Um 11 Uhr erhalten deutsche Handynutzer:innen eine Warn-SMS in Begleitung eines lauten Signaltons auf ihr Smartphone. Auch andere Mittel zur Warnung wie Sirenen, Lautsprecherwagen sowie Radio und Fernsehen werden getestet und können für lauteren Alarm verantwortlich sein. Das neue System läuft über Cell-Broadcasting ab und soll erstmals ab dem 23. Februar 2023 zum Einsatz kommen. Weitere Informationen zum Warntag findest du hier

3. Staatliche Hilfen zur Energiekrise

Kund:innen von Gas und Fernwärme erhalten für den Dezember eine Soforthilfe für die anfallenden Mehrkosten beim Heizen. Dabei übernimmt der Staat die Abschlagszahlung – entweder zum Teil oder sogar komplett – für den gesamten Monat. Ob die Kosten anteilig oder in voller Summe gezahlt werden, berechnet sich aus der Prognose des Jahresverbrauchs, die im September festgestellt wurde. Demnach wird ein Zwölftel staatlich beglichen. Zudem erhalten Rentner:innen eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro, die zum 1. Dezember automatisch ausgezahlt wird. Diese Summe ist allerdings nicht steuerfrei. 

Verwendete Quellen: rnd.de, bundesregierung.de, morgenpost.de

eke Brigitte

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