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Unsere Serie zur Bundestagswahl – Teil 1 BRIGITTE-Medizinredakteurin Antje Kunstmann über Schwangerschaftsabbruch

Frauenthemen bei der Wahl: Antje Kunstmann
Keine Kapazitäten für Abbrüche Davon hörte Antje Kunstmann in der Pandemie häufiger.
© Andreas Sibler
Frauen entscheiden die Wahl – aber wie steht es um die Themen, die für Frauen entscheidend sind? Was ist da in den letzten vier Jahren vorangegangen? Und wen müssen wir wählen, damit mehr passiert? Wir fragen Expertinnen – und lassen unsere Autorinnen zu Wort kommen, die sich immer wieder intensiv mit diesen Fragen beschäftigen.

Vor Kurzem inszenierte die Klasse meiner Tochter ein Theaterstück über Frauenrechte, wegen Corona wurde daraus ein Film – darin die Szene einer Demo Anfang der 1970er. Sie malte sich zwei Schilder "Mein Bauch gehört mir" und "Patriarchat abtreiben", zog das orange-pinkfarbene Mini-Kleid einer Freundin meiner Mutter von damals an und setzte sich eine bunte Sonnenbrille auf. Es war perfekt. Es war zum Heulen. Denn eigentlich könnte sie, könnten wir alle, heute so direkt wieder auf die Straße gehen – so wenig, wie sich seitdem verändert hat.

Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen immer schwieriger

Natürlich: Seit der letzten Bundestagswahl ist einiges passiert. Das hat allerdings weniger mit der Politik als mit Kristina Hänel zu tun. Die Gießener Ärztin nahm, nachdem sie wegen Verstoßes gegen den Paragrafen 219a, das sogenannte Werbungsverbot, angezeigt worden war, nicht etwa stillschweigend die Informationen zum Abbruch von ihrer Praxis-Seite, sondern ließ es auf einen Gerichtsprozess ankommen. Im November 2017 wurde sie zu einer Geldstrafe verurteilt, im Januar dieses Jahres verwarf das Oberlandesgericht die Revision; die strittigen Texte hat Kristina Hänel inzwischen von ihrer Homepage entfernt. Die letzten vier Jahre sieht sie dennoch positiv, vor allem weil das Thema nun eine breite Öffentlichkeit gefunden hat. Doch für eine Frau, die vor der Entscheidung steht, ob sie eine Schwangerschaft fortsetzt, hat sich konkret kaum etwas verbessert.

Nach der Neuregelung des Paragrafen 219a vor zwei Jahren dürfen Ärztinnen und Ärzte zwar informieren, dass sie Abbrüche vornehmen, aber Details zu Methoden, Ablauf und Fristen, also das, was Frauen wirklich wissen müssen, sind weiterhin verboten. Erst Ende Mai wurde der Frauenarzt Detlef Merchel deswegen zu einer Geldstrafe verurteilt. In den vergangenen anderthalb Jahren hat außerdem die Pandemie den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen erschwert. Ende 2020 habe ich dazu für einen Artikel recherchiert. Was mich besonders schockiert hat: Die Pro-Familia-Beratungsstelle in Bremen berichtete von Kliniken, die während der Pandemie Abbrüche absagten, als wären es Eingriffe, die man verschieben könnte. Und von Schwangeren, die das medizinische Zentrum von Pro Familia selbst abweisen musste, weil es keine Kapazitäten mehr hatte. "Was aus ihnen geworden ist, wissen wir nicht", sagte Geschäftsführerin Monika Börding mir damals.

Frauen sollten selbst über ihr Leben entscheiden dürfen

Und ich frage mich bis heute: Leben die Frauen jetzt mit einem Kind, das sie eigentlich nicht wollten? Oder haben sie woanders noch einen Termin bekommen, der innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist lag? Hatten sie Geld für die Fahrkarte dorthin? Und wo leben wir eigentlich, dass Frauen vor diesen Problemen stehen? Der Paragraf 218, der einen Schwangerschaftsabbruch zur Straftat macht, hatte dieses Jahr im Mai Geburtstag, den 150. – 1871 wurde er ins Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches aufgenommen. Der "Stern"-Titel "Wir haben abgetrieben", der eine gesellschaftliche Debatte auslöste und auch das Theaterstück meiner Tochter zum Anlass hatte: dieses Jahr 50 Jahre alt.

Was für beschämend lange Zeiträume angesichts des so grundlegenden Themas, ob eine Frau selbst über ihr Leben entscheiden darf. Kristina Hänel hofft nun, dass sie mit ihrer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen ihre Verurteilung Erfolg hat. Wie gut ihre Aussichten stehen, ist schwer vorherzusagen. In Karlsruhe hatte man sich in der Vergangenheit zwar in entscheidenden Momenten nicht für Frauenrechte eingesetzt – Mitte der 1970er erklärte das Gericht eine Fristenlösung, wie sie auch in der DDR galt, für verfassungswidrig, 1993 noch einmal. Aber die Zeiten ändern sich schließlich. Oder?

95 Prozent

... der Frauen sagen auch fünf Jahre nach dem Schwangerschaftsabbruch noch, es sei die richtige Entscheidung gewesen – so eine US-amerikanische Studie. Eine vom Bundesministerium für Gesundheit finanzierte Untersuchung, die Frauen in Deutschland befragt und ihre psychosoziale sowie medizinische Versorgung untersucht, läuft gerade.

45 Prozent

... weniger Praxen und Kliniken, in denen Abbrüche durchgeführt werden, gab es 2020 im Vergleich zu 2003 – nur noch gut 1100. Tendenz: weiter sinkend.

In der nächsten Folge unserer Serie: Der Hass gegen Frauen im Netz.

BRIGITTE 17/2021 Brigitte

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