Opfer von sexueller Gewalt haben in Österreich seit dem Jahr 2006 einen Anspruch auf kostenlose psychosoziale und juristische Prozessbegleitung. Sie soll dazu beitragen, die Belastungen durch das Strafverfahren gering zu halten und den Betroffenen zu helfen, aus der Opferrolle herauszutreten.
Mit Erfolg: Seit 2008 hat sich die Zahl der Unterstützungsempfängerinnen und -empfänger mehr als verdoppelt und lag laut Weltzukunftsrat 2013 bei etwa 6.900. Außerdem hat das Gesetz mehrere positive "Begleiterscheinungen" mit sich gebracht. Opferschutzorganisationen stellten einen beachtlichen Anstieg der Bereitschaft der Betroffenen fest, bei Gericht auszusagen.